Kindergelderhöhung – Hartz IV-Familien bleiben außen vor

Mit dem 1. Januar 2009 bekommen Familien mehr Kindergeld. Besonders kinderreiche Familien sollen durch die Änderungen im Familienleistungsgesetz stärker unterstützt werden. Neben einer gestaffelten Kindergelderhöhung gehören ein so genanntes Schulbedarfspaket für Kinder, die von ALG II oder Sozialhilfe leben, und steuerliche Entlastungen zu den Maßnahmen des Bundeskabinetts.

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Bei der Kindergelderhöhung bleiben Hartz-IV-Familien außen vor. / © studio v-zwoelf – stock.adobe.com

Kindergelderhöhung
Das Kindergeld wird gestaffelt erhöht, das heißt für das erste und zweite Kind erhöht sich das Kindergeld ab 1. Januar um jeweils 10,- Euro auf 164,- Euro im Monat. Ab dem dritten Kind sind es jeweils 16,- Euro auf 170,- Euro bzw. ab dem vierten Kind 195,- Euro im Monat. Das ergibt für eine Familie mit drei Kindern ein Mehr von 36,- Euro im Monat bzw. 432,- Euro im Jahr. Für Familien mit vier Kindern wären es demnach 52,- Euro monatlich bzw. 624,- Euro jährlich.

Schulbedarfspaket
Das Schulbedarfspaket, 100,- Euro, wird zu Beginn des neuen Schuljahres bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 für Schulbücher, Hefte und Stifte ausgezahlt. Diese Regelung betrifft Kinder, die von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben. Dabei können sich die Behörden vor Ort einen Nachweis für die Verwendung geben lassen.

Steuerliche Veränderungen
Zusammen mit der Kindergelderhöhung kommt es auch zur Erhöhung des Kinderfreibetrages um 200,- Euro auf 6.000,- Euro jährlich. Hier profitieren besonders Eltern, die zusammen ein Bruttoeinkommen von mehr als rund 67.000,- Euro im Jahr haben, oder Alleinerziehende mit mehr als 35.000,- Euro Brutto im Jahr.
Außerdem soll die Förderung von Familien unterstützenden, haushaltsnahen Dienstleistungen vereinfacht werden und ab 2009 mit einheitlich 20 Prozent bis zu 20.000,- Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden können, etwa die Pflege und Betreuung von Angehörigen oder Haushaltshilfen.

Auswirkungen
Die Maßnahmen hören sich zunächst ganz gut an, allerdings kommen die Erhöhungen und steuerlichen Vorteile nicht bei allen Kindern an. So wird etwa das Kindergeld bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern als Einkommen angerechnet, wenn das Kind dieses nicht zur Deckung des eigenen Bedarfs benötigt, d.h. die Erhöhung wird vom Regelsatz wieder abgezogen (siehe SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen und SGB II § 19 Arbeitslosengeld II).

Das Schulbedarfspaket ist ein Anfang, da Ausgaben für die Bildung bei ALG-II bis jetzt nicht berücksichtigt wurden. Aber 100,- Euro sind sehr niedrig angesetzt, das sind gerade mal 8,33 Euro pro Monat. Die Kosten für Schulbücher und Unterrichtsmaterial lassen sich damit nur anteilig decken. Außerdem bekommen Abiturienten kein Schuldbedarfspaket mehr. Ebenso leer gehen Kinder aus, deren Eltern mit geringem Einkommen zum Beispiel zugunsten des Kinderzuschlages auf ALG-II-Zuschuss zur Sicherung des Existenzminimums verzichtet haben.

Die steuerlichen Vorteile begünstigen ebenfalls eher besser verdienende Familien. Welche Familie mit geringem Einkommen kann sich schon haushaltsnahe Dienstleistungen leisten?

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