Wohnungsbauprämie beantragen – Baufinanzierung vom Staat nutzen

Wohnungsbauprämie
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Die Hausfinanzierung lässt sich mit etwas finanzieller Unterstützung vom Staat doch gleich leichter bewältigen. Die Wohnungsbauprämie können Sie neben dem Erwerb von Wohneigentum ebenso für Modernisierungen oder eine neue Einbauküche verwenden.

Wer regelmäßig Beiträge auf ein Bausparkonto einzahlt, kann die staatliche Wohnungsbauprämie beantragen. 8,8 Prozent der Sparleistung werden so bezuschusst. Dabei können Alleinstehende bis zu einer jährlichen Sparsumme von 512 Euro und Verheiratete bis zu einem Sparbetrag von 1.024 Euro gefördert werden. Die Wohnungsprämie wird bereits ab einem Mindestsparbetrag von 50 Euro bewilligt. Das gilt unabhängig davon, ob und in welchem Beschäftigungsverhältnis Sie stehen. Schon ab einem Alter von 16 Jahren kann man das Bausparen mit Wohnungsbauprämie beginnen. In diesem Fall gelten sogar besondere Vorteile bei der Geldverwendung.

Wohnungsbauprämie – Voraussetzungen für den Erhalt

Prinzipiell wird die Wohnungsbauprämie bis zu einem maximalen jährlichen Einkommen von 25.600 Euro bei Alleinstehenden gewährt. Bei Verheirateten verdoppelt sich die Einkommensgrenze auf 51.200 Euro. Bei einer geförderten Sparsumme von 512 oder 1.024 Euro beträgt der Förderbeitrag entsprechend 45,06 oder 90,11 Euro im Jahr. Wer weniger spart, erhält auch weniger Prämie. Bei einer Einzahlung von 250 Euro also zum Beispiel 22 Euro. Damit man die Förderleistungen auch wirklich nutzen kann, ist in der Regel der Verwendungszweck klar vorgegeben. So kann die Wohnungsbauprämie für den Kauf einer Immobilie oder für den Hausbau eingesetzt werden. Ebenso förderungsfähig ist der Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften. Für Modernisierungsmaßnahmen an der Immobilie können die Gelder gleichfalls verwendet werden. Im Übrigen ist der Einsatz der Geldmittel aber auf Ausgaben im Zusammenhang einer wohnwirtschaftlichen Verwendung eingegrenzt.

Wohnungsbauprämie – Verwendung und Nutzen

Eine Ausnahme davon besteht, wenn der Abschluss des Bausparvertrages bis zu einem Alter von 25 Jahren stattgefunden hat. Nach Ablauf von sieben Jahren kann dann eine Verwendung der Spar-Prämie auch zweckunabhängig ausgeführt werden. In anderen Fällen müssen bereits erhaltene Zuschüsse in der Regel wieder zurückgezahlt werden, wenn das angesparte Geld von einem Bausparkonto anderweitig verwendet wird. Doch das Einsatzspektrum für Ausgaben an einer Immobilie ist sehr weit gefasst. Wenn Sie zum Beispiel eine neue Einbauküche finanzieren möchten oder neue Fußböden verlegen lassen, können Sie die Wohnungsbauprämie dafür ebenso nutzen. Auch andere Modernisierungsmaßnahmen an der Bausubstanz fallen unter die Förderungswürdigkeit. Ausnahmefälle können außerdem geltend gemacht werden bei eingetretener Erwerbsunfähigkeit oder längerer Arbeitslosigkeit. Es gibt also einige Sonderklauseln.

Bausparverträge und Sparverträge zum Wohnungserwerb

Gefördert werden neben klassischen Bausparverträgen bei Bausparkassen auch ähnlich geartete Sparverträge, die dem Erwerb von Wohneigentum dienen. ‚Bausparkasse‘ darf sich ja im eigentlichen Sinne nur ein eingeschränkter Kreis von Banken nennen, die bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Auflagen erfüllen. Doch auch andere Kreditinstitute bieten Sparmöglichkeiten an, die dem Bausparen sehr ähnlich sind. Bei entsprechender Geldverwendung kann die Wohnungsbauprämie auch hierfür bewilligt werden. Erkundigen Sie sich jeweils bei Ihrer Bausparkasse oder Bank über die grundsätzliche Fördermöglichkeit. Im Normalfall werden Sie aber auch von den jeweiligen Anbietern der Finanzdienstleistungen auf die Möglichkeit der Wohnungsbauprämie aufmerksam gemacht. Auch die Anträge beim Finanzamt werden über die Bank eingereicht. Bei der Entscheidung, ob die Einkommensgrenzen nicht überschritten sind, wird nicht der Bruttoverdienst herangezogen, sondern lediglich das letztlich zu versteuernde Einkommen. Daher kann Ihr Jahresverdienst im Einzelnen auch weit über den 25.600 oder 51.200 Euro liegen. Bis zwei Jahre nach der Spareinzahlung kann die Wohnungsbauprämie beantragt werden.

Wohnungsbauprämie – Gesetzliche Neuregelungen der letzten Jahre

Neben den bereits genannten Einzeldetails gibt es noch einige weitere Bestimmungen, die Sie betreffen können, wenn Sie die Wohnungsbauprämie beantragen wollen. Zum Jahr 2009 wurden einige Neuregelungen eingeführt, so dass ältere Bausparverträge von Neuabschlüssen in der Einzelfallbehandlung unterschieden werden müssen. Über die Einzelheiten können Sie sich bei Ihrem Bankanbieter informieren oder zum Beispiel hier auf den Informations-Seiten des zuständigen Bundesministeriums.

Fazit
Wenn Sie sich als Arbeitnehmer für ein Bausparkonto für Ihre Hausfinanzierung entscheiden, gibt es interessante Fördermöglichkeiten für Sie. Bei einer Kombination von Vermögenswirksamen Leistungen mit Bausparen und beispielsweise einem Aktienfonds können Sie die Arbeitnehmer Sparzulage sogar doppelt ausgezahlt bekommen.

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