Ombudsmann hilft bei Streit mit Versicherungen

Ombudsmann hilft bei Streit mit Versicherungen

In Deutschland kommt es jedes Jahr zu vielen zivilen Streitigkeiten, angefangen mit dem sprichwörtlichen Streit am Gartenzaun. Meistens lassen sich diese mit gesundem Menschenverstand regeln und müssen nicht vor Gericht verhandelt werden. Eine Instanz, die sich um die Schlichtung solcher Streitigkeiten kümmert, sind die so genannten Ombudsmänner.

Die Arbeit eines Ombudsmannes oder auch Schlichter besteht darin, im Falle eines Streites unparteiisch einen Vergleich herbei zu führen. Dies geschieht durch ein Abwägen der von beiden Seiten hervorgebrachten Argumente, sowie einer Betrachtung von Schaden, Aufwand und entstehenden Kosten einer Lösung des Problems.
Im bestmöglichen Verlauf eines solchen Beratungsprozesses endet der Streit mit einem Vergleich oder aber der Ombudsmann macht eine Empfehlung hinsichtlich des Falles, der sich die Streitparteien anschließen können.

Ein weiterer Arbeitsbereich des Ombudsmannes ist die Vertretung von Interessen von Personengruppen, die in einem Streitfall ansonsten nicht gehört würden, dass heißt, dass immer wenn durch einen Streitfall öffentliche oder Interessen anderer Personengruppen als den Streitparteien betroffen sind, dann werden diese durch den Ombudsmann in seiner Entscheidungsfindung mit einbezogen. In seiner Funktion ist zum Beispiel der Bürgerbeauftragte ein Ombudsmann.

Ombudsmänner gibt es in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, so auch bei den Versicherungen. Als Privatperson kann man in diesem Bereich einen Ombudsmann einschalten, wenn man mit Entscheidungen seines Versicherers nicht einverstanden ist und sich abzeichnet, dass es auf Grund dieser Meinungsverschiedenheit ein Rechtstreit entwickelt. Natürlich empfiehlt sich eine Schlichtung zu herbeizuführen, bevor es zu einem Rechtstreit kommt. Diese Schlichtung ist kostenfrei. Der Schlichter prüft dann unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherers.

Einen Ombudsmann im Streitfall mit Versicherungen findet man bei Versicherungsombudsmann.de. Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist jedoch, dass das Versicherungsunternehmen an den Verein angeschlossen ist.

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