Ferienjob: Wer muss Steuern zahlen und wie viel?

Muss man bei einem Ferienjob Steuern zahlen und wenn ja ab wann und wie viel? Alle Antworten hier in diesem Beitrag.

Ferienjob Steuerpflicht
Wer muss bei einem Ferienjob Steuern zahlen und wie viel? / © kwarner – stock.adobe.com

Viele Jugendliche, die aktuell noch die Schule besuchen, möchten sich in den Ferien zum Taschengeld etwas hinzu verdienen und nehmen einen Ferienjob an. Aufgrund der in Deutschland geltenden Gesetze ist Kinderarbeit vom Grundsatz her verboten, sodass Kinder bis einschließlich zwölf Jahren gar nicht arbeiten dürfen. Dies gilt im Grunde auch für schulpflichtige Minderjährige ab 13 Jahren, wobei es hier Ausnahmen gibt, wie zum Beispiel ein vorübergehender Job in den Ferien. Wie viele Stunden die Jugendlichen dann am Tag arbeiten dürfen, hängt vom Alter ab. Die grundsätzliche Erlaubnis zur Arbeit ist jedoch nur ein Teil, über den sich Schüler und deren Eltern informieren sollten. Eine weitere wichtige Frage ist zum Beispiel, ob bei einer Tätigkeit in den Ferien Steuern anfallen.

Steuerpflicht besteht vom Grundsatz her auch für Ferienjobber

Die Einkommensteuerpflicht betrifft erst einmal alle Personen, die eine Erlaubnis zum Arbeiten haben und mit der Tätigkeit Einkommen erzielen. Demnach sind vom Grundsatz her auch Ferienjobber steuerpflichtig. Allerdings bedeutet die Steuerpflicht noch lange nicht, dass der Schüler auch tatsächlich Steuern zahlen muss. Bei den meisten Schülern, die sich in den Ferien für einen Job entscheiden und damit Geld verdienen, wird es in der Praxis nicht zu einer tatsächlichen Besteuerung kommen. Der Grund ist der, dass jedem Bürger hierzulande – unabhängig vom Alter – ein Steuerfreibetrag zusteht. Dieser Steuerfreibetrag beläuft sich aktuell auf etwas mehr als 8.000 Euro. Wer also nur in den Ferien arbeitet, wird in diesen insgesamt maximal 12-16 Wochen (Schulferien oder Semesterferien) in aller Regel keine 8.000 Euro Bruttoeinkommen erzielen. Da es zudem noch einen Arbeitnehmerpauschbetrag sowie weitere Freibeträge im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung gibt, sind insgesamt mehr als 11.000 Euro an Einnahmen im Jahr steuerfrei.


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Steuerfreiheit auch bei sogenannten Minijobs

Ebenfalls keine Steuern zahlen müssen Schüler und Studenten, wenn sich der Ferienjob im Bereich einer geringfügigen Beschäftigung bewegt, eines sogenannten Minijobs. In diesem Fall sind bis zu 400 Euro im Monat steuerfrei, wobei dieser Betrag ohnehin schon durch den zuvor erwähnten Steuerfreibetrag von über 8.000 Euro abgedeckt wäre. Interessant kann der Minijob aus steuerlicher Sicht dann werden, falls der Schüler bzw. Student noch über weitere größere Einkünfte verfügt, wie zum Beispiel aus Kapitalvermögen. Allerdings ist dies bei Studenten und Schülern natürlich eher selten der Fall. Unabhängig von den zuvor erwähnten Freibeträgen und Verdienstgrenzen sind sogenannte „echte Ferienjobs“ ebenfalls steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Job als kurzfristige Beschäftigung angesehen werden kann, wie sie im Paragraf 8 Abs. 1 Nr. 2 des SGB IV definiert ist. Dies wiederum beinhaltet, dass der Job maximal 50 Tage im Jahr ausgeführt wird, wobei davon höchstens zwei Monate (bei einer 5-Tage-Woche) am Stück absolviert werden dürfen.

In der folgenden Übersicht ist noch einmal kurz aufgeführt, wann Schüler und Studenten keine Steuern zahlen müssen:

  • „echter“ Ferienjob ist steuerfrei
  • Minijob, d.h. Einkommen maximal 400 Euro im Monat
  • Einkommen aus der Tätigkeit ist nicht höher als rund 11.000 Euro

Falls zunächst doch Steuern abgeführt werden müssen

Falls die zuvor genannten Situationen nicht zutreffen, so ist das Arbeiten auf Lohnsteuerkarte für Schüler und Studenten in der Regel die günstigste Variante. Die Lohnsteuer kann sich der Ferienjobber nämlich im Zuge der Einkommensteuererklärung oftmals vollständig „zurückholen“. Es gibt zwar noch eine Alternative zur Arbeit auf Lohnsteuerkarte, nur ist diese für die meisten Schüler und Studenten finanziell unattraktiver. Es handelt sich dabei um eine pauschale Besteuerung mit einem Satz von 25 Prozent (plus „Soli“ und Kirchensteuer). Der Nachteil der Pauschalbesteuerung ist jedoch, dass die gezahlte Steuer nicht über die Einkommenssteuererklärung wieder zurückgeholt werden kann. Daher ist diese Alternative zwar aufgrund der einfacheren Besteuerung gut für Arbeitnehmer, aber eher schlecht für die Ferienjobber.

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