Computer von der Steuer absetzen – Tricks die Sie beachten sollten

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Einen Computer, den man im privaten Haushalt stehen hat, kann man unter Umständen von der Steuer absetzen. Da dieses Thema, wie übrigens nahezu jedes steuerrechtlich andere Thema auch, sehr komplex ist, werden im Folgenden nur einige wichtige Eckpunkte aufgelistet. Ganz abgesehen davon ist es auch immer eine Ermessenssache, die beim Betrachter liegt, ob bzw. in welcher Höhe eine Abschreibung möglich ist. Man selbst neigt ja immer dazu, mehr abschreiben zu wollen, als im Endeffekt erlaubt.

Deswegen ist ein Gang zum Steuerberater sinnvoll. Wer sich hier das Geld sparen möchte, kann sich auch von der Lohnsteuerhilfe beraten lassen oder direkt zum Finanzamt gehen, welches eine Auskunftspflicht hat.

Computer beruflich nutzen – So ermitteln Sie ihren Prozentsatz

Prinzipiell ist zu sagen, dass man einen Computer in der Höhe steuerlich absetzen kann, in welcher er auch tatsächlich benutzt wird. Dies wird durch eine eigene Schätzung angegeben. Hilfreich ist hier, ein Tagebuch über ein paar Wochen zu führen, das die berufliche und private Nutzung beinhaltet. So kann man sich leicht den Prozentsatz ausrechnen. Auch kann diese Auflistung als Nachweis beim Finanzamt dienen und die gemachte Schätzung so untermauern.

Computer zu 70 Prozent von der Steuer absetzen

Hat man somit herausgefunden, dass man den Computer zuhause zu 70 Prozent geschäftlich nutzt, sind auch 70 Prozent absetzbar. Ob dieser Prozentsatz dann anerkannt wird, das liegt im Ermessen des Finanzbeamten. Notfalls werden entsprechende Nachweise gefordert. Doch ist schon allein vom eigenen Beruf eine geschäftliche Nutzung des Computers ableitbar. Ein Paketzusteller wird beispielsweise nicht glaubhaft nachweisen können, dass er eine 70-prozentige Nutzung des Computers geschäftlich getätigt hat.

Computer zu 90 Prozent von der Steuer absetzen

Wer den Computer in den eigenen vier Wänden zu 90 Prozent oder mehr geschäftlich nutzt, kann diesen komplett steuerlich geltend machen. Entsprechende Nachweise sind hierbei zu erbringen. Dies ist beispielsweise bei freiberuflichen Online-Redakteuren gegeben, die den Computer ausschließlich zum Arbeiten nutzen. Hier kann allerdings vom Finanzamt ein Beleg verlangt werden, der beweist, dass auch wirklich nichts anderes mit dem Computer gemacht wurde. Sind auf der Festplatte zum Beispiel Spiele gespeichert, kann von der 100-prozentigen Abschreibung abgewichen werden.

Computer zu 50 Prozent von der Steuer absetzen

Alle anderen können den Computer ohne Nachweise in Höhe von 50 Prozent von der Steuer absetzen, allerdings nur dann, wenn die Nutzung vom Finanzamt auch anerkannt wird. Sind hier Zweifel gegeben, können auch hier entsprechende Nachweise verlangt werden. Zweifel könnten dann entstehen, wenn es der Beruf vermuten lässt, dass keinerlei geschäftliche Nutzung vom heimischen Computer ausgegangen ist.

Computer sind auf drei Jahre hin steuerlich absetzbar. Das bedeutet aber nicht, dass man im Jahr des Kaufs das gesamte Jahr angerechnet bekommt. Das richtet sich nach dem Kaufmonat. War der Kauf beispielsweise im September, dann ist für das laufende Jahr die Absetzung nur anteilig auf vier Monate begrenzt. Die folgenden zwei Jahre werden komplett angerechnet, die übrigen acht Monate können dann im vierten Jahr geltend gemacht werden. Ebenso ist die Rechnung bei den Peripheriegeräten wie Monitor, Drucker und Scanner.

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