Krankenkassenwechsel – Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse in 3 Schritten

Im Frühjahr 2010 haben die ersten Krankenkassen angekündigt, Zusatzbeiträge zu erheben. Jetzt überlegt sich mancher, ob das ein Anlass zum Kassenwechsel wäre. Lesen Sie hier, wie ein Wechsel in der gesetzlichen Krankenversicherung vonstatten geht.

Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, kann das prinzipiell jederzeit tun. Voraussetzung dafür ist, dass in den letzten 18 Monaten eine Mitgliedschaft bei der Kasse vorgelegen hat. Für die Kündigung gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist. Das heißt, ein Wechsel der Kasse ist in der Regel jeweils zum Ende des übernächsten Monats möglich.

In drei Schritten zum Krankenkassenwechsel

Neben dieser grundsätzlichen Möglichkeit zum Wechseln gibt es zudem ein Sonderkündigungsrecht, wenn Zusatzbeiträge von der Kasse erhoben werden. In diesem Fall ist eine Kündigung auch dann möglich, wenn noch keine 18-monatige Mitgliedschaft besteht. Ein Wechsel der Kasse geht dann jeweils wie folgt vonstatten:

1. Kündigungsschreiben abschicken.
Zunächst ist bei der bisherigen Krankenkasse ein Kündigungsschreiben einzureichen. Damit das im Zweifelsfalle auch richtig dokumentiert ist, empfiehlt es sich, die Kündigung als Einschreiben zu verschicken. Alternativ dazu kann das Schreiben auch persönlich bei der örtlichen Stelle vorbeigebracht werden.

2. Kündigungsbestätigung bei der neuen Kasse vorlegen.
Um sich bei einer anderen Krankenkasse anmelden zu können, ist eine Kündigungsbestätigung der bisherigen Kasse vorzulegen. Diese muss von der alten Kasse innerhalb von 2 Wochen ausgestellt werden. Die Kündigungsbestätigung legen Sie dann zusammen mit ihrem Aufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse vor.

3. Mitgliedsbescheinigung beim Arbeitgeber einreichen.
Sobald die neue Kasse die Aufnahme bestätigt, ist die Mitgliedsbescheinigung beim Arbeitgeber einzureichen. Teilweise versenden die Kassen die Mitgliedsbescheinigungen auch direkt an den Arbeitgeber. Nun kann dieser die Ummeldungen vornehmen und der Kassenwechsel ist vollzogen. Wer innerhalb der gesetzten Fristen keine neue Kassenmitgliedschaft nachweist, bleibt per Gesetz bei der bisherigen versichert.

Tarife und Leistungskatalog der neuen Krankenkasse beachten

Für die Wahl der neuen Krankenkasse sollte sowohl der Tarif als auch das konkrete Leistungsangebot vor einem Aufnahmeantrag geprüft werden. Als Vergleichsbasis kann unter anderem der Leistungsumfang der bisherigen Kasse dienen. Wenn zwar die Beiträge deutlich niedriger ausfallen, aber auch die Leistungen geringer sind, sollte man gut abwägen, ob man das in Kauf nehmen will. Grundsätzlich sollten Sie sich auch darüber im Klaren sein, dass die neue Kasse ebenfalls in Zukunft Zusatzbeiträge erheben kann. Es empfiehlt sich vor einem Beitritt, vorab bei der Kasse nach eventuell geplanten Erhöhungen zu fragen und sich darüber eine schriftliche Auskunft geben zu lassen. Nach einem Wechsel ist man zunächst für die kommenden 18 Monate an die gewählte Kasse gebunden. Nur wenn während dieser Zeit Beitragserhöhungen oder Kürzungen bei Prämienzahlungen vorgenommen werden, greift wiederum das Sonderkündigungsrecht.

Wahltarife beachten

Teilweise bieten Kassen sogenannte Wahltarife an, die besondere Leistungspakete umfassen oder besonders günstig sind. Ein Kassenwechsel kann der Anlass sein, sich solch einen Wahltarif auszuwählen. Beachten Sie aber, dass in diesem Fall eine dreijährige Bindung besteht. Es gibt dann in der Regel auch kein Sonderkündigungsrecht.

Das Tarifsystem in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Wie ist denn das Beitragssystem in der Gesetzlichen Krankenversicherung geregelt? Generell gilt derzeit ein Basissatz von 14,9 Prozent. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Basissatz wird direkt vom Gesetzgeber festgelegt. Wenn eine Kasse nicht mit diesen Einnahmen auskommt, ist sie berechtigt, Zusatzbeiträge zu erheben. Das kann bis zu einer Höhe von 15,9 Prozent gehen. Dazu müssen die Kassen aber in jedem Einzelfall eine Einkommensprüfung durchführen. Als Alternative ist es möglich, bis zu 8 Euro pauschal zu veranschlagen, die dann unabhängig vom Einkommen und ohne gesonderte Überprüfung gilt. Kassen, die ohne Erhöhungen auskommen, sind also für neue Mitglieder umso attraktiver. Auf diese Weise soll der Wettbewerb zwischen den Kassen angeregt und gegebenenfalls zum Wechseln ermuntert werden.

Fazit

Ein Krankenkassenwechsel ist relativ einfach vollzogen. Wenn ein Kündigungsrecht besteht, ist der Wechsel innerhalb von einigen Wochen über die Bühne. Ob sich das immer lohnt, sollte man sich vorher gründlich überlegen. Mit einem passenden Tarif lässt sich aber einiges pro Jahr sparen.

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