Lebensmittel MHD – Essensreste nicht gleich entsorgen

Die Verbraucher möchten es eigentlich gar nicht wahrhaben, aber alljährlich werden Milliarden Euros damit verschwendet, dass noch eigentlich absolut brauchbare Essensreste einfach im Müll entsorgt werden.

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Lebensmittel müssen nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht gleich entsort werden. / © nadianb – stock.adobe.com

Sei es dadurch, dass die Lebensmittel einfach wegen des gerade abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) entsorgt werden. Oder aber Obst – wie z.B. die Bananen – aufgrund etwas unschön verfärbter Schalen in den Müll wandern. Und letztendlich auch bereits gekochte Speisen nur im Mülleimer landen, weil einfach nicht aufgegessen wurde.

Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung unterscheidet heute sogar eindeutig zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Verfallsdatum. Ein Verfallsdatum gilt bei leicht und schnell verderblichen Lebensmitteln, wie z.B. Hackfleisch und sagt dem Verbraucher, dass ab diesem Datum ein Verzehr nicht mehr anzuraten ist.

Spartipp: Hingegen dürfen Lebensmittel mit gerade abgelaufenem MHD sogar noch in den Geschäften verkauft werden – meist zu unwiderstehlichen Sonderpreisen!

Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht Verfallsdatum

Das MHD auf Lebensmitteln zeigt dem Verbraucher an, wie lange der Hersteller die Haltbarkeit eines einzelnen Produktes garantieren kann – entsprechend der zugehörigen Aufbewahrungsempfehlungen. Aber nicht die Genießbarkeit, nach Ablauf dieses Datums.

Weshalb der Verbraucher immer erst den tatsächlichen Verfall des einzelnen Produktes kontrollieren sollte, bevor er es schlussendlich im Müll entsorgt. Während nämlich nur bei leicht verderblichen Waren, wie z.B. Hackfleisch, eine Entsorgung sicherlich sinnvoll erscheint, so kann ein Joghurt oder die Marmelade, etc. oftmals noch Tage nach dem eigentlichen Verfallsdatum problemlos verzehrt werden.

Spartipp: Erkennbar sind verdorbene Lebensmittel obendrein an sichtbaren Schimmelbildungen (komplett entsorgen), an sonstigen Verfärbungen (z.B. Fleisch wird bräunlich), am Geruch und letztendlich auch am Geschmack (einfach eine Geschmacksprobe durchführen).

Unschöne Äußerlichkeiten

Die Entsorgung von Lebensmitteln, aufgrund etwas mangelhafter Äußerlichkeiten, sollte ebenfalls vermieden werden. Denn nur weil die Bananenschale braun wird, ist die Banane noch nicht schlecht – ganz im Gegenteil schmeckt sie nämlich aromatisch süß. Und besitzt ein Apfel einmal eine Delle kann diese mit einem Messer ohne Weiteres ausgeschnitten werden, ohne dass gleich der ganze Apfel auf dem Kompost landet.

Spartipp: Lebensmittel nicht nur nach Äußerlichkeiten, sondern auch nach ihren tatsächlichen Werten betrachten, bevor sie unnötiger Weise im Müll landen.

Gekochte Speisen – Einfrieren statt Wegwerfen

Bereits gekochte Speisen sollten heute nur dann im Müll entsorgt werden, wenn eine weitere Verwendung bzw. Aufbewahrung nicht mehr möglich ist. Letzteres gilt beispielsweise für Fisch, Pilze und Eier, etc. Aber nicht für den Schweinebraten, der bis zu seiner nochmaligen Verwendung problemlos eingefroren werden kann.

Spartipp: Auch das Einfrieren kleiner Portionen kann sich rentieren. Beispielsweise dann, wenn der Vorgang wiederholt wird und sich durch zwei kleine Portionen wiederum eine Ganze ergeben kann.

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