Immer mehr Unwetter – welche Versicherung ist sinnvoll?

Unwetter Versicherung
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Auch hierzulande nimmt die Anzahl und Stärke der Unwetter immer mehr zu. Kein Wunder, dass dabei zahllose Schäden verursacht werden, die sich nicht so ohne weiteres aus der Haushaltskasse bezahlen lassen. Da es aber in Deutschland nun einmal möglich ist, sich gegen fast jedes Risiko abzusichern, sollten auch diese Schäden versichert werden können. Doch welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig?

Hausratversicherung

Zunächst einmal stehen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an erster Stelle. Hierbei müssen Sie auf den Zusatz der Elementarschadenversicherung achten. Denn nur wenn diese mit eingeschlossen ist, wird auch bei Sturmschäden ab Windstärke 8 und bei eindringendem Regen gezahlt. Kommt es jetzt durch massive Regenfälle zu einer Überschwemmung oder zu einer Überflutung des Kellers, so springt die Hausratversicherung ein. Denn oft werden im Keller noch alte Möbelstücke gelagert oder hier wurde ein Hobbyraum eingerichtet. Das gesamte Inventar, also der entstandene Schaden, wird dann durch die Hausratversicherung ersetzt. Wenn aufgrund eines starken Sturms, in der Regel Windstärke 8, Regen in das Haus eindringt und hierbei Inventar und Möbel beschädigt werden, leistet die Hausratversicherung Schadensersatz. Mitunter kann sie bei Mietern auch für außen angebrachte Dinge, wie etwa eine Markise einspringen, sofern diese vom Mieter gekauft und nicht vom Vermieter gestellt wurde.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung hingegen leistet für all die Dinge, die fest mit dem Haus verbunden sind, nicht jedoch für die Einrichtung, sprich den Hausrat. Allerdings müssen auch bei der Wohngebäudeversicherung Elementarschäden wie Sturm in einem Zusatz abgesichert sein. Dafür können Sie die Versicherung auch erweitern, zum Beispiel um den Schutz bei Hagel. Denn durch starken Hagel kann es mitunter vorkommen, dass ein Fenster zu Bruch geht. Für das kaputte Fenster zahlt die Wohngebäudeversicherung, für das beschädigte Mobiliar die Hausratversicherung.

Wer haftet für Blitzschlag und Folgeschäden?

Ferner kommt es auch immer wieder zu Blitzeinschlägen. Der Blitzeinschlag selbst ist in den meisten Versicherung mit abgedeckt. Doch die wenigsten Schäden entstehen durch Blitzeinschlag, sondern vielmehr durch den Einschlag ins Stromnetz, der fast immer auch mit einer Überspannung einhergeht. Dabei werden durch die Überspannung neben PC und Fernseher, auch Hifi-Anlage und andere technische Geräte beschädigt. Für diese Schäden kommt ebenfalls die Hausratversicherung auf, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Überspannungsschäden in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen wurden. Da dies einen Mehrpreis bedeutet, sehen viele von dieser wichtigen zusätzlichen Absicherung ab, gerade bei älteren Policen sind Überspannungsschäden oft nicht mit abgesichert. Dass dies ein Fehler ist, merkt man schnell, wenn man bedenkt, welche Kosten für den neuen Fernseher, PC usw. auf einen zukommen würden.

Teilkaskoversicherung für Elementarschäden beim Auto

Wichtig ist auch, dass die Teilkaskoversicherung bei Sturm- und Hagelschäden am Auto bezahlt. Sollte das Auto aufgrund eines Unwetters in irgendeiner Art und Weise beschädigt worden sein, so ist die Teilkaskoversicherung hierfür der richtige Ansprechpartner.

Fazit: Grundsätzlich sollten Sie sofort, wenn ein Schaden entstanden ist, diesen der Versicherung melden. Sinnvoll ist es dabei, Fotos vom Schaden zu schießen, bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen. Denn diese können dem Versicherer gegenüber als Beweismittel gelten. Wichtig ist auch die Aufstellung der entstandenen Schäden, wobei man kaputt gegangene Dinge auch mit ihrem ungefähren Wert beziffern sollte.

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