Steuertipps für Eltern – Wie Kinder beim Geld sparen helfen

Steuertipps für Eltern - Wie Kinder beim Geld sparen helfen

Eltern verschenken oft viel Geld, weil Sie gar nicht wissen, dass Sie einen Teil der Unkosten für die Kinder steuerlich absetzen können.

Sie sind unsere Zukunft, wir haben sie lieb, sie bringen uns zum lachen, machen uns Sorgen und sie kosten Geld: unsere Kinder! Letzteres nicht gerade wenig, denn laut Statistischem Bundesamt kostet ein Kind durchschnittlich 550 Euro pro Monat. Missen möchten wir sie deshalb natürlich trotzdem nicht.

Clevere Eltern nutzen deswegen steuerliche Möglichkeiten, um so manche Ausgabe beim Finanzamt abzusetzen. Einige dieser Posten sind den meisten gar nicht bekannt, deswegen hier unsere Top 5 Liste zum Geld sparen.

1. Die Günstigerprüfung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Eltern müssen sich entscheiden, entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Doch woher weiß ich, was für mich die bessere Variante ist? Das Finanzamt hilft Ihnen dabei durch die sogenannte Günstigerprüfung. Pro Kind gilt ein Kinderfreibetrag von 7.008 Euro pro Jahr. Eltern teilen sich diesen Freibetrag, bis der Sprössling 18 Jahre alt ist (bzw. 25 Jahre, wenn bis dahin noch in Ausbildung). Auf gesonderten Antrag, kann der Kinderfreibetrag sogar Großeltern übertragen werden. Ob nun Kindergeld oder Kinderfreibetrag besser für Sie ist, erklärt das folgende Beispiel:

zu versteuerndes Jahreseinkommen Eltern
ohne Kinderfreibetrag
50.000 €
fällige Steuern ohne Kinderfreibetrag 8.522 €
zu versteuerndes Jahreseinkommen Eltern
mit Kinderfreibetrag (7.008 Euro)
50.000 – 7.008 = 42.992 €
fällige Steuern mit Kinderfreibetrag 6.419 €
Ersparnis durch Kinderfreibetrag 8.522 – 6.419 = 2.103 €
Kindergeld pro Jahr 184 x 12 = 2.208 €

In diesem Fall ist der Bezug von Kindergeld günstiger für die Eltern und das Finanzamt rechnet ohne Kinderfreibetrag.

2. Auch Oma-Betreuungskosten steuerlich absetzbar

Auch Oma-Betreuungskosten steuerlich absetzbarIhr Kind besucht eine Kindertagesstätte oder geht zu einer Tagesmutter? Die Kosten dafür können Sie in der Steuererklärung angeben und absetzen. Das wussten Sie schon? Gut! Wussten Sie aber auch, dass Sie dazu nicht einmal berufstätig sein müssen. Selbst wenn beide Elternteile zeitgleich ohne Arbeit sind, kann dieser Steuertipp in Anspruch genommen werden.

Und es kommt noch besser:

Wenn Sie Ihr Kind von den Großeltern betreuen lassen, können Sie auch diese Ausgaben absetzen. Aber auch wenn Sie sich auf eine unentgeltliche Betreuung geeinigt haben, dann bleibt Ihnen immer noch die Steuerrückholung der Fahrtkosten. Müssen Oma und Opa sich jeden Tag auf den Weg machen um das Enkelkind zu betreuen, sind diese Ausgaben steuerlich absetzbar. Achtung: Belege sammeln!

3. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Auch Alleinerziehende können sich steuerliche Vorteile sichern. Dazu gehört der sogenannte Entlastungsbetrag, der im § 24b EStG geregelt ist. Die Besonderheit hierbei, der Entlastungsbetrag ist bei Lohnsteuerklasse II bereits in die Lohnsteuertabelle integriert. Das bedeutet, Alleinerziehende, die Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben, werden bereits im laufenden Jahr steuerlich entlastet. Bemerkbar macht sich dies durch weniger Lohnsteuerabzug vom Gesamteinkommen. Aber aufpassen, auch wenn Sie alleinerziehend sind und mehrere Kinder haben, wird der Entlastungsbetrag von 1.308 Euro pro Jahr nur einmal berücksichtigt.

Voraussetzungen für Anspruch auf Entlastungsbetrag

  • Sie sind ein alleinstehend mit Kind
  • Sie haben Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag
  • Das Kind lebt in Ihrem Haushalt

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4. Abgeltungssteuer beim Kindersparbuch vermeiden

Zur Geburt, zum Geburtstag oder einfach zur finanziellen Absicherung, häufig bekommt das Kind eine finanzielle Anlage geschenkt, so dass es sich damit später Führerschein oder Ausbildung finanzieren kann. Was Eltern dabei oftmals vergessen, auch hierfür fällt die sogenannte Abgeltungssteuer an. Eltern vergessen dies leider all zu oft, da die Zinsen momentan dermaßen gering sind, dass an eine Zahlung in dieser Form gar nicht gedacht wird. Um nicht in diese Falle zu tappen, stellen Sie also rechzeitig einen Freistellungsantrag bei Ihrer Bank. Zinsen bis zu einer Höhe von 801 Euro bleiben dann steuerfrei.

5. Schulgeld für Privatschulen

Steuertipps für Eltern - Wie Kinder beim Geld sparen helfenDie Schulzeit des Kindes kostet Eltern ein kleines Vermögen. Aus den anfänglich kleinen Ausgaben für die Schultüte, werden monatliche Kosten im mindestens zweistelligen Bereich. Noch härter trifft es Eltern, die ihre Kinder auf eine Privatschule schicken. Aber auch hier hat der Fiskus ein Einsehen und begünstigt Sie mit steuerlichen Entlastungen. 30 Prozent des Schulgeldes (max. 5000 Euro) sind steuerlich absetzbar. Allerdings müssen Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag haben um in den Genuss zu kommen. Desweiteren gelten nur bestimmte Schulen als begünstigt:

  • Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Förderschulen, Gesamtschulen, Gymnasien – wenn sie privat geführt werden
  • Waldorfschulen und Montessori Schulen
  • Private Berufsschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, Fachakademien und Schulen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Deutsche Schulen im Ausland

Übrigens, auch wenn Ihr Kind schon volljährig ist und das Schulgeld selbst bezahlt, kann es steuerlich abgesetzt werden.

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