Mieter müssen Bauarbeiten dulden
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 110/08) müssen Mieter eine behördlich angeordnete Baumaßnahme dulden und die Vermieter müssen dies nicht drei Monate vorher ankündigen. Der Vermieter kann aufgrund des positiven Urteils nun die Wohnung des Mieters betreten, wenn zum Beispiel die Heizung modernisiert werden soll.
Wenn der Vermieter allerdings freiwillig eine Modernisierung durchführen möchte um die Wohnqualität zu verbessern, so ist er dazu verpflichtet die Mieter mindestens drei Monate vor Baubeginn über den Umfang der Arbeiten, deren Dauer und einer damit verbundenen möglichen Mieterhöhung umfassend zu informieren.
In den vergangenen Jahren haben die Gerichte stets positive Urteile für Mieter verabschiedet aber dies scheint sich mit durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun geändert zu haben.
Die Mieter haben genauso wie die Hauseigentümer mit steigenden Energiekosten zu rechnen. Die Gaspreise sinken in den kommenden Monaten, weil rund 400 Gasanbieter eine Preissenkung angekündigt haben. Die Energieversorger hingegen möchten ihre Strompreise erneut anheben obwohl die Kosten gesunken sind.
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