Nebenkostenabrechnung – Zweite Miete zur Osterzeit
Die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr werden die Mieter in den nächsten Tagen pünktlich zum Osterfest erhalten. Die Rechnung wird wenig erfreulich ausfallen und wohl höher liegen als im Jahre 2007. Wer seine Wohnung mit einer Gasheizung beheizt muss trotz sinkender Gaspreise mit höheren Abschlagszahlungen an den Energieversorger rechnen. Die Verbraucherschützer empfehlen allen Mietern sich gegen die höheren Abschlagszahlungen zu wehren und raten dazu mit dem Gasversorger zu verhandeln.
Die Kunden sollten die Abschlagszahlung selbst ausrechnen indem sie den Jahresverbrauch der Rechnung mit dem Arbeitspreis multiplizieren, die Grundgebühr dazu nehmen und den Betrag dann durch zwölf teilen. Der errechnete Betrag dient dann als Basis für die Höhe der zur leistenden Abschlagszahlung und sollte diesen dann den Gasanbieter vorschlagen.
Ein Großteil der Gasversorger läßt sich auf Verhandlungen ein und ist in der Regel mit einem Preisvorschlag einverstanden.
Die Nebenkosten haben sich für die Mieter in den vergangenen Jahren zu einer zweiten Miete entwickelt. Die Energiekosten werden trotz der Wirtschaftskrise weiter steigen so wollen die Energiekonzern ihre Strompreise stark anheben. Wer ein kleines Einkommen bezieht muss somit einen immer größeren Anteil davon an die Energieversorger überweisen. Eine sehr unerfreuliche Entwicklung.
- Mieter müssen Bauarbeiten dulden
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 110/08) müssen Mieter eine behördlich angeordnete Baumaßnahme dulden... - Gasversorger müssen hohe Rückzahlungen an Verbraucher leisten
Nach einer Entscheidung der Wettbewerbsbehörde wurden 29 Gasversorger dazu verpflichtet an die Verbraucher eine Rückzahlung von... - Gaspreis – Neues Urteil stärkt Verbraucher
Der Bundesgerichtshof hat ein positives Urteil für die Verbraucher gefällt. Diese können nun eventuell zu hohe...
- Bookmark setzen
- Steigende Kosten
- 1.748 views

Sicher lassen sich die Anbieter auf Verhandlungen ein, ich hab jedoch festgestellt, das diese nie diese Nachlässe gewähren, die z.B. bei einem Anbieterwechsel möglich wären.