Bundesverfassungsgericht kippt Hartz IV
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelsätze zu Hartz IV gekippt und für verfassungswidrig erklärt. Die Verfassungsrichter haben die Bundesregierung nun dazu aufgefordert, die Regelsätze bis zum Jahresende entsprechend anzupassen und ab dem 01.01.2011 muss die Neuregelung gelten.
Die Familien klagten aufgrund der Tatsache dass sie die Hilfssätze für Kinder als zu niedrig betrachteten. Die Richter haben den Familien weitesgehend Recht gegeben und sie haben ein Urteil zum Grundrecht auf ein Existenzminimum gefällt.
Zur Zeit beläuft sich der Hartz-Regelsatz für Erwachsene auf 359 Euro während er es im Jahrsanfang 2005 zum Zeitpunkt der Sozialreform noch 345 Euro gewesen waren.
In Deutschland gibt es derzeit über 6,5 Millionen Menschen welche diese Sozialleistung erhalten. Außerdem beziehen 1,7 Millionen Kinder und Jugendliche ebenfalls Hartz IV, aber gestaffelt.
Alle Kinder unter 6 Jahren erhalten 215 Euro (60 Prozent), jedes Kind unter 14 Jahren bekommt 251 Euro (70 Prozent) und alle Teenager von 14 bis 18 Jahren beziehen 287 Euro (80 Prozent) im Monat.
Nach Prüfung der Richter sind die Berechnungen der Regelsätze nicht ausreichend transparent gestaltet und deshalb muss die Bundesregierung bis zum Jahresende 2010 eine an die Realität angepasste Neuregelung beschließen. Es ist derzeit noch nicht klar ob die Bezieher von Hartz IV mit dem Gerichtsurteil auch mehr Geld erhalten werden.
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