Strompreiserhöhung 2013 – Wie Sie die Kosten im Griff behalten

Die Strompreiserhöhung 2013 müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Was Sie tun können, um die Stromkosten trotzdem gering zu halten, lesen Sie hier.

strompreiserhoehung 2013
Behalten Sie bei der Strompreiserhöhung 2013 Ihre Kosten im Griff. / © Fokussiert – stock.adobe.com

Die Strompreiserhöhung fällt im Jahr 2013 besonders drastisch aus, da sich neben der EEG-Umlage weitere Kostenbestandteile erhöhen. Stromkunden sind den Preiserhöhungen jedoch nicht wehrlos ausgeliefert. Sie können hohe Strompreise durch einen Anbieterwechsel umgehen.

Warum steigen die Strompreise 2013 so stark an?

Der größte Kostenfaktor bei der Strompreiserhöhung 2013 ist die EEG-Umlage, da diese von 3,59 auf 5,28 Cent je Kilowattstunde steigt. Für die Erhöhung ist die zunehmende Befreiung energieintensiver Unternehmen von der Umlage verantwortlich. Hinzu kommt der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger für die Stromerzeugung.

Des Weiteren steigen die Netzkosten. Stromkunden müssen künftig einen finanziellen Beitrag zur Risikoabsicherung von Offshore-Windanlagen leisten. Die Verringerung der Strompreise an der Leipziger Strombörse verringert in einigen Tarifen die Strompreiserhöhung geringfügig.

Bei Strompreiserhöhung Sonderkündigungsrecht nutzen

Grundsätzlich haben Sie auf Grund der Strompreiserhöhung 2013 ein Sonderkündigungsrecht. Oftmals besteht jedoch die vertragliche Vereinbarung, dass eine bloße Weitergabe der Belastungen aus Steuererhöhungen oder der veränderten EEG-Umlage nicht zu einer außerordentlichen Vertragskündigung berechtigt. In diesem Fall entfällt das Sonderkündigungsrecht, sofern der Lieferant tatsächlich nur die Erhöhung der EEG-Umlage weitergibt. Die meisten Versorger rechnen die erhöhten Netzkosten ebenfalls in die neuen Strompreise ein, so dass Sie ein Sonderkündigungsrecht besitzen.

» Kündigungsfrist beachten

Wenn das Sonderkündigungsrecht im Stromliefervertrag nicht geregelt ist, beläuft sich die Kündigungsfrist auf vier Wochen zum Termin der Strompreiserhöhung.

  • Viele Verträge verkürzen die entsprechende Frist jedoch auf vierzehn Tage nach dem Zugang der entsprechenden Mitteilung.
  • Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht ausnutzen möchten, überlassen Sie die Kündigung nicht wie sonst üblich dem neuen Versorger, sondern schicken diese selbst an Ihren bisherigen Stromlieferanten.
  • In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist seit Mitte 2012 grundsätzlich vierzehn Tage, so dass die Berufung auf das Sonderkündigungsrecht wegen der Strompreiserhöhung 2013 nicht unbedingt erforderlich ist.

Wie Sie einen neuen Stromlieferanten finden

Wenn Sie Ihren bisherigen Stromsondervertrag kündigen und keinen neuen Lieferanten wählen, meldet der Netzbetreiber Sie automatisch beim Grundversorger an. Das ist natürlich nicht sinnvoll, da es sich bei Grundversorgungstarifen fast immer um die teuerste Form der Stromversorgung handelt.

Sie wählen somit selbst einen Versorger, dessen Tarife und Geschäftsbedingungen Ihnen zusagen. Um einen solchen zu finden, nutzen Sie einen Stromvergleichsrechner.

In die Suchmaske geben Sie

  • Ihre Postleitzahl
  • Ihren durchschnittlichen Jahresverbrauch

ein. Diese Angaben benötigt der Rechner für das Finden günstiger Stromtarife, da sich die Preise der meisten Versorger regional unterscheiden. Die Angabe des Durchschnittsverbrauchs dient nicht nur der Berechnung Ihrer konkreten Stromkosten, sondern ist auch für die Tarifauswahl wichtig. Denn je nach Verbrauch ist ein günstiger Grundpreis oder ein niedriger Verbrauchspreis günstiger. Sie können in die Suchmaske des Vergleichsrechners weitere Parameter wie den Wunsch nach Ökostrom eingeben.

Vorsicht bei Vorkasse!

Einige der Ihnen angezeigten besonders günstigen Stromtarife sind mit Vorkasse verbunden. Verbraucherverbände raten von der Vorausbezahlung des Stromes für ein ganzes Jahr ab. Grund sind das damit verbundene Insolvenzrisiko und der zu erwartende Zinsverlust.

Neukundenbonus nicht immer lukrativ

Lassen Sie sich auch nicht durch einen hohen Neukundenbonus täuschen. Diesen erhalten Sie bei vielen Anbietern nur, wenn Sie den Vertrag nicht nach der Mindestlaufzeit kündigen, so dass Sie im zweiten Jahr einen höheren Strompreis zahlen.

Preisgarantie empfehlenswert!

Eine Preisgarantie ist hingegen nützlich, da diese Sie vorübergehend vor weiteren Preissteigerungen schützt. Achten Sie aber darauf, welche Ausnahmen für den Schutz vor einer Strompreiserhöhung gelten.

So funktioniert der Anbieterwechsel

Der neue Stromversorger benötigt neben dem unterschriebenen Vertrag die Angabe Ihrer Zählernummer und des wahrscheinlichen Stromverbrauches. Sie können der Einfachheit halber dem Auftrag eine Kopie Ihrer letzten Stromrechnung beilegen. Wenn Sie das nicht möchten oder Sie mit einer Veränderung des Stromverbrauchs rechnen, übernehmen Sie zumindest die Zählernummer aus der Jahresrechnung, da es sonst leicht zu Fehlern bei deren Übermittlung kommt.

Fazit:
Die Strompreiserhöhung 2013 müssen Sie nicht über sich ergehen lassen. Machen Sie einen Stromvergleich und entsprechend einen Anbieterwechsel. Auch das Sonderkündigungsrecht kommt Ihnen hier zu Gute.

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