Tierhalterhaftpflicht – Wann Hund und Pferd eine Versicherung brauchen

Die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung kommt für diejenigen infrage, die Hunde, Pferde oder andere Großtiere haben. Für kleinere Haustiere wie Katzen oder Vögel ist die Privathaftpflicht zuständig. Bei den Versicherungsdetails gibt es einiges zu beachten.

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Wann müssen Pferde und Hunde durch eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung versichert werden? / © ksuksa – stock.adobe.com

Nach Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht eine Verpflichtung zum Schadensersatz durch den Tierhalter bei allen Schäden, die ein Tier verursacht. Besonders für Hundehalter und Pferdebesitzer kommt daher eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung in Betracht. Denn wenn ein Hund plötzlich auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall auslöst, muss der Tierbesitzer ebenso zahlen wie bei einem Schaden, den ein ausschlagendes Pferd anrichtet. Die finanziellen Risiken, die hier für den Tierhalter bestehen, sind sehr hoch. Wenn Personen zu Schaden kommen, sieht man sich schnell Forderungen in Millionenhöhe gegenüber. Bei Verkehrsunfällen werden bereits für Sachschäden bekanntermaßen vier- und fünfstellige Summen fällig. Auf der sicheren Seite ist, wer eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abschließt. Die wird von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten. Die Einzelkonditionen sind allerdings oft sehr unterschiedlich.

Tierhalterhaftpflicht-Versicherung für Hunde und Pferde

Die erste Grundregel und der erste Tipp für eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung ist daher, wie stets bei Versicherungen, dass man möglichst viele Angebote vor einem Vertragsabschluss vergleichen sollte. Das klingt selbstverständlich und banal, ist in der Praxis aber nicht so einfach durchzuführen und wird längst nicht immer von den Versicherungsnehmern in ausreichendem Maße wahrgenommen. Durch einen gründlichen Vergleich sind jährliche Einsparungen von über hundert Euro möglich. Es macht sich also bezahlt, wenn man vor der Unterschrift unter einen Versicherungsvertrag etwas Zeit für die Auswahl aufwendet. Für Hunde oder für Pferde werden prinzipiell verschiedene Basistarife erhoben.

Hundehaftpflichtversicherung – Konditionen vergleichen

Für sogenannte Listenhunde, zu denen beispielsweise typische Kampfhund-Rassen gehören, ist es manchmal schwierig, überhaupt eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu finden. Etliche Gesellschaften schließen diese Hunderassen kategorisch aus. Auch bei den weiteren Versicherungsbedingungen ist ein genauer Blick auf die Details erforderlich. Ob die Versicherung auch im Ausland gilt, welche Deckungssummen gelten und welche Zahlweise vereinbart wird (jährlich, unterjährig) ist zu beachten. Verbraucherschützer empfehlen eine Mindestdeckung von drei Millionen Euro. In der Regel ist eine jährliche Zahlweise die günstigere Variante. Ob eine Auslandsversicherung benötigt wird, hängt natürlich ganz von den persönlichen Umständen und Planungen ab. Bei einigen Tierhalterhaftplicht-Versicherungen ist im Schadenfall eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Bis zu einem bestimmten Betrag zahlt der Tierhalter dann selbst die Kosten. Da auf diese Weise die regelmäßigen Beiträge niedriger ausfallen, kann das eine interessante Möglichkeit darstellen. Allerdings sollte diese nicht höher als 100 oder 150 Euro liegen. Eine Rolle bei der Abwägung sollte hier auch spielen, wie groß die Häufigkeit bzw. das Risiko für kleinere Haftpflichtschäden durch das versicherte Tier tatsächlich ist.

Pferdehaftpflichtversicherung – Vorsicht bei Reitbeteiligungen

Auch bei einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung für Pferde sollte eine Mindestdeckung von drei Millionen vereinbart werden. Viele Versicherer bieten hier – wie auch bei der Hundeversicherung – auch Deckungssummen mit 10 oder 15 Millionen an. Unterschiede in den Versicherungsdetails können sich dadurch ergeben, ob der Halter selbst versichert ist, wenn er durch das Pferd geschädigt wird. Wichtig ist zudem die Frage, ob der Versicherungsschutz auch für Fremdreiter gilt. Bei Reitbeteiligungen ist auf besondere Regelungen zu achten, die etwa die Nennung mehrerer Mithalter im Vertrag erlaubt. Für die Vereinbarungen über Selbstbeteiligungen oder Auslandsversicherungen gilt dasselbe wie bei der Hundehaftpflicht. Bei beiden Versicherungsvarianten sollten außerdem nach Möglichkeit Schadensfälle eingeschlossen sein, die durch einen Verstoß gegen die üblichen Halterpflichten mitverursacht wurden. Fragen Sie vor einem Vertrags-Abschluss ausdrücklich nach dieser Regelung.

Tierhalterhaftpflicht-Versicherung mit passendem Tarif

Grundsätzlich ist die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung eine freiwillige Versicherung. Lediglich für einige Hunderassen von Kampfhunden besteht in manchen Bundesländern eine Versicherungspflicht. Generell sind die gesetzlichen Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich daher über die geltende Rechtslage in Ihrem Land. Die Versicherungsbeiträge werden übrigens in der Regel niedriger, wenn mehrere Tiere bei der selben Gesellschaft versichert werden. Sonderregelungen bestehen außerdem für Personen aus dem öffentlichen Dienst. Wer die Versicherungs-Bedingungen mehrerer Anbieter vergleicht, kann denjenigen Tarif auswählen, der auch wirklich auf die persönlichen Umstände am besten passt.

Fazit

Für kleinere Haustiere wird keine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung benötigt, sofern Sie eine normale Haftpflichtversicherung besitzen. Hundebesitzern und Pferdehaltern ist hingegen eine separate Tierhalterhaftpflicht-Versicherung anzuraten.

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