Wohnungslüftungsanlagen – Zuschuss beantragen und Wärmerückgewinnung nutzen

Wohnungslüftungsanlagen
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Eine moderne Wohnungslüftungsanlage kann einen aktiven Beitrag für eine positive Energiebilanz beim Heizen und beim Gesamt-Energieverbrauch im Haus darstellen. Deshalb werden Wohnungslüftungsanlagen, die mit Wärmerückgewinnung ausgestattet sind, mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. Lesen Sie hier in einen Überblick über verschiedene Förderangebote.

Bis zu 500 Euro Zuschuss von Energieunternehmen

Nicht wenige Energieversorger greifen Ihnen finanziell unter die Arme, wenn Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus eine Wohnungslüftungsanlage einbauen, die über eine Option zur Wärmerückgewinnung verfügt. Die Stadtwerke Düsseldorf beispielsweise geben 500 Euro Zuschuss, genauso wie die Stadtwerke in Steinheim (Westfalen). In Bielefeld sind es 250, in Warburg 300 Euro und ähnliche Förderangebote gibt es von anderen regionalen und überregionalen Energieunternehmen mehr. In der Regel sind die Fördergelder vor Beginn der Baumaßnahmen zu beantragen. Ein Anrecht auf die Bewilligung der Förderung gibt es dabei nicht. Wer sich rechtzeitig kundig macht und eher gegen Anfang des Jahres als gegen Jahresende bei seinem Energieversorger vorstellig wird, sollte aber gute Chancen haben, an den Förderprogrammen zu partizipieren, dann sind die Fördertöpfe noch ordentlich gefüllt. Ob es ein entsprechendes Angebot bei Ihnen vor Ort gibt, lässt sich meist auf der Internetseite des Energiebetreibers erfahren oder bei einem Telefonanruf klären.

Verbilligte Darlehen bis zu 50.000 Euro oder 2.500 Euro Zuschuss

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gibt es zinsverbilligte Darlehen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Wohnung. Je nach Laufzeit beträgt der effektive Jahreszins hierbei ca. 2,47%. Die Laufzeit kann 10, 20 oder 30 Jahre betragen. Sondertilgungen sind dabei immer möglich. Das Förderprogramm (Programmnummer 152) gilt für Wohngebäude, deren Bauantrag vor 1995 liegt. Alternativ können bis zu 2.500 Euro Investitions-Zuschuss bewilligt werden, bis zu 5% der Gesamtinvestitionskosten (Programmnummer 430). Beide Fördermöglichkeiten sind Bestandteil des Programms „Energieeffizientes Sanieren“. Die Kreditförderung erfolgt über Banken und Sparkassen und kann dort beantragt werden. Anträge für Investitionszuschüsse sind direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen. Weitergehende Informationen können Sie hier auf den Seiten der KfW-Förderbank abrufen.

Länderprogramme und kommunale Förderangebote

Daneben gibt es immer wieder auch in einzelnen Bundesländern Sonderprogramme, durch die der Einbau von Wohnungslüftungsanlagen unterstützt wird. So gab es bis vor kurzem in Nordrhein-Westfalen bis zu 1.000 Euro Zuschuss. In Sachsen wird ein Einbau bezogen auf die Wohnfläche mit 25 Euro pro Quadratmeter gefördert (Programm „Energie und Klimaschutz“). Ähnliche Programme werden auch in weiteren Bundesländern und Kommunen immer wieder aufgelegt. Es lohnt sich also in jedem Falle, sich noch vor dem eigentlichen Planungsbeginn beim örtlichen Fachunternehmen oder den entsprechenden öffentlichen Einrichtungen zu erkundigen, ob besondere Fördermöglichkeiten bestehen.

Nachfragen beim Vermieter

Für genau diese Punkte geben die Betriebkostenspiegel an, was jeweils im zurückliegenden Jahr im Durchschnitt pro Monat berechnet wurde. 2007 waren das zum Beispiel im Bundesdurchschnitt 0,20 Euro je Quadratmeter für den Hausmeister und 0,05 Euro für die Straßenreinigung. Wer die Einzeldaten durchgeht und beim Vergleichen eine eklatante Abweichung feststellt, sollte überprüfen, woran das liegt. Auch wenn die Kosten in einem Jahr ungewöhnlich stark angestiegen sind, gibt es Klärungsbedarf.

Hier kann schon die einfache Nachfrage beim Vermieter weiterhelfen. Grundsätzlich besteht für den Mieter auch ein Recht auf Einsicht in die Rechnungsunterlagen. Wenn sich für die Höhe der Aufwendungen keine plausible Erklärung nennen lässt, muss der Mieter diese auch nicht zahlen. Für einen Widerspruch gilt prinzipiell eine Frist von 12 Monaten.

Beratungsangebote in Anspruch nehmen

Zur Beratung und bei grundsätzlichen Nachfragen stehen auch Mietervereine und Verbraucherzentralen zur Verfügung. Wer Mitglied im Deutschen Mieterbund ist, wird gegebenenfalls auch juristisch unterstützt.

Fazit

Wer dabei ist, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einzubauen, sollte unbedingt ein wenig Zeit darauf verwenden, nach eventuellen Förderprogrammen Ausschau zu halten. Zwischen 250 und 2.500 Euro Direkt-Unterstützung kann das bedeuten. Vorsicht: Die Anträge sind in aller Regel vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.

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