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Was heißt eigentlich:

Bezugsberechtigter

Dieser Versicherungsbegriff einfach erklärt:
Der Bezugsberechtigte ist derjenige, der die Leistung im Versicherungsfall erhält. Beispielsweise kann jeder im Bereich seiner Lebensversicherung festlegen, wer die vereinbarte Leistung im Falle seines Todes erhalten soll.

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