Am Ende eines Rechtsstreits fällt nicht nur die Entscheidung, wer in der Sache Recht bekommt, sondern auch wer die finanziellen Aufwendungen für die juristische Klärung zu begleichen hat. Im günstigsten Fall erhält man als Kläger also die gewünschten Rechtsansprüche zugesprochen und der Unterlegene muss für sämtliche Gerichtskosten aufkommen. Im negativen Fall bleibt man bei einer Gerichtsentscheidung aber auf einem großen Batzen Extraausgaben für Anwälte usw. sitzen, wenn die andere Seite Recht erhält.
Absatz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) im Paragraph 91 (Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht) hält ganz lapidar fest: „Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen“. Das ist eine feine Sache für jeden Bürger, der sich in einer Angelegenheit um sein Recht betrogen sieht und sich das erst vor Gericht erstreiten muss. Wenn Sie im Urlaub statt der versprochenen Hotelunterkunft nur ein minderwertiges Hinterhofzimmer vorfinden und die Sache vor Gericht landet, müssen Sie im Endeffekt also nicht mit einem finanziellen Mehraufwand rechnen, wenn der Richterspruch zu Ihren Gunsten ausfällt.
Chancen und Risiken eines Gerichtsverfahrens
Sogar die Ausgaben für einen Anwalt muss die Gegenseite übernehmen. Durch diese gesetzlichen Festlegungen ist dafür gesorgt, dass sich prinzipiell eine benachteiligte Person bei der Rechtsdurchsetzung schadlos halten kann. Trotzdem ist jedes gerichtliche Verfahren natürlich immer mit eigenen Risiken verbunden. Denn längst nicht immer ist schließlich ausgemacht, dass man auch wirklich in dem Rechtsstreit siegt. Selbst bei scheinbar eindeutigen Angelegenheiten gibt es häufig viele formale Voraussetzungen, Nachweispflichten usw. die zuerst einmal erfüllt sein müssen. Und schließlich kann auch die Gegenseite Anwälte einsetzen, die sich auf ihr Handwerk gut verstehen. Deshalb ist es anzuraten, dass Sie die möglichen anfallenden Gerichtskosten berechen und so abwägen, ob sich der Gang vors Gericht finanziell überhaupt rechnet.
Erst Gerichtskosten berechnen, dann klagen
Die Höhe der reinen Verfahrenskosten hängt dabei davon ab, wie hoch der jeweilige „Streitwert“ einer Angelegenheit ist. Wer wissen möchte, wie teuer die Gerichtskosten für sich genommen sind, kann dafür den Gerichtskostenrechner von Spiegel.de verwenden. So lässt sich schon im Vorfeld abschätzen, wie viel im negativen Fall der Gang vor das Zivilgericht für den Kläger kostet.
Bei einem Streitwert von 20.000 Euro sind demnach etwa 864 Euro anzusetzen, die eine Einschaltung eines Gerichts an Gebühren verursacht. Das gilt aber nur, wenn weder der Kläger noch der Beklagte einen Anwalt involviert. Wenn der Beklagte einen Anwalt hinzuzieht und den Rechtsstreit gewinnt, kommen 1,615 Euro plus Auslagenpauschalen und Steuern noch hinzu: Das sind insgesamt 2.809,65 Euro, die Sie die Gerichtsentscheidung dann kostet.
Hat man zudem selbst einen Anwalt eingeschaltet, geht der Prozesskostenrechner von Gesamtausgaben von 4.755,30 Euro aus, für denjenigen, der die Aufwendungen zu übernehmen hat. Und wenn es sich bereits um ein Berufungsverfahren handelt, erhöht sich diese Summe auf volle 5.504,54 Euro. Das Online-Tool bietet Ihnen die Möglichkeit, diese finanziellen Risiken für unterschiedliche Konstellationen durchzurechnen. Die Angaben verstehen sich dabei selbstverständlich nur als ungefähre Richtwerte und werden ohne verbindliche Gewähr erstellt.
Gerichtskosten bis zu mehreren tausend Euro
Auch bei einem Erstverfahren mit einem Streitwert von 2.000 Euro sind inklusive Anwaltsgebühren Gesamtkosten von ca. 1.060 Euro zu erwarten. Ganz ohne Anwälte liegen die Prozessgebühren hier bei 219 Euro. Es hängt also immer von einer Vielzahl an Bedingungen ab, wie teuer eine juristische Klärung im Zweifelsfall wird. Ob sich der Aufwand jeweils lohnt, ist daher immer schlicht eine Ermessenssache. Vielleicht möchten Sie eine generelle Grundsatzentscheidung erzielen („Mir geht es da vor allem ums Prinzip“). Oder Sie möchten einen effektiven finanziellen Ersatz durchsetzen. Besonders im letzten Fall dürfte dann zu beachten sein, dass eine gewisse Minimalhöhe beim Streitwert erreicht ist, damit der gegebene Aufwand eines Gerichtsverfahrens wirklich gerechtfertigt ist.
Fazit
Wer vor Gericht das Recht auf seiner Seite hat, ist theoretisch in einer komfortablen Lage. Zur Durchsetzung und juristischen Klärung muss er mit keinen Kosten rechnen und kann sich selbst den Anwalt vom Beklagten zahlen lassen. Wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wäre…! Nur wenn auch das abschließende Gerichtsurteil die Sache im Sinn des Klägers entscheidet, geht man wirklich ohne finanzielle Nachteile aus einem Rechtsstreit heraus. In nicht eindeutigen Fällen können die Ausgaben auch anteilig auf die Parteien aufgeteilt werden. Falls man ganz unterliegt, kann es vollends teuer werden. Es sei denn, man hat eine Rechtsschutzversicherung, die dafür aufkommt, oder es geht in die Berufung.
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