Fitnesscenter-Kosten über die Krankenkasse abrechnen

Fitnesscenter-Kosten über die Krankenkasse abrechnen

Der regelmäßige Besuch eines Fitnesscenters dient der optimalen, körperlichen Ertüchtigung. Jedoch kann dies auf Dauer für den Einzelnen sehr kostspielig werden. Grund genug für so manchen, sich diesen Luxus erst gar nicht zu gönnen, obwohl ihm viel an einer körperlich guten Fitness liegen würde.

Was viele nicht wissen, ein Großteil der Kosten für das Fitnesscenter können für einen bestimmten Zeitraum auch über die Krankenkasse abgerechnet werden. Denn natürlich ist es den Kassen ein Anliegen, ihre Mitglieder in allen Altersstufen möglichst fit und gesund zu erhalten, was mit einer körperlichen Fitness sicherlich einhergeht.

Spartipp: Viele Krankenkassen haben mit einzelnen Fitnesscentern vor Ort so genannte Kooperationsverträge abgeschlossen, bei denen die jeweiligen Krankenkassen-Mitglieder großzügige Rabatte in den Studios erhalten. Es rentiert sich deshalb, sich über diese Angebote bei seiner Krankenkasse zu informieren.

Voraussetzung für die Kostenübernahme

Um generelle Zuschüsse für ein Firnesscenter bzw. die Übernahme einzelner Kosten durch die Krankenkassen zu erhalten, müssen der Verbraucher und das Center selbst einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein Sportstudio auswählen, das die eigene Krankenkasse auch anerkennt.
  • Qualifizierte Fachkräfte, wie z.B. Sportlehrer oder lizenzierte Übungsleiter, führen die einzelnen Kurse, die zur Gesunderhaltung des Körpers dienen, durch.
  • Eventuell zeigt das Mitglied schon gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die durch den Besuch eines Fitnesscenters eindeutig gelindert werden können – volle Kostenübernahme.
  • Kinder und Jugendliche können auf Anraten eines Arztes immer mit der vollen Fitnesscenter-Kostenübernahme durch die Krankenkasse rechnen.

Dabei werden in der Regel mindestens ein Fitnesskurs, teilweise von manchen Krankenkassen sogar bis zu 10 unterschiedliche Fitnesskurse übers Jahr hinweg genehmigt und bezahlt – bei durchschnittlich bis zu 10 Fitnessstunden pro Kurs. Hierzu zählen unter anderem die

  • Rückenschule
  • Aqua-Jogging
  • Nordic-Walking
  • Herz-Kreislauf-Training
  • Muskelaufbau am Gerät

Spartipp: Bereits im Vorfeld sollte das Mitglied mit seiner Krankenkasse die Höhe der Zuschüsse, die Voraussetzungen bzw. eine komplette Kostenübernahme für den Besuch eines Fitnesscenters abklären, bevor erst dann ein Fitnessvertrag abgeschlossen wird. Um am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben zu müssen!

Bonusprogramme der Krankenkasse

Einige Krankenkassen bieten überdies auch noch Bonusprogramme an, wobei die Mitglieder letztendlich für den regelmäßigen Besuch eines Fitnesscenters sogar Prämien in Form von Geld- und/oder Sachwerten erhalten können.

Wiederum kann mit den übers Jahr erzielten Bonuspunkten (durch Ausführung unterschiedlichster Gesunderhaltungsprogramme erzielbar) ein neuer Fitnessvertrag für das kommende Jahr abgeschlossen werden.

Spartipp: Teilweise werden im Rahmen der Bonusprogramme sogar einzelne Fitnesskurse im Urlaub (Deutschlandweit) bezuschusst bzw. komplett bezahlt.

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