Alte Pendlerpauschale kommt zurück
Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung die Pendlerpauschale aus Spargründen abgeschafft und damit bei Millionen Berufspendlern ein ordentliches Loch in die eh schon stark gebeutelte Geldbörse gerissen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale als unwirksam erklärt. Laut Forderung der Verfassungsrichter muss das Bundesfinanzministerium die eingesparten Milliarden wieder an die rund 20 Millionen Pendler zurückzahlen. Auf das Urteil hat das Bundesfinanzministerium schnell reagiert und wird die alte Regelung bis zum Jahresende 2009 laufen lassen. Die Rückzahlung wird über die Finanzämter erfolgen und geschätzte 7,5 Milliarden Euro kosten.
Die Bundesregierung möchte aber keine Gegenfinanzierung aufstellen, wodurch die Pendler von Januar bis März 2009 um 3 Milliarden Euro entlastet werden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte bei Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) für keine Freudensprünge sorgen, da dieses Urteil ein Sieg für uns Steuerzahler ist.
Im nächsten Jahr werden sich die Staatseinnahmen auf 580 bis 600 Milliarden Euro belaufen und da ist eine Rückzahlung der mehr oder weniger zu Unrecht einbehaltenen Pendlerpauschale einfach nur fair. Denn die kalte Progression, die steigenden Sozialabgaben und Energiepreise bedeuten für Millionen arbeitende Bürger immer weniger Netto vom Brutto auf dem Konto. Bei der Zahlung von Weihnachtsgeld zeigt sich manche Firma wenig spendabel. Viele streichen diese Sonderzahlung, zum Beispiel wegen eines rückläufigen Auftragseingangs, oder kürzen das Extrageld auf Kosten der hart arbeitenden Mitarbeiter.
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2 Kommentare für “Alte Pendlerpauschale kommt zurück”
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