Achtung, Wildwechsel! – Schadensregulierung bei Wildunfällen

Wildwechsel Schadensregulierung
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Welchem Autofahrer ist es nicht schon mal passiert, dass ihm unverhoffter Dinge ein Tier vor das Auto gelaufen ist. Gerade auf Überlandfahrten, speziell auf Fahrten durch Wälder, findet man Schilder, die auf einen Wildwechsel hinweisen. Doch nur wenige Autofahrer beachten diese Verkehrsschilder genügend. Doch dass diese Warnhinweise ihre Berechtigung haben, beweisen die Statistiken von Wildunfällen. Im letzten Jahr wurden fast eine viertel Million Unfälle mit Tieren gemeldet. Dabei ließe sich diese Zahl durchaus reduzieren.

Regeln zur Vermeidung von Wildunfällen
Schon in der Fahrschule lernen wir, wie man sich verhalten soll, wenn man einem Tier auf der Straße begegnet. Zugegebenermaßen sind diese Regeln leichter gesagt, als getan. Im Ernstfall können sie aber Leben retten und das Risiko eines Wildunfalls deutlich senken. Daher hier noch mal die wichtigsten Regeln auf einen Blick.

Fahrweise anpassen!
Passen Sie Ihre Fahrweise an, denn Wildwechselschilder werden nicht zum Vergnügen aufgestellt. Wer dennoch mit 120 Stundenkilometern durch einen Wald fährt, der braucht sich nicht zu wundern, wenn er einem plötzlich vor ihm auftauchendem Reh nicht mehr ausweichen kann. Durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit kann hier schon viel erreicht werden.

Nicht Aufblenden!
Ein zweiter Punkt betrifft das richtige Verhalten, wenn plötzlich ein Tier vor einem steht. Da die Tiere meistens in der Dämmerung oder in der Nacht unterwegs sind, sollten Sie keinesfalls aufblenden, um das Tier damit zu erschrecken oder zu verscheuchen. Durch das helle Licht werden die Tiere verstört, verlieren die Orientierung und laufen oft direkt auf das Licht zu. Also Finger weg vom Fernlicht! Hupen dagegen ist eine gute Möglichkeit, das Tier zu verscheuchen.

Abbremsen, aber nicht ausweichen!
Sobald ein Tier im Lichtkegel auftaucht, sollten Sie abbremsen. Aber Vorsicht! Nicht das Lenkrad verreißen, da sonst die Gefahr besteht, dass das Fahrzeug ausbricht und ein noch schwererer Unfall verursacht wird.

So verhalten Sie sich bei einem Wildunfall

Kommt es trotz dieser Regeln dennoch zu einem Zusammenstoß, dann ist auch hier richtiges Verhalten wichtig. Zuerst sollten Sie sich um eventuell verletzte Personen kümmern. Die meisten Wildunfälle gehen jedoch glücklicherweise glimpflich aus. Natürlich muss die Unfallstelle abgesichert werden. Auf keinen Fall dürfen Sie das überfahrene Tier anfassen oder gar mitnehmen. Letzteres ist sogar strafbar. Auch wer glaubt, ein totes Tier nicht melden zu müssen, liegt falsch. Das Tier gehört zum Forstbestand, zuständig ist hier der jeweilige Förster, der informiert werden muss. Da man diesen aber in der Regel nicht kennt, muss der Unfall immer der Polizei gemeldet werden. Ist kein Telefon vorhanden, dürfen Sie sich vom Unfallort entfernen, was bei einem „normalen“ Unfall nicht erlaubt ist. Das Entfernen darf aber nur dazu genutzt werden, um ein Telefon zu suchen oder auf direktem Wege die nächste Polizeistation aufzusuchen. Ein Wildunfall muss also immer gemeldet werden.

Schadensregulierung – Wer kommt für den Schaden auf?

Hat bei einem Wildunfall nun auch der Wagen etwas abgekommen, stellt sich für jeden Halter die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Ist das Auto vollkaskoversichert, dann zahlt die Versicherung auf alle Fälle, denn bei der Schadensregulierung im Vollkasko-Tarif ist es unerheblich, wie der Schaden entstanden ist. Relevant ist lediglich, dass es ein Unfall war.

Was zahlt die Teilkasko?

Bei einer Teilkaskoversicherung sieht das Ganze schon etwas anders aus. Denn hier kommt es darauf an, ob man mit dem Tier zusammengestoßen ist oder nicht. Konnte ein Zusammenstoß nicht vermieden werden, zahlt die Teilkasko.

Allerdings gibt es hier ein ABER: Sollten am Fahrzeug keine Spuren des Tieres zu finden sein, wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Versicherung nicht zahlen, da Sie als Unfallverursacher den Wildunfall nachweisen müssen. Meistens werden sich noch Spuren des Tieres finden lassen. Anders sieht es aus, wenn man dem Tier ausgewichen und zum Beispiel in den Graben oder an einen Baum gefahren ist. Da das Tier vermutlich nicht wartet, bis die Polizei eintrifft, haben Sie auch hier die Schwierigkeiten, nachzuweisen, dass Sie den Zusammenstoß mit einem Tier vermeiden wollten. Hier können dann nur noch Zeugenaussagen weiterhelfen. Deswegen raten Fachleute, auch wenn es makaber klingt, lieber auf das Tier zufahren, als einen Zusammenstoß vermeiden, nicht nur wegen der Versicherung, sondern auch, weil ein Ausweichen das persönliche Verletzungsrisiko erheblich vergrößert. Ist das Auto dagegen nur haftpflichtversichert, dann gehen Sie gänzlich leer aus und müssen den Schaden selber begleichen.

Vorsicht: Nicht jeder Wildunfall ist durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Sofern es sich bei dem Tier um ein Rind, eine Katze, einen Hund oder auch ein Schaf handelt, wird die Versicherung nicht zahlen, da es sich hierbei nicht um Haarwild handelt. Dagegen werden Unfälle mit Rehen, Hirschen, Wildschweinen oder auch Füchsen von der Teilkaskoversicherung übernommen. Welche Tierunfälle von Ihrer Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, können Sie in Ihrer Police nachprüfen. Sind die gängigen Wildunfälle nicht erfasst, sollten Sie über einen Versicherungswechsel nachdenken.

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