Sanktionen gegen Arbeitslose auf Rekordstand

Nach einem Bericht der Boulevardzeitung “Bild” wurden im vergangenen Jahr gegen über 740.000 Arbeitslose die Arbeitslosengeld I beziehen eine Sanktion verhängt und so ein neuer Rekordstand erreicht. Im Rahmen der Sanktionen haben die Arbeitsagenturen das Arbeitslosengeld für einen gewissen Zeitraum gesperrt.

Im Vergleich zum Jahre 2007 bedeutet dies einen Anstieg von 16 Prozent. Bei den verspäteten Arbeitssuchendmeldungen wurde eine besonders starke Steigerung der Sperrzeiten verzeichnet.

Wenn ein Arbeitnehmer sich nicht gleich nach seiner Kündigung bei der Arbeitsagentur arbeitslos meldet erfolgt meist eine Sanktion. In der Vergangenheit sind die Arbeitsagenturen außerdem negativ bei der Fort-, und Weiterbildung aufgefallen. Die Chance auf dem Arbeitsmarkt einen Job zu erhalten wird von den Arbeitsagenturen so verschlechtert, weil sie keine Weiterbildungen gewähren oder einen falschen Lehrgang fördern der dem Arbeitslosen beruflich gar nicht weiter nach vorne bringt.

Die Sperrung des Arbeitslosengeldes kann eine Existenz bedrohen, denn dann kann der Arbeitslose seine Miete oder Krankenkasse nicht mehr bezahlen und ist im schlimmsten Fall auf die Hilfe einer Suppenküche angewiesen oder kann sogar obdachlos werden.


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