Hartz 4 Klage – In 5 Schritten zu Ihrem Recht

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Ihre Ansprüche als Hartz 4 Empfänger können Sie im Notfall auch vor Gericht durchsetzen. Nehmen Sie dazu am besten fachliche Beratung in Anspruch.

Wenn Sie nicht soviel Arbeitslosengeld II erhalten, wie Ihnen eigentlich zusteht, gibt es die Möglichkeit zur Klage beim Sozialgericht. Seit Einführung der Hartz 4 Gesetze hat sich die Zahl der eingereichten Klagen kontinuierlich erhöht. Fast 2700 neue Klagen jeden Monat verzeichnet allein das Berliner Sozialgericht nach eigenen Angaben. Und fast jeder zweite Kläger bekommt Recht. Wenn auch Sie überlegen, eine Hartz 4 Klage einzulegen, gilt es einiges zu beachten.

1. Widerspruchsverfahren abschließen

Voraussetzung für eine Klage ist prinzipiell ein abgeschlossenes Widerspruchsverfahren. Das heißt, bevor Sie vor das Sozialgericht ziehen können, müssen Sie zunächst formellen Widerspruch gegen Ihren Hartz 4 Bescheid eingelegt haben. Erst wenn das Amt diesen Widerspruch abgelehnt hat, steht Ihnen der Weg vor den Kadi offen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, heißt es allerdings relativ schnell zu handeln.

2. Frist einhalten

Sobald Sie einen ablehnenden Widerspruchsbescheid von der Arbeitsagentur erhalten haben, bleibt Ihnen genau ein Monat Zeit, um die Hartz 4 Klage vorzutragen. Normalerweise wird bereits auf diesem Widerspruchsbescheid darauf hingewiesen, dass und wo Sie gerichtliche Schritte einleiten können (Falls das nicht der Fall ist, ist schon dieser Umstand ein Grund zur Beanstandung). Beim zuständigen Sozialgericht müssen Sie nun die ersten Schriftsätze einreichen, damit ein Aktenzeichen angelegt werden kann, unter dem das Verfahren dann zu führen ist.

3. Rechtspfleger oder Anwalt hinzuziehen

Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, einen Anwalt zu beauftragen. Es macht die Sache für Sie aber wesentlich einfacher, wenn ein juristischer Fachmann die Angelegenheit begleitet. Damit alle Unterlagen in der richtigen Form beim Gericht eingehen und alle Fristen beachtet werden, ist eine solche Unterstützung eine große Hilfestellung. Beim Sozialgericht können Sie auch einen sog. Rechtspfleger aufsuchen, der u.a. die Erfolgswahrscheinlichkeit für Ihre Klage abschätzt.

» Beratungsangebote nutzen

Am besten, Sie machen sich noch vor dem Gang zum Rechtspfleger oder zum Rechtsanwalt ein wenig schlau und nehmen dazu die Angebote einer Beratungsstelle in Anspruch. Das kann Sie vor allem vor unangenehmen Formfehlern bewahren, die sich folgenschwer – und teuer – auf Ihr Verfahren auswirken können. Auf keinen Fall sollten Sie sich völlig unbedacht in einen Gerichtsprozess hineinstürzen. Ein wenig Überlegung gehört in juristischen Angelegenheiten schon dazu.

4. Prozesskostenhilfe beantragen

Von der Beurteilung durch den Rechtspfleger hängt auch ab, ob Sie Prozesskostenhilfe beantragen können. Falls ja, werden Ihnen eventuelle Anwaltskosten in vollem Umfang ersetzt. Es empfiehlt sich aber, dass Sie mit der Beauftragung eines Fachanwaltes warten, bis Sie die Zusage für eine solche Kostenübernahme schriftlich haben. Denn im Zweifel müssen Sie ansonsten die Anwaltsgebühren selber tragen. Gehen Sie hier also lieber auf Nummer sicher, bevor Sie Ihr knappes Budget zusätzlich belasten.

5. Klage wegen Untätigkeit

Wer bereits ein Widerspruchsverfahren hinter sich gebracht hat, bei dem kann man ja vermuten, dass er sich bereits etwas mit den Hartz 4 Grundlagen beschäftigt hat. Generell ist übrigens in einigen Fällen auch eine Klage beim Sozialgericht möglich, wenn keine Ablehnung eines Widerspruchs vorliegt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie wegen langer Untätigkeit gegen Ihren Leistungsträger vorgehen möchten. Eine sogenannte Untätigkeitsklage kann auch unabhängig von einem Widerspruchsverfahren vom Gericht akzeptiert werden.

» Lange Prozessdauer einkalkulieren

Arbeitsüberlastung und gestapelte Aktenberge machen sich allerdings in vielen Amtsstuben breit. Prinzipiell kann man daher nicht davon ausgehen, dass Sie mit einer Klage unbedingt besonders schnell zum Ziel kommen. Angesichts immer neuer Fälle und zahlreicher laufender Verfahren kann es eine gute Weile dauern, bis Ihre Angelegenheit entschieden wird.

Wenn man sich überlegt, dass im Jahr 2009 beispielsweise in Berlin 26.748 neue Verfahren aufgenommen wurden, und noch viele alte bestehen, dann kann man sich leicht vorstellen, dass sich manche Gerichtsentscheidung in die Länge zieht. Sie müssen also eventuell auch einen langen Atem mitbringen, wenn Sie eine Hartz 4 Klage einreichen. Wenn sich dabei eine ALG II Erhöhung für Sie ergibt, kann sich das Prozedere aber natürlich lohnen.

Fazit
Ein unkorrekter Hartz 4 Bescheid muss nicht einfach hingenommen werden. Mit einer Klage beim Sozialgericht können Sie einen höheren ALG II Bezug juristisch einfordern.

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