Schufa Eintrag löschen – Geht das?

Schufa Eintrag löschen – Geht das?

Wenn ein Schufa Eintrag unberechtigter Weise besteht, können Sie dagegen vorgehen. Wir erklären hier, wie Sie einen Schufa Eintrag löschen lassen.

Viele Konsumenten haben ein berechtigtes Interesse daran, einen unrichtigen, veralteten oder bereits getilgten Schufa Eintrag vor dem Ablauf der üblichen Fristen löschen zu lassen. Generell muss festgestellt werden, dass die Schufa selbst keinen Einfluss auf die Qualität und Zahl der Einträge in ihren Verzeichnissen hat. Sie erhält ihre Daten von Institutionen, bei denen Konsumenten durch Zahlungsunfähigkeit, regelmäßigen Zahlungsverzug oder Zahlungsunwilligkeit auffällig geworden sind. Eine Überprüfung der gemeldeten Daten auf ihre Richtigkeit findet bei der Schufa nicht statt. Sie ist lediglich eine zentrale Meldinstanz, bei der verschiedene andere Instanzen Daten über säumige Konsumenten oder Offenbarungseide sammeln. Außerdem sollten Sie als Konsument wissen, dass die gemeldeten Daten nach der Meldung über einen bestimmten Zeitraum einen negativen Schufa-Eintrag nach sich ziehen können.

Meldet eine Institution erst ein halbes Jahr nach einem aufgetretenen Kredit- oder Ratenverzug, verzögert sich der Verbleib des Dateneintrages bei der Schufa entsprechend. Inzwischen kann der Konsument die fälligen Raten längst ausgeglichen haben. Kann er das sowie die Meldungsverzögerung seitens des Gläubigers belegen, darf die Schufa auch vor Ablauf der drei Jahre den nicht mehr relevanten Eintrag entfernen.

Wie kann ich einen Schufa Eintrag löschen lassen?

Die Einträge bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – kurz Schufa – können Sie einmal im Jahr durch Beantragung einer Einsichtnahme kostenfrei überprüfen. Wer seine Schufa-Einträge kennt, kann rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um Fehleintragungen zu korrigieren. Allerdings müssen die Einwände gegen den Eintrag berechtigt sein. Sie müssen keineswegs hinnehmen, dass die Kreditwürdigkeit durch falsche oder überholte Negativeinträge beeinträchtigt wird.

Prinzipiell muss die Schufa alle Einträge – ob berechtigt oder unberechtigt gemeldet – nach einer bestimmten Frist löschen.

  • Bürgschaften werden beispielsweise nach dem Ablösen des Betrages sofort gelöscht.
  • Einträge über Kredite oder nicht gezahlte Raten bei einem Versandhändler müssen spätestens drei Jahre nach ihrer Tilgung entfernt werden.
  • Ebenso lange dauert es, bis man wegen eines Eintrages im Schuldnerverzeichnis eines Amtsgerichts, wegen einer Privatinsolvenz oder wegen einer eidesstattlichen Erklärung vom negativen Schufa-Eintrag befreit wird.

Um einen negativen Schufa Eintrag löschen zu können, muss die Schufa einen Antrag auf Löschung mit einer substanziellen Begründung erhalten. Hat das Amtsgericht beispielsweise den Eintrag über Sie längst gelöscht, muss die Schufa das auf Antrag hin auch tun.

Wie beantragt man die Datenlöschung?

Da es bei der Schufa relativ häufig zu Falscheinträgen oder Versäumnissen beim Löschen von Daten kommt, raten Verbraucherschützer zur regelmäßigen Überprüfung und zeitnahen Richtigstellung. Stellen Sie den korrekten Sachverhalt in einem ausführlichen Brief an die Schufa dar und legen Sie die nötigen Beweise dazu. Bezug nimmt man dabei auf Paragraph 33 und folgende des Bundesdatenschutzgesetzes. Diese Paragraphen betreffen eine Löschung, Sperrung oder Korrektur falscher Daten. Sie müssen nicht hinnehmen, jahrelang als Risikokunde zu gelten, nur weil man einmal in finanziellen Schwierigkeiten war.

Antragprüfung durch die Schufa

Die Schufa prüft Ihren Antrag. Kann sie diese Prüfung nicht in absehbarer Zeit leisten, werden die beanstandeten Daten vorerst gesperrt und stehen eventuellen Abfragen nicht mehr zur Verfügung. Zu beachten ist auch, dass die Vertragspartner der Schufa, die den negativen Eintrag durch eine Säumnismeldung verursacht haben, vom neuen Sachverhalt Kenntnis erhalten. Dann nämlich kann dieser Vertragspartner die fälschlicherweise vorliegenden Daten widerrufen. Dazu ist der Vertragspartner sogar verpflichtet. Tut er das nicht, ist er für alle Folgen, die einem Konsumenten entstehen können, haftbar. Auf den Homepages der Verbraucherzentralen finden sich Musterbriefe, an denen Sie sich orientieren können. Komplexe Sachverhalte sollten ausführlich in allen Aspekten erläutert werden, einfache kurz und formlos. Nachvollziehbare Argumentationen und Beweise führen dazu, dass die Schufa positiv reagiert.

Schufa Eintrag löschen – Was tun bei Problemen?

Gelegentlich kommt es vor, dass die Schufa oder einer ihrer Vertragspartner sich weigern, einen negativen Eintrag zu löschen oder zu widerrufen. Entstehen einem Kunden dadurch nicht hinnehmbare Folgeschäden oder drohen ihm solche – beispielsweise, wenn er einen Autokauf oder einen Hauskauf finanzieren möchte und wegen des Negativeintrages bei der Schufa keinen Kredit erhält -, kann man notfalls mit einem Gang zum Anwalt sein Recht auf dem Klageweg erstreiten. In der Regel können Sie den Schufa Eintrag löschen lassen, ohne einen Anwalt einzuschalten.

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