Steuererklärung – Abgabefrist beachten

Die jährliche Steuererklärung wird wieder fällig und da sollte man unbedingt die Abgabefristen beachten, weil es sonst sehr teuer werden kann. Jeder Steuerzahler, der dazu verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, muss diese dem Finanzamt spätestens bis zum 31.05.2010 zusenden.

Wer die Steuererklärung über seinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein abgeben läßt, der hat allerdings Zeit bis zum 31.12.2010 und muss sich rein theoretisch nicht unbedingt beeilen. Wenn man den Abgabetermin nicht einhalten kann, so muss eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Die Finanzbeamten haben das Recht einen so genannten Verspätungszuschlag zu berechnen, wenn die Steuererklärung zu spät eingereicht werden sollte. Diese kann sich auf bis zu 25.000 Euro bzw. maximal 10 Prozent der Steuer belaufen.

Alle Bürger, die ihre Steuererklärung nicht verpflichtend einreichen müssen haben nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs dazu nun bis zu sieben Jahre Zeit. Es kann sein dass der Finanzbeamte sich beschwert aber dann sollte man als Steuerzahler auf das Urteil verweisen. Seit rund fünf Jahren sind Steuerzahler dazu verpflichtet ihre Steuererklärung elektronisch über das Elster-Verfahren einzureichen.

Und jetzt an die Arbeit: Steuererklärung machen… ;-)


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