Bundesregierung beschließt Steuerentlastung

Die Bundesregierung hat die geplante Steuerentlastung beschlossen und wird Familien, Unternehmen und Erben mit 8,5 Milliarden Euro entlasten. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird am 01.01.2010 in Kraft treten.

Aber wenn die Bundesländer im Bundesrat am 18.12.2009 nicht ihre Zustimmung geben, so könnte die finanzielle Entlastung doch erst später kommen. Die Steuerentlastung bedeutet für den Bund und Länder jährliche Mindereinnahmen von 3,9 Milliarden Euro weshalb das Gesetz nicht nur in der Opposition sondern durch die Union regierte Bundesländer kritisiert wird.

Die betroffenen Bundesländer befürchten hohe Steuerausfälle. So soll zum Beispiel das Kindergeld im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes um jeweils 20 Euro angehoben werden. Zur Zeit erhalten Eltern für ihr erstes und zweites Kind je 164 Euro, 170 Euro für das dritte und vierte Kind. Der Staat zahlt für jedes weitere Kind ein Kindergeld von 195 Euro und der Kinderfreibetrag wird auf 7.008 Euro gegenüber 6.024 Euro heute erhöht.

Die Firmen und Erben sollen durch Änderungen bei der Unternehmens-, und Erbschaftssteuer entlastet werden. Die Hotelgastronomie erhält ebenfalls eine Steuererleichterung und zwar soll der Mehrwertsteuersatz bei Übernachtungen von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden. Im Jahre 2011 sind weitere Entlastungen durch die schwarz-gelbe Bundesregierung geplant.

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