Gewährleistung und Mangelhaftung

Das Einmaleins der Kaufverträge

Der erste wichtige Begriff, den man als Verbraucher kennen sollte, ist die Gewährleistung. Sie wird auch Mangelhaftung genannt. Mit diesem zweiten Begriff wird die Bedeutung der Gewährleistung besser beschrieben, denn sie bestimmt die Rechtsfolgen und Ansprüche, die ein Käufer hat, wenn ein Verkäufer eine mangelhafte Ware geliefert hat. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt in der Regel zwei Jahre. Ausgenommen davon sind Kaufverträge zwischen Privatpersonen. Für den Verkauf von gebrauchten Waren kann die Gewährleistungsfrist auf zwölf Monate verkürzt werden.

In der Anwendung des Gewährleitungsrechts wird in den ersten sechs Monaten dem Verkäufer einer Ware die Beweislast aufgebürdet. Das heißt, dass der Verkäufer beweisen muss, dass die gelieferte Ware bei Lieferung nicht mangelhaft gewesen ist. Nach sechs Monaten muss der Käufer diesen Beweis erbringen, um von der Gewährleistung Gebrauch machen zu können.

 

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