Bücher ausleihen ohne Gebühr in Büchereien

Bücher ausleihen ohne Gebühr in Büchereien

Nahezu jede Gemeinde – Städte sogar meist mehrfach – verfügt heutzutage über eine eigene Bücherei. Sei es in Form einer gemeinnützigen Einrichtung, ehrenamtlich geführter Bibliotheken (Vereine) oder kirchlicher Einrichtungen.

Diese Art der Büchereien ist nicht unbedingt vergleichbar mit speziellen Universitätsbibliotheken oder Schulbüchereien, die in der Regel rein zweckmäßig ausgerichtet sind.

Sinn und Zweck einer Bücherei besteht darin, dass sich Menschen einzelne Bücher der Allgemeinliteratur über einen gewissen Zeitraum zum Lesen ausleihen können. Wobei in gut sortierten Büchereien auch regelmäßig Neuauflagen, sogar Bestseller angeboten werden. Größtenteils sogar ohne Erhebung von Gebühren!

Kostenersparnis durch Büchereien

Für Vielleser hat dies den Vorteil, dass übers Jahr gesehen eine immense Kostenersparnis erzielbar ist, die sonst für die Anschaffung von neuen Büchern fällig werden würde, zumal Bücher meist nur einmal gelesen werden. Und auch gebraucht verkaufte Bücher (z.B. auf Flohmärkten) nur noch verschwindend geringe Preise erzielen lassen.

Voraussetzung zum Bücher ausleihen

In der Regel verlangen die Büchereien erst mal eine persönliche Registrierung der Ausleiher in den zugehörigen Karteien – Angabe von Namen und Adresse unter Vorlage eines Ausweises. Kinder und Jugendliche können sich dabei meist nur in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten registrieren lassen.

Vielfach wird dann ein so genannter Büchereiausweis pro Person ausgestellt (teils sogar mit Lichtbild), der diese Registrierung widerspiegelt und obendrein dann bei Vorlage eine Genehmigung zum Bücher ausleihen in der jeweiligen Bücherei darstellt.

Grundsätzlich liegen bei den einzelnen Büchereien auch gewisse Verordnungen aus, die dabei anerkannt werden müssen. Hierin geregelt sind unter anderem

  • der Zeitraum des Ausleihens
  • die pflegliche Behandlung der Bücher
  • Datenschutzbestimmungen usw.

Eine Bücherei in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise unter meinestadt.de.

Kleine Gebühren beim Bücher ausleihen

Werden doch einmal geringfügige Gebühren für das Ausleihen von Büchern erhoben, sind diese kaum vergleichbar mit sonst fälligen Neuanschaffungspreisen, so dass ein Mitglied einer Bücherei immer noch genügend Kosten einsparen kann.

Manche Büchereien verlangen einen minimalen Jahresbeitrag – z.B. für die Neuanschaffung von Büchern. Andere wiederum erheben eine Gebühr für das Ausweis ausstellen, wieder andere verlangen nur Mahngebühren, falls Bücher zulange nicht wieder zurückgegeben wurden.

Seltener sind grundsätzliche Leihgebühren in den Büchereien anzutreffen, die sich oft dann auch wieder nur auf Neuerscheinungen beziehen.

Fazit
Auch wenn für die Mitgliedschaft in einer Bücherei vielleicht eine einmalige Gebühr erhoben wird, so ist es doch deutlich günstiger sich dort seine Bücher auszuleihen, als diese für teures Geld zu kaufen.

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