Die Abwrackprämie – So funktioniert sie

Abwrackprämie
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Seit geraumer Zeit geistert ein Wort durch die Medien, mit dem man vielleicht noch gar nicht so viel anfangen kann. Das Wort heißt Abwrackprämie. Sie wird auch Verschrottungsprämie oder Umweltprämie genannt. Mit diesem staatlichen Geldzuschuss soll gleichzeitig etwas für die Umwelt und die Automobilbranche getan werden. Mit einer Prämie belohnt wird, wer sein altes Auto verschrotten lässt. So verschwinden mehr und mehr alte Rußschleudern von der Straße, die durch neue umweltfreundlichere Modelle ersetzt werden.

Damit geht die Bundesregierung neue Wege, wobei die Idee gar nicht mehr so neu ist. Vorgemacht haben es die Autoverkäufer, die schon seit einigen Jahren eine Prämie zahlen, wenn man sein altes Auto hergibt und dafür ein Neues kauft. Der Hintergedanke bei den Händlern war aber sicherlich nicht der Umweltaspekt, sondern eher der Profit. Was man nun vom Staat nicht behaupten kann, denn er macht damit sicherlich keinen Profit. Der Staat gibt sogar Geld aus, und das nicht zu knapp: 1,5 Milliarden Euro sind veranschlagt. Eine stolze Summe! Wenn nun auch Sie ein Stück von dieser Prämie haben wollen, dann geht das nicht so ohne weiteres. Denn um die Prämie zu kassieren, ist man an diverse Bedingungen geknüpft.

Im Einzelnen stellen sich somit folgende Fragen:

Wie hoch ist die Abwrackprämie?

Die Abwrackprämie beträgt 2.500 Euro. Nun könnte man eine einfache Milchmädchenrechnung aufstellen und ausrechnen, wie oft die Prämie nun vergeben werden kann: bei 1.500 000 000 Euro veranschlagter Summe würden 600.000 Bundesbürger in den Genuss der Prämie kommen. So einfach ist es jedoch nicht, denn die Zahl wird wohl um einiges darunter liegen. Die Verwaltungskosten müssen davon nämlich noch abgezogen werden. Da man annimmt, dass mehr Anträge eingehen, als Prämien vorhanden sind, sollte man sich beeilen, denn die Bearbeitung wird der Reihe nach, also nach dem Antragseingang, bearbeitet.

Wer bekommt die Abwrackprämie? Wer ist davon ausgenommen?

Die Abwrackprämie kann jede Privatperson bekommen. Ausgenommen sind also Unternehmen oder diejenigen, die das Fahrzeug geschäftlich nutzen, also auf die Firma anmelden wollen. Der Neuwagen kann sowohl bar bezahlt werden aber auch Leasing ist möglich.

Muss das Altfahrzeug irgendwelche Besonderheiten aufweisen?

Das zu verschrottende Fahrzeug muss einige Dinge aufweisen, die es für ganz Schlaue unmöglich macht, die Behörden auszutricksen. So muss das Fahrzeug mindestens ein Jahr im Besitz des Halters gewesen sein, was auch nachzuweisen ist. Das Datum richtet sich nach dem Verschrottungszeitpunkt. Hinzu kommt, dass das Fahrzeug bei der Verschrottung mindestens neun Jahre alt gewesen sein muss. Da die Prämie am 14. Januar 2009 in Kraft getreten ist, muss das Auto vor dem 14.01.2000 zugelassen worden sein. Dazu kommt, dass die Verschrottung im Zeitraum vom 14. Januar bis zum 31. Dezember 2009 vonstatten geht. Ein Verkauf an einen Schrotthändler reicht allerdings nicht. Der Händler muss schriftlich bestätigen, dass das Altfahrzeug der Schredderanlage zugeführt wurde. Allerdings darf auch hier nicht jeder Schrotthändler das Fahrzeug entgegennehmen, sondern es muss sich um einen von der GESA, der Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge, anerkannter Betrieb sein. Eine Liste der zugelassenen Schrotthändler finden Sie unter folgender Adresse: www.altfahrzeugstelle.de.

Wie muss das Neufahrzeug beschaffen sein?

