Die Zahlungsmoral in Deutschland ist so schlecht wie seit langem nicht mehr. Betroffen sind vor allem mittelständische Unternehmen, die von der kontinuierlichen Zahlung ihrer Rechnungen angewiesen sind, da sie nur ein kleines Polster haben, auf das sie zurückgreifen können. Aber auch immer mehr Privatleute erleben, was es heißt, wenn eine erbrachte Leistung nicht bezahlt wird. Ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie ziehen um und wollen die Einbauküche an den Nachmieter verkaufen. Sie erstellen einen Kaufvertrag und alles scheint in Ordnung zu sein, aber das Geld wird einfach nicht überwiesen. Wie kommen Sie nun zu Ihrem Geld?
Gerichtliches Mahnverfahren
Solange es sich nur um kleine Sachwerte handelt, ist ein solcher Vorgang ärgerlich, aber finanziell kein so großer Verlust. Doch trotzdem sollte man sich so etwas nicht gefallen lassen, da durch die Forderungsausfälle nicht nur der Einzelnen, sondern die Wirtschaft stark geschädigt wird. Deshalb heißt es auch für Privatleute, dass ein Mahnverfahren durchaus angebracht ist. Dazu gibt es in Deutschland das gerichtliche Mahnverfahren für das ein paar Voraussetzungen bestehen, die man als Gläubiger erfüllen muss, zum Beispiel muss der Käufer oder Kunde mit seine Zahlung in Verzug sein und man sollte zumindest einmal eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit einem konkreten Datum an den Käufer geschickt haben. Dann erst kann man ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Wie kommt man nun schnell zu seinem Recht?
Generell kann jeder zum zuständigen Amtsgericht gehen und ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dabei fallen zunächst die Gerichtsgebühren an, die man vorstrecken muss und die als Verzugsschaden später vom Schuldner zu zahlen sind. Welches Formulare und Daten bei diesem Vorgang zu erbringen sind, ist für einen Laien nicht sofort ersichtlich und erfordert etwas Recherchearbeit. Einfacher ist es über einen Anwalt ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Dabei fallen Anwaltskosten, eine Auslagenpauschale und Umatzsteuer an, die ebenfalls zunächst vom Gläubiger vorgestreckt werden müssen.
Mahnverfahren über das Internet
Einen weiteren Weg kann man über das Internet gehen. Zahlreiche Anwaltskanzleien haben sich auf gerichtliche Mahnverfahren spezialisiert und bieten ihr Können über das Internet an. Ein solcher Service findet sich zum Beispiel unter Online-Mahnbescheid. Hier findet man alle relevanten Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren, etwa welche Daten und Unterlagen dafür nötig sind, in einer praktischen Checkliste und kann über ein Formular direkt die Kanzlei, in diesem Fall Kanzlei Striegel & Kiau in Berlin, mit einem gerichtlichen Mahnverfahren betrauen. Diese prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und sorgen so dafür, dass sich keine Formfehler einschleichen.
Schön an der Seite ist, dass man über einen Gebührenrechner die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren ermitteln kann, diese richten sich nämlich nach dem Streitwert.
Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens
Erstens, spart man sich als Gläubiger viel Papierkram und Ärger, da der Vorgang komplett über den Anwalt abgewickelt wird, wenn es sein muss bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Zweitens, das gerichtliche Mahnverfahren führt schneller zum Erfolg als ein Zivilprozess. Es sind eigentlich insgesamt nur zwei Anträge bei Gericht nötig, um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, der Antrag auf den Mahnbescheid und Antrag auf den Vollstreckungsbescheid, dazu käme dann noch der Antrag auf die Einleitung der Vollstreckung.
Drittens, der Zivilprozess ist teurer als das gerichtliche Verfahren. Beim ersteren wird die dreifache Gerichtgebühr fällig, bei letzterem ist es die halbe Gerichtsgebühr abhängig vom Streitwert.
Der vierte Vorteil liegt in der Zuständigkeit der Amtsgerichte. Für gerichtliche Mahnverfahren ist das Amtsgericht vor Ort des Gläubigers zuständig, bei Zivilprozessen das des Schuldners.
Der letzte Vorteil eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist, dass die Rechtmäßigkeit der Forderungen erst bei einem Widerspruch des Mahnbescheides erbracht werden muss. Der Mahnbescheid an sich kann ohne den Nachweis beantragt werden.
Fazit: Das gerichtliche Mahnverfahren online zu beauftragen hat wesentliche Vorteile. Man spart sich Papierkram, hat sofort eine Übersicht, welche Kosten auf einen, als Gläubiger, zukommen. Diese als Vorkosten bezeichneten Auslagen kann man sich innerhalb von 30 Jahren vom Schuldner wieder holen. Insgesamt ist das Verfahren auf Grund der geringeren Kosten besonders für Menschen geeignet, die sich einen langwierigen Zivilprozess ohne Rechtsschutzversicherung nicht leisten können.
Für kleine Streitwerte unter 100,- Euro kann es allerdings günstiger werden, einen gerichtlichen Mahnbescheid selbst beim zuständigen Amtsgericht zu erwirken, dann kommt nur die Gerichtsgebühr auf einen zu, man hat aber den gleichen Effekt.
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