Hartz 4 Zuverdienst – Neuregelung 2011

Beim Zuverdienst für Hartz 4 Empfänger ist ab Anfang 2011 eine Neuregelung geplant. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze bleibt dann jeden Monat mehr vom Geld.

Hartz 4 Empfaenger Zuverdienst
Für den Zuverdienst bei Hartz 4 gibt es ab 2011 Neuregelungen. / © steschum – stock.adobe.com

Die bisherigen Möglichkeiten für einen Zuverdienst bei bei Hartz 4 sehen so aus: Wer 100 Euro monatlich nebenher verdient, kann diese ohne Abzüge vom Regelsatz behalten. Die monatliche Unterstützung vom Staat wird also im festgesetzten Umfang voll ausbezahlt. Der Hartz 4 Bezieher hat dann effektiv 100 Euro mehr zur Verfügung.

Hartz 4 Zuverdienst – So viel blieb bisher

Wer zwischen 100 und 800 Euro hinzuverdient, dem verbleiben darüber hinaus noch jeweils 20 Prozent des Zusatzeinkommens. Bei 500 Euro Einkommen bedeutet das: 100 Euro Grundfreibetrag plus 80 Euro (20 Prozent von 400 Euro) = 180 Euro monatliche Aufbesserung der Haushaltskasse. Bei mehr als 800 Euro Zuverdienst bleiben bislang noch 10 Prozent vom Zusatzeinkommen übrig. Das bedeutet bei einem Einkommen von 900 Euro: 100 Euro Grundfreibetrag plus 140 Euro (20 Prozent von 700 Euro) plus 10 Euro (10 Prozent von 100 Euro) = 250 Euro zusätzlich zum Regelsatz auf dem Konto.

Geplante Neuregelung ab 2011

Genau bei dieser Regelung ab 800 Euro Zuverdienst soll sich ab dem Jahr 2011 die Berechnung ändern. Bei einem Einkommen zwischen 800 Euro und 1000 Euro bleiben dann auch hier 20 Prozent pro Monat abzugsfrei. Das bedeutet folglich zum Beispiel bei einem Zuverdienst von 1000 Euro 20 Euro mehr, die dann im Portemonnaie verbleiben. Die Obergrenze bei den Zuverdienstmöglichkeiten insgesamt liegt dabei weiterhin bei 1.200 Euro (ohne Kinder) und bei 1.500 Euro (mit Kindern). Auch die übrigen Zuverdienst-Regelungen für Hartz 4 Empfänger bleiben gleich. Ab 1000 Euro Zuverdienst findet eine Verrechnung mit dem Hartz 4 Regelsatz statt.

Zuverdienstmöglichkeiten genau ausrechnen

Wenn Sie sich schnell und genau ausrechnen lassen möchten, wie viel Geld Ihnen nach derzeitigem Stand bei welchem Zuverdienst am Ende zusätzlich zum Hartz 4 Regelsatz zur Verfügung steht, dann können Sie das zum Beispiel mit diesem Online-Rechner berechnen lassen. Damit man einen ungefähren Eindruck davon bekommt, was das Zusatzeinkommen im Einzelfall ausmacht, kann auch ein Blick auf die folgende Tabelle ein wenig helfen. 200 Euro hin oder her machen ja schon einen Unterschied.

Zuverdienst Berechnung Zusatzeinkommen
100 Euro 100 Euro ohne Abzug 100 Euro
200 Euro 100 Euro + 20 Euro (20 % v. 100 Euro) 120 Euro
300 Euro 100 Euro + 40 Euro (20 % v. 200 Euro) 140 Euro
400 Euro 100 Euro + 60 Euro (… ) 160 Euro
500 Euro 100 Euro + 80 Euro 180 Euro
600 Euro 100 Euro + 100 Euro 200 Euro
700 Euro 100 Euro + 120 Euro 220 Euro
800 Euro 100 Euro + 140 Euro 240 Euro
900 Euro* 100 Euro + 140 + 10 Euro (10 % v.100 Euro) 250 Euro
900 Euro ab 2011** 100 Euro + 140 + 20 Euro (20 % v. 100 Euro) 260 Euro
1000 Euro* 100 Euro + 140 + 20 Euro (10 % v. 200 Euro) 260 Euro
1000 Euro ab 2011** 100 Euro + 140 + 40 Euro (20 % v. 200 Euro) 280 Euro
1100 Euro* 100 Euro + 140 + 30 Euro (10 % v. 300 Euro) 270 Euro
1200 Euro* 100 Euro + 140 + 40 Euro (10 % v. 400 Euro) 280 Euro
1300 Euro* (m. Kindern) 100 Euro + 140 + 50 Euro (10 % v. 500 Euro) 290 Euro
1400 Euro* (m. Kindern) 100 Euro + 140 + 60 Euro (10 % v. 600 Euro) 300 Euro
1500 Euro* (m. Kindern) 100 Euro + 140 + 70 Euro (10 % v. 700 Euro) 310 Euro

(alle Angaben ohne Gewähr)
*bisherige Zuverdienstregelungen Stand 2010
** geplante Änderungen 2011

Fazit
Mit den neuen Zuverdienstmöglichkeiten bei Hartz 4 können ALG II Bezieher einige hundert Euro monatlich hinzuverdienen und auf diese Weise die monatliche Haushaltskasse aufbessern. Die neuen Regelungen betreffen Einkommen zwischen 800 und 1000 Euro. Bei den Sätzen darunter bleibt alles gleich.

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