Rentenansprüche prüfen – Was tun bei fehlerhaftem Rentenbescheid?

Rentenansprüche prüfen – Was tun bei fehlerhaftem Rentenbescheid?

Beim unmittelbaren Eintritt in die Rente ist es in der Regel fast zu spät, die eigenen Ansprüche nochmals genau zu prüfen. Denn vielfach ist es Arbeitnehmern dabei nicht möglich, einzelne Zeitabschnitte exakt nachzuvollziehen. So dass es schwierig ist, einen Rentenbescheid auch genauestens zu prüfen.

Spartipp: Ein fehlerhafter Rentenbescheid kann dem Arbeitnehmer aber auf Dauer gesehen gleich mehrere tausend Euros kosten. Weshalb es sich absolut rentiert, die Ansprüche immer wieder einmal in regelmäßigen Zeitabschnitten zu kontrollieren. Zumal bekannt ist, dass unzählige Rentenbescheide von Seiten der Deutschen Rentenversicherung immer wieder falsch ausgestellt werden.

Rentenbescheide lesen und Fehler sofort melden!

Und dies in Zeiten, wo die Rentengelder sowieso schon extrem knapp ausfallen werden. Weshalb es einem jeden Arbeitnehmer anzuraten ist, allein schon die jährlichen Renteninformationen zu lesen und möglichst umgehend dabei bemerkte Fehler bei den Rentenkassen schriftlich zu melden – Einspruch erheben!

Rentenansprüche prüfen – Wie oft?

Ein erster, gründlicher Check up der Rentenansprüche sollte spätestens im 30. Lebensjahr vollzogen werden. Danach ist ein Rhythmus von etwa 10 Jahren angebracht um seine Rentenansprüche zu prüfen.

Notwendig für diese Überprüfung ist ein aktueller Nachweis der Rentenansprüche von der Deutschen Rentenversicherung – eine so genannte Zusammenstellung des dort geführten „Versicherungsverlaufs mit Anträgen zur Kontenklärung“.

Dieser Versicherungsverlauf kann per Post, oder inzwischen auch übers Internet angefordert werden und dient als Berechnungsgrundlage für die später zu erwartende Rente.

Rentenansprüche prüfen – Worauf muss ich achten?

Mit dieser Grundlage kann der Arbeitnehmer nun exakt seinen später zu erwartenden Rentenanspruch checken. In erster Linie natürlich anhand seiner aktiv geleisteten Arbeitsjahre, die dabei in chronologischer Reihenfolge aufgeführt und somit problemlos kontrolliert werden können.

Aber auch, ob Lehr- und Studienzeiten innerhalb der Rentenansprüche berücksichtigt wurden, Geburtsurkunden der Kinder vollzählig vorhanden sind (Erziehungszeiten überprüfen), Nachweise von eventuell bestehenden Schwerbehinderungen darin aufgenommen wurden und auch ein absolvierter Grundwehrdienst bzw. Zivildienst aufgeführt wird, etc.

Bei fehlerhaftem Rentenbescheid sofort Einspruch

Stellt Sie bei der Überprüfung des Rentenkontos Defizite fest, sollte umgehend ein persönlicher Termin mit dem zuständigen Rentenberater bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbart werden.

Als Nachweis für einen begründeten Einspruch müssen bei diesem Termin dann jedoch unbedingt Originalbescheinigungen von Seiten des Arbeitnehmers vorgelegt werden.

Spartipp: Fehlt dem Arbeitnehmer einmal ein Originalnachweis, kann ein Ersatz oftmals auch bei der eigenen Krankenversicherung beschafft werden. Denn dort werden bis zu 30 Jahre bestehende Beitragsunterlagen archiviert.

Und auch die einst besuchten Schulen sowie die IHK müssen Zeugnisse und Gesellenbriefe langjährig archivieren und sie zum Zwecke des Rentennachweises in beglaubigter Kopieform aushändigen.

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