Schadensfreiheitsrabatt übertragen – Voraussetzungen und Möglichkeiten

Autoversicherung Typklassen
© Monkey Business – Fotolia.com
Die meisten Autofahrer wissen, dass man viel Beitragsprämie sparen kann, wenn man sich einen guten Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) erworben hat. Nicht so bekannt ist, dass erworbene Rabatte auch aus einem Vertrag in einen anderen übertragen werden können. Lesen Sie hier, wie Sie von einer solchen SF-Rabattübertragung profitieren können.

Beispiel 1: Sie haben mehrere Jahre lang das Auto Ihres Partners mitbenutzt

Angenommen Sie teilen sich den Wagen mit Ihrem Partner, auf den auch der Kfz-Versicherungsvertrag läuft. Wenn Sie nun eine eigene Autoversicherung abschließen möchten, beginnen Sie theoretisch bei Null. Doch einige Versicherungen bieten an, dass die Schadenfreiheitsrabatte aus dem Vertrag des Partners nun auf Sie angerechnet werden, wenn dieser sein Auto abgibt. Dazu ist in der Regel eine Abtretungserklärung erforderlich. Die Handhabung bei den einzelnen Versicherern ist insgesamt sehr unterschiedlich. Fragen Sie daher direkt bei Ihrem Versicherungs-Unternehmen nach. Genau genommen werden übrigens nicht die Rabatte übertragen, sondern die Schadenfreiheitsklasse.

Beispiel 2: Als Fahranfänger war Ihr Fahrzeug als Zweitauto der Eltern angemeldet

Ganz ähnlich verhält es sich, wenn Sie bislang ein Auto genutzt haben, das als Zweitwagen über Ihre Eltern versichert war. Wenn Sie nun nach ein paar Jahren das Auto selbst versichern möchten oder sich ein neues Auto zulegen, kann eine Rabattübertragung gewährt werden. Sie starten dann in den neuen Vertrag mit den Rabattvorteilen, die sich während der Nutzung des Wagens Ihrer Eltern angesammelt hat. Voraussetzung ist auch hier, dass die Rabattansprüche an Sie abgetreten werden. Diese stehen also im Normalfall Ihren Eltern dann nicht mehr zur Verfügung. Außerdem können Sie nur in einer Schadenfreiheitsklasse beginnen, die Ihrer eigenen Gesamt-Fahrzeit entspricht. Wenn Sie 3 Jahre lang unfallfrei gefahren sind, würden Sie also in SF-Klasse 3 eingestuft werden, auch wenn der Vertrag des Elternteils noch besser eingestuft ist.

Beispiel 3: Sie haben bislang einen Firmenwagen genutzt

Sie haben bei Ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen genutzt, dessen Versicherung über die Firma lief. Nun wollen Sie selbst eine Autoversicherung abschließen. Ihre angesammelten schadenfreien Jahre können Sie unter Umständen in Ihre neue Versicherung übernehmen, sofern der Arbeitgeber auf seine Ansprüche verzichtet. Eine Voraussetzung kann hierbei sein, dass Sie in den letzten 12 Monaten unfallfrei geblieben sind. Dazu muss der Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen. Aber nicht alle Versicherungen bieten diese Option an. Oft bestehen bei Firmen auch Flottenverträge für mehrere Fahrzeuge, bei denen eine solche Auskoppelung dann schwierig wird. Auch hier gilt: Erkundigen Sie sich bei Ihrer (neuen) Versicherung sowie beim Arbeitgeber. Einzelne Autoversicherer bieten auch von Fall zu Fall individuelle Lösungen an. Es besteht also Verhandlungsspielraum.

Voraussetzungen für eine Rabattübertragung im Überblick

Zusammenfassend lässt sich noch einmal ein kleiner Überblick geben, wann eine Übertragung von Rabattansprüchen möglich ist. Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

Nachweis der Nutzung: In der Regel muss für die Gesamtdauer der anzurechnenden Fahrzeitdauer glaubhaft gemacht werden, dass der neue Versicherungsnehmer das bisher versicherte Fahrzeug regelmäßig genutzt hat.
Ununterbrochener Führerscheinbesitz: Entsprechend gilt, dass Sie während dieser Zeit im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sein müssen. Es sollte also beispielsweise auch kein Fahrverbot während dieser Zeit ausgesprochen worden sein.
Häusliche Gemeinschaft, Verwandschaftsgrad oder Arbeitsverhältnis: Eine Übernahme von Rabattvorteilen ist meist zwischen Partnern sowie Angehörigen ersten Grades möglich, wobei häufig vorausgesetzt wird, dass eine häusliche Gemeinschaft vorliegt. Auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann eine Übertragung vorgenommen werden.
Abtretungserklärung: Der Versicherungsnehmer des Vorvertrages erklärt schriftlich die Abtretung seiner Ansprüche an Sie. Die Rabattvorteile stehen diesem also in Zukunft nicht mehr zur Verfügung. Die Übernahme erfolgt in der Regel zusammen für die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung. Hinweis: Auch im Todesfall eines Versicherungsnehmers ist eine Übernahme aus bestehenden Verträgen an Angehörige und Verwandte meist möglich.


Fazit
Durch eine Übernahme von Rabattansprüchen kann ein neuer Autoversicherungsvertrag deutlich günstiger gestellt werden. Ob das geht, hängt nicht zuletzt von der jeweiligen Versicherung ab. Hier bieten sich manchmal auch Verhandlungsspielräume. Einsparungen von mehreren hundert Euro pro Jahr sind dabei möglich.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*