Rezeptvorschläge mit unüblichen Mengenangaben
Ein weiterer Weg, wie der Lebensmittelhandel Kunden zum Kaufen animiert, sind Rezeptangaben. So findet man zum Beispiel Angaben wie: Für das Gericht benötigen Sie 250 ml Schlagsahne. Schlagsahne hat aber eine handelsübliche Menge von 200 ml, also braucht man mindestens zwei Becher Schlagsahne. Rezeptempfehlungen arbeiten oft mit Mengen, die für die beschriebenen Produkte absolut handelsunüblich sind.
Ist Joghurt wirklich medizinisch wirksam?
Eine weitere verbreitete Mogelpackung betrifft die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Einmal sind das falsche Versprechungen, die auf Verpackungen gemacht werden. Zum Beispiel wird aus einem Joghurt ein medizinisch wirksames Produkt nur weil sie Laktobakterien enthalten. Dabei sind besagte Laktobakterien, wie Lactobacillus acidophilus und Bifidobacterium bifidus, aber in fast jedem Milchprodukt enthalten.
Ein weiteres Beispiel ist derzeit wohl die Beschriftung Bio oder Öko. Es gibt zwar das anerkannte Bio-Siegel des Bundes in Deutschland, das Öko- und Bioprodukte ausweist, aber nicht längst jedes Produkt, dass sich Bio oder Öko nennt, trägt dieses Siegel.
Was sagen Nährwertangaben aus?
Ein weiterer Punkt der Lebensmittelkennzeichnung, in dem Verbraucher leicht getäuscht werden, ist die Nährwertangabe. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Sommer 2007 eine Liste von Tricks zusammengestellt, mit der Verbraucher in die Irre geführt werden und so die Nährwertangaben auf Verpackungen ad absurdum führen.
Ausgewiesener Tagesbedarf ist zu hoch
Zuerst, die Angaben für den Tagesbedarf – sie liegen fast durchgängig über den Werten, die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und der WHO empfohlen werden.
Unrealistische Portionsangaben
Zweitens, sind die Portionsangaben auf den Verpackungen unrealistisch. So sind zwar die Angaben für 60 g Müsli korrekt, aber die Menge ist für ein Frühstück zu wenig.
Unterschiedliche Bezugsgrößen
Drittens, auf den Verpackungen gibt es unterschiedliche Bezugsgrößen und vergleichbare Produkte arbeiten mit verschiedenen Portionsgrößen. Was eine schnelle Einschätzung dieser Produkte durch den Verbraucher unmöglich macht.
Tagesbedarf einer erwachsenen Frau bei Produkten für Kinder
Der Letzte Punkt, den die Verbraucherzentrale bemängelte, war, dass alle Berechnungen sich auf den Energieverbrauch einer erwachsenen Frau beziehen. Bei Produkten, die sich eindeutig an Kinder richten, sind die angegeben Werte zum Tagesverbrauch überhöht.
Fazit: Die eigentliche Schlussfolgerung kann nur sein, dass der Verbraucher stärker denn je gefordert ist, Preise und Kennzeichnung von Produkten genau zu betrachten und gegebenenfalls die Einwaage zu überprüfen.
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