Mehr Elterngeld herausholen – 4 Tipps

Mit dem Elterngeld schrumpft das monatliche Einkommen oft erheblich. Wer aber rechtzeitig vorsorgt, kann hier oftmals deutlich mehr herausholen.

4 tipps mehr elterngeld
Mit unseren Tipps holen Sie mehr Kindergeld für sich heraus. / © Stockfotos-MG – stock.adobe.com

Bevor das Kind auf die Welt kommt, machen sich Eltern oft Gedanken über die verschiedenen Vorsorgeuntersuchungen, besorgen die ersten Kleidungsstücke, richten das Zimmer ein und „streiten“ sich über den perfekten Namen. Kurz vor der Geburt kommen dann die Themen Mutterschutzgeld und Elterngeld auf den Tisch. Oft zu spät, denn gerade beim Elterngeld gilt es rechtzeitig zu handeln, denn dann kann man häufig deutlich mehr Geld herausholen.

Für viele ist das umfassende Thema „Elterngeld“ ein wahrer Dschungel aus Vorschriften und Kombinationen. Heutzutage ist es nämlich nicht mehr nur so, dass allein die Frau zu Hause bleibt und sich um das Kind kümmert, sondern auch der Mann wird immer mehr in die Kindererziehung mit einbezogen. Deshalb gab es zuletzt auch einige Änderungen bzw. neue Möglichkeiten und Kombinationen beim Elterngeld. Ausführliche Informationen rund um das Thema Elterngeld finden Sie unter www.elternzeit.de/elterngeld/.

Wer sich rechtzeitig informiert und die verschiedenen Kombinationen einmal durchrechnet, der kann mehrere Tausend Euro Elterngeld herausschlagen. Hier mal ein Überblick, welche Möglichkeiten dabei eine Rolle spielen.

Möglichkeiten das Elterngeld zu optimieren

1. Monatliches Netto erhöhen

Als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld gilt das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. In diesen Monaten sollten Sie also das bestmögliche herausholen. Schon an diesem Punkt sehen Sie wie wichtig es ist, sich rechtzeitig zu kümmern. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Zusatzgratifikationen fließen nicht in die Berechnung mit ein. Da dies aber den Nettobetrag erhöhen würde, sollten Sie Ihren Chef fragen, ob er diese Leistung nicht auf 12 Einmalzahlungen aufteilen würde. Das würde das Nettoeinkommen erhöhen und dementsprechend auch das Elterngeld.

Vorsicht auch bei Provisions-Zahlungen. Wenn diese monatlich fortlaufend gezahlt werden, gelten sie als Bemessungsgrundlage. Provisionen, die nur Quartalsweise abgerechnet werden und auf dem Lohnzettel als „sonstige Bezüge“ deklariert sind, sind von der Bemessungsgrundlage ausgeschlossen.

» Tipp: Beim Mann zählen die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes, bei der Frau sind es die letzten 12 Monate vor Eintritt des Mutterschutzes.

2. Steuerklasse ändern

Verheiratete Paare haben den Vorteil, dass sie über eine Steuerklassenänderungen mehr aus dem Elterngeld herausholen können.

Oft ist es so, dass Frauen, wenn sie wesentlich weniger verdienen als ihre Partner, die Steuerklasse V wählen und dadurch höhere Abzüge bei den Steuern haben, während der Partner mit dem höheren Gehalt die Steuervorteile der Steuerklasse III nutzen kann.

Wenn es jedoch an die Familienplanung geht, dann wirkt sich die Steuerklasse V bei der Berechnung negativ aus, schließlich ist das monatliche Nettoeinkommen entscheidend. Ist das sehr gering, fällt auch das Elterngeld gering aus. Es ist also zu empfehlen einen Wechsel in die für das Elterngeld günstigere Steuerklasse III vorzunehmen. Das kann beim Elterngeld ein Plus von mehreren Tausend Euro ausmachen.

Wenn Frauen jedoch Familienplanung betreiben, dann kann die Steuerklasse V sie beim Elterngeld schlechter dastehen lassen. Das Elterngeld wird nämlich nach dem monatlichen Nettoverdienst der vorangegangenen zwölf Monate berechnet. Dieses ist übrigens auch Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld und das Krankengeld.

Wechsel der Steuerklasse ist zulässig
Ein Wechsel der Steuerklasse ist für ein höheres Elterngeld ist sogar juristisch zulässig und wurde zuletzt durch die Sozialgerichte Dortmund (Az. S 11 EG 8/07 und S11 EG 40/07) und Augsburg (Az. S 10 EG 15/08) bestätigt. Beide Urteile sind unter kostenlose-urteile.de nachzulesen.

Da der Gesetzgeber im Elterngeldgesetz (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) den Wechsel der Steuerklasse nicht explizit ausgeschlossen habe, ist auch eine Anweisung des Bundesfamilienministeriums, worin der Wechsel bei der Berechnung ignoriert werden solle, hinfällig. Alle Informationen zum Elterngeldgesetz finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de/beeg/.

Fazit:
Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich bereits bei einem niedrigen Nettoeinkommen. Schon der Unterschied zwischen 1.000,- und 1.200,- Euro beträgt 134,- Euro im Monat. Über den Bezugszeitraum von 12 Monaten sind das immerhin 1.608,- Euro, die der Familie zu Gute kommen können.

» Hinweis: Nach der Geburt kann sofort wieder ein Steuerklassenwechsel eingeleitet werden.

3. Elterngeld Plus nutzen

Der Unterschied zwischen Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus ist, dass Sie bei der Plus-Variante statt 12 Monate 24 Monate Elterngeld beziehen können. Die Dauer der Elternzeit kann also verlängert werden. Der Betrag wird aber um die Hälfte reduziert. Statt mindestens 300 Euro bzw. maximal 1800 Euro monatlich bekommen Sie beim Elterngeld-Plus so also nur 150 Euro bzw. maximal 900 Euro monatlich.

Lohnenswert wird diese Variante allerdings dann, wenn Sie eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit aufnehmen möchten. Erlaubt sind maximal 30 Stunden pro Woche. Hier haben Sie die Möglichkeit sich etwas dazu zu verdienen ohne das dies auf das Elterngeld angerechnet wird. Im besten Fall kann das ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das Basiselterngeld mit Einkommen. Wichtig ist aber, dass Sie verschiedene Optionen genau durchrechnen, dass Ihnen auch kein Nachteil entsteht.

4. Partnerschaftsmonate nutzen

Laut dem Väterreport (nachlesen unter www.bmfsfj.de) wollen sich 70 Prozent der Männer mehr an der Erziehung und Betreuung der Kinder beteiligen. Dafür wurden Partnerschaftsmonate erschaffen. Beim Basis-Elterngeld können Sie zwei zusätzliche Monate nutzen. Beim ElterngeldPlus und wenn beide Partner bis maximal 30 Stunden die Woche erwerbstätig sind, können jeweils vier zusätzliche Monate in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen dafür sind folgende:

  • bei Partner müssen über einen Zeitraum von 4 Monate gleichzeitig in Teilzeit arbeiten
  • die vier Monate müssen am Stück erfolgen
  • ein Partner muss ab dem 15. Lebensmonat ElterngeldPlus beziehen
  • die wöchentliche Arbeitszeit muss bei beiden zwischen 25 und 30 Stunden liegen

Diese Variante lohnt sich, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Auch hier gilt es die einzelnen Varianten genau durchzurechnen. Hierzu kann der Elterngeldrechner vom Bundesministerium (unter familienportal.de) verwendet werden.

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