Vereinfachtes Insolvenzverfahren

Vereinfachtes Insolvenzverfahren

Im Prinzip bedeutet das vereinfachte Insolvenzverfahren oder auch Verbraucherinsolvenzverfahren, dass das vorhandene pfändbare Vermögen des Schuldners nach Abzug der Verfahrenskosten an die Schuldner verteilt wird. Dafür muss eine Insolvenztabelle erstellt werden, in der festgelegt wird, welcher Gläubiger wie viel bekommt. Dafür ist ein Treuhänder zuständig, dieser kümmert sich bis zum Abschluss der Insolvenz um die Verwaltung und Verteilung des pfändbaren Einkommens des Schuldners.
Wenn der Schuldner in der so genannten Wohlverhaltensphase erben sollte, dann gehen 50 Prozent der Erbschaft ebenfalls an den Treuhänder, der dieses dann an die Gläubiger verteilt.

» Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensphase

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