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Was heißt eigentlich:

Obliegenheiten

Dieser Versicherungsbegriff einfach erklärt:
Obliegenheiten sind eine Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers dem Versicherer gegenüber. Zu den Obliegenheiten gehört es beispielsweise dem Versicherer im Bereich der Hausratversicherung mitzuteilen, wenn das Gebäude eingerüstet wird. Hierdurch entsteht eine Gefahrerhöhung, denn Einbrecher haben nun die Möglichkeiten auch in höher gelegene Etagen über diese Einrüstung einzusteigen.

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