Gaspreis – Neues Urteil stärkt Verbraucher
Der Bundesgerichtshof hat ein positives Urteil für die Verbraucher gefällt. Diese können nun eventuell zu hohe Gaspreiszahlungen von den Energieversorgern zurückfordern. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss nun eine Überprüfung erfolgen welche Rechte sowohl Mieter als auch Vermieter haben die in der Vergangenheit zu viel Geld für Gas bezahlt haben.
Die Rechte der Verbraucher gegenüber den mächtigen Energiekonzernen wurde mit dem Gerichtsurteil gestärkt. Die Richter hatten entschieden, dass Klauseln in Sonderverträgen unwirksam sind, da diese nur Preiserhöhungen einräumten und keine Preissenkungen.
Ein Großteil der Kunden hat einen solchen Sondervertrag mit dem Gasversorger abgeschlossen. Der Gaspreis wird ab dem 01.10.2009 günstiger und zwar wird der größte deutsche Energieversorger E.ON eine Preisreduzierung von 10 bis 15 Prozent durchführen.
Ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden jährlich kann dadurch allein im vierten Quartal rund 70 bis 100 Euro gegenüber dem Vorjahr sparen.
Der Gaspreos ist an Ölpreis gebunden. Jedoch folgt der Preis für das Erdgas einem sinkenden oder steigenden Ölpreis erst mit einer Verzögerung von sechs Monaten. Nach der aktuellen Statistik des Verbraucherportals Toptarif.de ist der Gaspreis in diesem Jahr auf den niedrigsten Stand seit zwei Jahren gefallen. Seit Jahresanfang haben die Gasversorger ihre Preise um durchnschnittlich 16,5 Prozent gesenkt.
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