Der Energieausweis schafft Transparenz für Verbraucher

Seit dem 01.07.2008 ist es soweit – der Energieausweis ist zur Pflicht geworden. Grundsätzlich sind seit diesem Zeitpunkt alle Wohn- oder Geschäftshäuser und Wohnungen jeder Art, sowie Bürogebäude mit dem Energieausweis auszustatten. Dies gilt insbesondere bei Vermietung oder Verkauf der jeweiligen Immobilie. Mit dem Energiepass wird dabei genau angegeben, wie hoch der Energieverbrauch des jeweiligen Gebäudes ist. Damit soll neuen Mietern oder Käufern von Immobilien ein Instrument an die Hand gegeben werden, welches es ihnen ermöglicht, die verschiedenen Immobilien hinsichtlich des Energieverbrauchs miteinander zu vergleichen. So haben sie die Chance sich für eine Immobilie zu entscheiden, bei denen keine immensen Energiekosten auf sie zukommen werden.

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Der Energieausweis schafft Transparenz für Verbraucher. / © vegefox.com – stock.adobe.com

Übergangsregelungen beim Energieausweis

Dabei gelten aktuell noch diverse Übergangsregelungen. So ist der Energieausweis bei Neubauten schon seit dem Jahr 2002 Pflicht. Seit 1. Juli des Jahres 2008 ist er Pflicht für alle Gebäude, die vor 1965 gebaut wurden, und ab 1. Januar 2009 ist der Energieausweis dann für sämtliche Gebäude Pflicht. Man muss den Ausweis dem künftigen Käufer oder Mieter vorlegen. Das heißt, die Pflicht entsteht nur dann, wenn das Gebäude verkauft oder vermietet werden solll. Wer dann den Energieausweis nicht vorlegen kann, dem drohen teilweise recht empfindliche Geldbußen. Sie sollten die Investition also keinesfalls auf die lange Bank schieben.

Energieverbrauch & Energiesparpotential

Der Energieausweis für Gebäude bietet die Weiterführung diverser anderer energetischer Angaben, wie etwa dem Verbrauch des Autos oder der Elektrogeräte. Dabei besteht der Ausweis zum einen aus der Diagnose und zum anderen aus der Therapie. Das bedeutet, dass zunächst einmal festgestellt wird, wie hoch der Energieverbrauch aktuell ist und welche Möglichkeiten es zum Energie sparen gibt. Sollten Sie gerade dabei sein Ihr Haus zu sanieren, so lohnt sich die Erstellung des Energieausweises ebenfalls. Denn in diesen Fällen können die eventuell vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einsparung noch besonders günstig umgesetzt werden.

Verbesserte Markttransparenz

Mit dem Energieausweis, der im Übrigen auch häufig als Energiepass bezeichnet wird, soll es nun also möglich werden, den Wert eines Hauses besser abschätzen zu können. Denn je geringer der Energieverbrauch des Gebäudes, desto geringere Kosten erwarten den künftigen Eigentümer oder Mieter auch. Das wiederum bedeutet dann, dass man hier mit Hilfe des neuen Energiepasses auch eine deutlich verbesserte Markttransparenz erhält. Diese ist wichtig, um für alle potenziellen Interessenten für ein bestimmtes Objekt gleiche Voraussetzungen zu schaffen. Sie sollen alle gleichermaßen erkennen können, wie die aktuelle Energiebilanz des Gebäudes aussieht.

Bedarfsausweis

Weiterhin unterscheidet man beim Energiepass auch zwischen dem so genannten Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Hier gilt bei ersterem, dass der Energiebedarf des gesamten Gebäudes anhand technischer Regeln bestimmt wird. Wichtig dafür sind die energetische Qualität der Gebäudehülle und der technischen Anlagen im Haus wie Heizung und Wasser.

Verbrauchsausweis

Beim Verbrauchsausweis hingegen erfolgt die Berechnung anhand eines Energieverbrauchswertes. Dieser bestimmt sich nach den Verbräuchen der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser. Handelt es sich bei dem Gebäude nicht um ein Wohngebäude, so werden zudem auch die Kosten für die Beleuchtung und die Klimatisierung hier mit eingerechnet. Auch vorübergehende Leerstände des Gebäudes werden bei dieser Rechnung berücksichtigt.

In der Regel können die Immobilienbesitzer frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Allerdings gelten nach einer Übergangsfrist neue Regelungen. So dürfen unsanierte Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Neubauten nur Bedarfsausweise anfertigen lassen.

Die Gültigkeit des Energiepasses beträgt dabei maximal zehn Jahre. Danach ist eine erneute Untersuchung der Gebäude erforderlich.

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