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So können Sie mehr Elterngeld herausholen!

So können Sie mehr Elterngeld herausholen!

In Beziehungen ist es oft so, dass Frauen, wenn sie weniger verdienen als ihre Partner, die Steuerklasse V wählen und dadurch höhere Abzüge bei Steuern haben, während der Partner mit dem höheren Gehalt die Steuervorteile der Steuerklasse III nutzen kann. Wenn Frauen jedoch Familienplanung betreiben, dann kann die Steuerklasse V sie beim Elterngeld schlechter dastehen lassen. Das Elterngeld wird nämlich nach dem monatlichen Nettoverdienst der vorangegangenen zwölf Monate berechnet. Dieses ist übrigens auch Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld und das Krankengeld.



Unterschied im Elterngeld von mehr als 1.000,- Euro möglich

So ist gerade für Frauen mit Kinderwunsch ein frühzeitiger Wechsel in eine günstigere Steuerklasse ein großer Vorteil, der Unterschied bei der Höhe des Elterngeldes zwischen Steuerklasse V und Steuerklasse III kann für die Bezugsdauer mehrere tausend Euro betragen.

Wechsel der Steuerklasse ist zulässig

Eine besondere Unterstützung ist das Elterngeld, wenn die Frau im Jahr vor der Geburt ein Nettogehalt über 1000,- Euro hatte. Dabei ist der Wechsel der Steuerklasse für ein höheres Elterngeld juristisch zulässig und wurde zuletzt durch die Sozialgerichte Dortmund (Az. S 11 EG 8/07 und S11 EG 40/07) und Augsburg (Az. S 10 EG 15/08) bestätigt.

Da der Gesetzgeber im Elterngeldgesetz (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) den Wechsel der Steuerklasse nicht explizit ausgeschlossen habe, ist auch eine Anweisung des Bundesfamilienministeriums, worin der Wechsel bei der Berechnung ignoriert werden solle, hinfällig.

Allgemeines:
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des monatlichen Nettogehaltes der letzten 12 Monate.
Untergrenze: 1.000,- Euro (für jeweils 2,- Euro unter dieser Verdienstgrenze steigt der Prozentsatz um 0,1)
Obergrenze: 1.800,- Euro

Rechenbeispiele:
Einkommen von 1.000,- Euro (netto): 670,- Euro Elterngeld
Einkommen von 1.200,- Euro (netto): 804,- Euro Elterngeld
Einkommen von 1.500,- Euro (netto): 1005,- Euro Elterngeld
Einkommen von 1.800,- Euro (netto): 1206,- Euro Elterngeld

Fazit: Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich bereits bei einem niedrigen Nettoeinkommen. Schon der Unterschied zwischen 1.000,- und 1.200,- Euro beträgt 134,- Euro im Monat. Über den Bezugszeitraum von 12 Monaten sind das immerhin 1.608,- Euro, die der Familie zu Gute kommen können.


 

 

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