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Steuererklärung selbst machen – Formulare einfach erklärt

Steuererklärung selbst machen  – Formulare einfach erklärt

Die Steuererklärung ist für die Meisten ein Buch mit sieben Siegeln. Sie ist unübersichtlich, schwer zu verstehen und ein Laie weiß eigentlich so gar nicht, was er da alles anzugeben hat. Klar ist, dass man sein(e) Einkommen, egal um was es sich dabei auch handelt, darlegen muss um wiederum verschiedene Dinge absetzen zu können. Aber wie, wo und was man eintragen muss, das bleibt oft im Dunkeln. Prinzipiell hat man drei Möglichkeiten, die Steuererklärung für das Finanzamt zu erstellen. Dabei ist es nicht unerheblich, ob und welche Kosten entstehen.


Steuerberater

Ein Steuerberater ist oft der einzige Ausweg, sich durch den Wust der Unterlagen zu kämpfen. Doch ein Steuerberater kostet meist sehr viel Geld und frisst oft die Rückerstattung, die man vom Finanzamt bekommt, auf.

Lohnsteuerhilfeverein

Eine weitere, weitaus billigere Möglichkeit, sind Lohnsteuerhilfevereine, die einem beim Ausfüllen der Steuererklärung mit Rat und Tat zur Seite stehen. In jeder größeren Stadt gibt es solche Vereine, die leicht über das Internet oder die Telefonbücher zu finden sind. Auch diese kosten etwas, aber um Längen nicht so viel, wie der Steuerberater.

Steuererklärung selbst machen

Wer geizig ist und gar nichts ausgeben will, der wird wohl nicht drum herum kommen, die Steuererklärung selbst auszufüllen. Mittlerweile ist auch bei den Finanzämtern das elektronische Zeitalter eingekehrt. Für die Erklärung werden keine Formulare mehr zugeschickt, es wird praktischerweise alles online abgewickelt. Man muss sich auf www.elster.de lediglich registrieren und kann dann seine Steuererklärung zu Hause am PC machen. Der Vorteil dabei ist, dass man keine Unterlagen mehr einreichen muss. Aber, sollte das Finanzamt eine Prüfung durchführen wollen, müssen diese Unterlagen (Belege, Rechnungen etc.) nachgereicht werden. Also die Angaben immer wahrheitsgemäß machen und die Belege keinesfalls wegwerfen. Sollten sie bei einer eventuellen Prüfung nicht nachgereicht werden können, so können diese Beträge auch nicht berücksichtigt werden.



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Durch die Einführung der elektronischen Steuererklärung ist das ganze zwar etwas leichter geworden, aber nicht einfacher. Es gibt immer noch eine Unmenge an Formularen, die für alle möglichen Eventualitäten ausgefüllt werden müssen. Deswegen hier eine Auflistung der Papiere und ihre Bedeutung:

Formulare einfach erklärt

Das wichtigste und am häufigsten benötigte Formular ist der ESt-Vordruck, der für die Einkommensteuer notwendig ist. Dabei gibt es drei unterschiedliche Vordrucke:

Zusätzlich zu diesen Hauptvordrucken, gibt es viele unterschiedliche Anlagen, die von diversen Personenkreisen auszufüllen sind. Im Einzelnen sind dies:

Auf den ersten Blick sieht das sehr unübersichtlich aus. Beschäftigt man sich aber mal ein wenig damit, dann wird man merken, dass man vermutlich nur sehr wenige Formulare abzugeben hat. Das Internet bietet aber auch hier sehr viel Infomaterial und Ausfüllhilfen, oft auch sehr verständlich und nicht im Beamtendeutsch erklärt.

Steuerklassen I-VI

Besonderheit Ehegattensplitting

Für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt sind, gibt es noch eine Besonderheit zu berücksichtigen, nämlich das sogenannte Ehegattensplitting. Dies hat den Vorteil, dass die zu versteuernden Einkommen zusammengeworfen werden und daraus der Einkommensteuersatz berechnet wird. Dabei kommt man, wenn beide unterschiedlich verdienen, besser weg, als wenn eine getrennte Berechnung stattfindet. Ist allerdings das zu versteuernde Einkommen bei beiden Ehegatten gleich hoch, dann ergibt sich daraus kein Vorteil. Ein Ehegattensplitting ist also nur dann sinnvoll, wenn ein Ehepartner entscheidend mehr verdient, als der andere. So hat die Gesamtsumme der beiden Einkommen eine niedrigere tarifliche Einkommensteuer, als wenn die Einkommen getrennt berechnet würden.

Steuererstattung berechnen

Kommen wir noch einmal auf die elektronische Steuererklärung zurück, mit der dieser Beitrag begonnen hat. Alle Angaben zu Einkommen, Werbungskosten, Mieteinnahmen, Kinderfreibeträge, Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit usw., werden also in die Formulare eingetragen, die das Online-Programm anbietet. Das Programm prüft nach allen Eingaben die Plausibilität und findet Fehleingaben bzw. Unstimmigkeiten in den Angaben heraus. Diese müssen dann vor Abgabe berichtigt werden. Auch kann man, wenn alle Eingaben gemacht wurden, seine Steuererstattung oder Nachzahlung berechnen lassen. Laut den Finanzämtern werden Steuererklärungen, die auf elektronischem Wege das Amt erreichen, bevorzugt und damit schneller berücksichtigt. Was das Finanzamt allerdings unter schnell versteht, das wissen wir auch nicht, denn trotz der angekündigten „Schnelligkeit“ kann eine Überprüfung dennoch gut mal vier Monate dauern.


 

 

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