ALG 1 Antrag rechtzeitig stellen – Kein Geld verschenken!

ALG 1 Antrag rechtzeitig stellen - Kein Geld verschenken!

Damit Sie bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Geld vom Arbeitsamt erhalten, ist eine fristgerechte Meldung bei der Arbeitsagentur nötig. Stellen Sie sicher, dass die finanzielle Unterstützung fließt, sobald Sie darauf angewiesen sind.

Wer sich Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben hat, sollte darauf achten, dass er dieses auch rechtzeitig beantragt. Damit die staatliche Unterstützung von Beginn an ausgezahlt wird, sind einige Formalia zu erledigen. Dazu gehört die Meldung als Arbeitssuchender und der persönliche Besuch im Arbeitsamt. Die Erstmeldung kann auch telefonisch oder online vorgenommen werden.

Die Arbeitssuchend-Meldung auf dem Arbeitsamt

Spätestens drei Monate bevor ein Arbeitsverhältnis endet, sollte man sich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden. Falls man erst später von der bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt, ist umso mehr ein schnelles Handeln angesagt. Denn zwischen dem Zeitpunkt, an dem man von der Erwerbslosigkeit erfährt, und der Arbeitssuchend-Meldung dürfen maximal drei Tage liegen. Andernfalls drohen Sperrfristen bei der Auszahlung. Grundsätzlich ist im Zusammenhang einer Meldung das persönliche Erscheinen auf dem Amt erforderlich. Dabei sollte man die entsprechenden Nachweise und Unterlagen parat haben. Doch dieser Besuch kann auch separat nachgeholt werden, wenn bei Zeitknappheit zumindest die pro-forma Meldung rechtzeitig (z.B. telefonisch) erfolgt.

Meldung online oder per Telefon vornehmen

Prinzipiell liegt es nahe, die erste Meldung zum Beispiel via Telefon durchzuführen. Das ist nicht nur der einfachste Weg, sondern bei der Gelegenheit kann man auch bereits grundlegende Details abklären und einen Termin auf dem Arbeitsamt vereinbaren. Die Telefonnummer lautet dafür bundesweit einheitlich 01801 – 555 111. Von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr sind hier Ansprechpartner zu erreichen, die die Meldung entgegennehmen und Sie an die passenden Stellen weitervermitteln. Auch auf schriftlichem Wege oder direkt online kann man seiner Pflicht gegenüber der Arbeitsagentur nachkommen.

Arbeitslos-Meldung und Grundantrag

Die eigentliche Arbeitslos-Meldung ist noch einmal etwas anderes als die Arbeitssuchend- Meldung. Sie muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, damit Sie die Leistungen uneingeschränkt erhalten. Indem Sie persönlich auf dem Arbeitsamt vorstellig werden, wird Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld erfasst und kann anschließend bearbeitet werden. Für den Grundantrag auf den Leistungsbezug erhalten Sie dort die Formulare. Für die Abgabe des Antrags wird ein eigener Termin ausgemacht. Dann gilt es die benötigten Unterlagen wie Arbeitsbescheinigungen, Lohnsteuerkarte, u.a. vorzulegen.

Generell sollten Sie bei jedem Besuch im Arbeitsamt den Personalausweis dabeihaben. Welche Einzelunterlagen in Ihrem Fall angefordert werden, lässt sich  gegebenenfalls schon bei der Abholung des Formulars abklären. Dazu können auch ein eventuelles Kündigungsschreiben, Nachweise über frühere Bezüge von der Arbeitsagentur und ähnliches gehören.

Antragsprüfung und Leistungsbescheid

Nach der Überprüfung, ob ein Leistungsanspruch besteht, wird Ihnen dann auch mitgeteilt, in welcher Höhe Sie mit einer finanziellen Unterstützung rechnen können. Der zugestellte Leistungsbescheid macht das auf formelle und offizielle Weise fix. Haben Sie alle Fristen eingehalten und die notwendigen Unterlagen rechtzeitig eingereicht, steht dann der ALG-Auszahlung vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit nichts mehr im Wege.

Fazit
Auf die Überweisung der ALG-Leistungsbezüge können Sie ohne unnötige Unterbrechung zählen, wenn Sie zeitig an Ihre Meldung und die Antragsstellung bei der Arbeitsagentur denken. Für die erste Arbeitssuchend-Meldung genügt ein Telefonanruf.

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