Günstige Stromanbieter bergen hohes Sparpotenzial

Günstige Stromanbieter bergen hohes SparpotenzialDass Strom immer teurer wird, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Trotzdem machen sich nur wenige Menschen tatsächlich Gedanken darüber, wie sie ihre Kosten effektiv senken können. So haben sieben Jahre nach der Liberalisierung des deutschen Strommarktes nur fünf Prozent der deutschen Haushalte den Stromanbieter bisher gewechselt – obwohl bei vielen ein hohes Sparpotenzial vorhanden ist. Wir haben die wichtigsten Punkte und Regeln für einen erfolgreichen Wechsel für Sie zusammengestellt.

Preistransparenz
Um zuverlässig seine Einsparungsmöglichkeiten ermitteln zu können, muss man vorher genau wissen, wie sich die anfallenden Kosten zusammensetzen. Der Strompreis teilt sich in der Regel in Grund- und Arbeitspreis auf. Darin sind enthalten:

Grundpreis:

  • Gebühr für den Stromzähler des regionalen Netzbetreibers
  • eventuell anfallende Umstellungskosten
  • Zählermiete und Ablesegebühr
  • Bereitstellungsgebühr
  • Eventuell Baukostenzuschuss

Arbeitspreis:

  • Durchleitungsgebühr, die vom neuen Stromanbieter für die Nutzung des vorhandenen Netzes des alten Anbieters gezahlt werden muss. In diesem Netznutzungsentgelt sind auch die Kosten für Wartung und Nutzung der Leitungen und des Zählers enthalten.
  • Konzessionsabgabe, die von Stadt und Gemeinde erhoben wird. Sie wird fällig für die Erlaubnis an den Stromanbieter, Stromleitungen zu verlegen.
  • Öko- und Mehrwertsteuer
  • Verbrauch

Welcher Tarif für welchen Verbrauchertyp?

Stromsparer oder Single: Das Verhältnis von Grundgebühr und Arbeitspreis variiert je nach Verbrauch. So kann es durchaus sein, dass stromsparende Haushalte im Schnitt einen höheren Endpreis pro Kilowatt zahlen. Beispiel: Ein Grundpreis von 79,2 € pro Jahr und ein Arbeitspreis von 13,2 Cent/kWh ergeben bei 1600 Kilowattstunden Gesamtkosten von 290.40 im Jahr (18,15 Cent/kWh). Verbraucht man 4000 Kilowattstunden im Jahr, ergibt das bei gleichem Grund- und Arbeitspreis 607,20 € im Jahr (15,18 Cent/kWh). Damit Sie also nicht für Ihr Sparverhalten bestraft werden, sollten Sie einen Tarif mit geringer Grundgebühr wählen.

Hoher Verbrauch bzw. Familie: Aufgrund der oben dargestellten Rechnung ist für Mehrverbraucher weniger der Grundpreis als der Arbeitspreis interessant. Dieser sollte möglichst gering gewählt werden.

Tipp: Fragen Sie vor einem Wechsel zunächst bei Ihrem örtlichen Stromversorger nach, ob er Sondertarife anbietet. Diese bieten teilweise ein Einsparpotenzial bis zu 15 Prozent. Als „Gegenleistung“ stimmen Sie dabei etwa längeren Laufzeiten oder einem Bankeinzugverfahren zu. Teilweise bieten die Stromanbieter auch eine laufzeitabhängige Preisgarantie an. Bei jährlichen Erhöhungen kann sich diese schnell bezahlt machen.

Wechsel veranlassen
Wenn Sie sich nach eingehender Prüfung für einen Wechsel entschieden haben, kann das Sparen problemlos losgehen. Beantragen Sie bei ihrem zukünftigen Wunsch-Stromlieferanten das Anmeldeformular und schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an ihn zurück. Ihr „Neuer“ übernimmt daraufhin die Kündigung beim bisherigen Anbieter und stellt die Stromversorgung um. Zu beachten sind dabei allerdings mögliche Restlaufzeiten. Haben Sie sich in Ihrem alten Vertrag zu einer Mindestvertragslaufzeit verpflichtet, muss diese zunächst ablaufen. Beachten Sie auch, dass die Stromanbieter etwa sechs bis acht Wochen für die Umstellung der Stromversorgung benötigen. Der unterschriebene Vertrag sollte also möglichst bis zum zehnten eines Monats beim neuen Anbieter eingehen, damit die Stromversorgung zum Ersten des übernächsten Monats erfolgen kann.

Tipp: Ähnlich wie bei Versicherungen kann auch beim Stromanbieter ein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht werden, wenn eine Preiserhöhung stattgefunden hat. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls über diese Möglichkeit.

Ablauf nach Antragsstellung
Vor Beginn der Stromversorgung meldet sich der neue Stromversorger meist noch einmal schriftlich beim Kunden und teilt das Datum des Lieferungsbeginns mit. Umbauten am Stromzähler oder den Leitungen sind nicht nötig.

Versorgungssicherheit
Sollten Sie Angst haben, im Dunklen zu sitzen, wenn der neue Versorger ausfällt, ist diese unbegründet: Jeder Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, in diesem Falle Strom zu liefern. Dies ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Zwar wird der Strompreis dann unter Umständen teurer, doch können Sie sich innerhalb der ersten drei Monate in der sogenannten Notstromversorgung erneut bei einem anderen Stromversorger anmelden.

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