Es darf sich dabei nur um einen PKW mit Schadstoffemissionsklasse Euro 4 handeln. Darüber hinaus muss es ein Neuwagen sein oder ein Jahreswagen, der allerdings nur auf folgende Gruppen zugelassen sein durfte: ein Kfz-Händler, eine Autobank, ein Leasing- oder Vermietungsunternehmen, einen Kfz-Hersteller, eine Vertriebsorganisation oder ein Werksangehöriger. Die Zulassung darf ein Jahr nicht überschreiten. Der Neuwagen muss außerdem im Zeitraum vom 14.Januar bis 31.Dezember 2009 auf den Antragsteller zugelassen werden.

Wie komm ich an das Geld, muss ich einen Antrag stellen? Wenn ja, wo?

Die Abwrackprämie erhält man nur, wenn man einen Antrag stellt. Dieser muss mittels des offiziellen Antragsformulars erfolgen, den Vordruck gibt es unter folgender Internetadresse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de. Dieser Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Antragsteller per Post eingereicht werden. Eine andere Einreichung wird nicht anerkannt. Eine Auszahlung der Prämie kann allerdings vermutlich nicht vor März 2009 erfolgen, da erst noch der Investitions- und Tilgungsfond und der damit verbundene Nachtragshaushalt verabschiedet werden muss.

Welche Nachweise muss ich erbringen?

Folgende Nachweise müssen erbracht werden, um die Abwrackprämie zu erhalten:

  1. Kfz-Schein & Kfz-Brief des Altfahrzeugs, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller mindestens ein Jahr der Halter des Kfz war und dass das Fahrzeug mindestens neun Jahre alt gewesen ist. Außerdem muss die Stilllegung des Wagens vermerkt sein. Hier sind Kopien zulässig.
  2. Nachweis über die Verschrottung des Altfahrzeugs mit Unterschrift und Stempel eines von der BAFA anerkannten Verschrottungsunternehmens.
  3. Kfz-Schein & Kfz-Brief des Neuwagens mit Eintragung des Antragstellers als Halter. Hier sind Kopien zulässig.
  4. Die Rechnung über den Kauf oder das Leasing des Neuwagens. Hier ist eine Kopie zulässig. Bei Jahreswagen, die auf Werksangehörige zugelassen waren, muss zusätzlich eine Bestätigung des Herstellers beigelegt werden.

Gilt die Abwrackprämie unbegrenzt?

Nein! Die Abwrackprämie kann man nur so lange erhalten, bis die dafür vorgesehenen Mittel aufgebraucht sind. Wie oben bereits angemerkt, kann man von maximal 600.000 Antragstellern ausgehen, eher jedoch weniger. Wer also zu spät kommt, der könnte in die Röhre schauen. An eine zeitliche Begrenzung ist die Antragstellung damit nicht gebunden.

Was soll diese Prämie bewirken?

Ganz klar soll hier die Umwelt entlastet werden. Altfahrzeuge ohne Emissionsrichtlinien sollen verschwinden und gegen neue Euro 4 Emissionsfahrzeuge ersetzt werden, die weitaus weniger Schadstoffe, vor allem das gefährliche Kohlendioxid (CO2), ausstoßen. Damit soll ein großer Beitrag gegen den drohenden Treibhauseffekt geleistet werden.

Hat die Prämie auch Nachteile?

Wie fast alles, hat auch die Abwrackprämie Nachteile. Zum einen wird der Haushalt mit 1,5 Milliarden Euro nicht unerheblich belastet. Dieses Geld muss an anderer Stelle wieder eingefahren werden. Einen weitaus größeren Nachteil sehen aber Umweltschützer – obwohl es sich hier um eine Umweltprämie handelt. Der Grund, der angebracht wird: Die Ökobilanz wird nicht berücksichtigt. Man schaut hier nur auf den Schadstoffverbrauch, den ein Auto ausstößt. Dass aber bei der Herstellung eines Autos der größte Teil der Schadstoffe produziert wird, das wird unter den Tisch gekehrt. Darin sehen die Umweltschützer ein Paradoxon. Ebenso ist es ihnen unverständlich, dass die ausrangierten Autos vor dem Verschrotten ausgeschlachtet werden, was zur Folge haben kann, dass der Motor in einem anderen Wagen landet und somit wieder auf den Straßen unterwegs ist.

Für den Endverbraucher bedeutet die Abwrackprämie, dass er einen Neuwagen – je nach Modell und Fabrikat – durchaus schon für 6.000 Euro bekommen kann. Einen Jahreswagen vielleicht sogar noch darunter. Somit hat der Neuwagenkäufer den meisten Nutzen daran. Wenn nun auch noch die Umwelt in dem Rahmen davon profitieren würde, wie man sich das vorstellt, ist allen gedient.

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