Autoversicherung wechseln – Was ist zu beachten?

Autoversicherung wechseln"Den Wechsel wählen" hatte sich die neue Kanzlerin Angela Merkel zur Wahl auf die Fahnen geschrieben. In Ihrer privaten Finanzpolitik kann dieser Leitspruch erhebliche Einsparungen ermöglichen. Ende November ist bei vielen Autoversicherern der Stichtag zur Kündigung. Der Wechsel in einen anderen Tarif innerhalb Ihres Versicherungsunternehmens oder zu einem anderen Anbieter kann bares Geld bringen. Vor allem für Neukunden bieten viele Versicherungen besonders attraktive Tarife an. Als langjähriger treuer Kunde hat man dabei oftmals das Nachsehen, da die Versicherungen nicht verpflichtet sind, ihre Kunden über neue Angebote zu informieren. Die Information wird zur Holschuld und nur wer gezielt nachfragt, bekommt das günstigste Angebot.

Wie sollten Sie vorgehen?
Erkundigen Sie sich bei verschiedenen Versicherungsunternehmen, welche Beitragssätze Ihnen angeboten werden. Nutzen Sie dafür zum Beispiel den kostenlosen Versicherungsvergleich, den wir Ihnen auf unserer Seite bereit gestellt haben. Wenn ein Versicherer Ihnen bei gleicher Leistung bessere Konditionen bietet, sollten Sie handeln. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter und fragen Sie, ob er Ihnen ähnliche Konditionen bieten kann. Oft reicht schon ein kurzer Anruf, in dem Sie nach aktuellen Angeboten fragen. Falls das Unternehmen Ihnen nicht entgegenkommt, haben Sie die Möglichkeit der Kündigung.

Was müssen Sie bei der Kündigung beachten?
Ende November ist bei vielen Versicherern der Stichtag zur Kündigung. Wenn Ihr Beitrag gestiegen oder ein Schadensfall eingetreten ist, kann auch ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Monatsfrist in Anspruch genommen werden. Die Kündigung muss immer schriftlich eingereicht werden und im Regelfall spätestens am 30. November bei Ihrer Versicherung eingehen. Gehen Sie auf Nummer Sicher und schicken das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein.

Welche Rabatte und Berechnungsfaktoren gibt es?
Wenn Sie bereits mehrere Jahre schadenfrei in der Vollkasko gefahren sind, könnte sich ein Wechsel zur vermeintlich günstigeren Teilkasko negativ auswirken. Der Schadenfreiheitsrabatt bezieht sich nur auf die Vollkasko-Versicherung. In der Teilkasko entfällt dieser Bonus. Erkundigen Sie sich aber auf jeden Fall nach anderen Rabattmodellen. Beispielsweise gibt es Vergünstigungen, wenn Ihr Fahrzeug in der Garage steht, Sie gewisse Laufleistungen pro Jahr nicht überschreiten oder versichern können, dass nur Sie den Wagen fahren. Auch Alter, Familien- und Berufsstand sind Faktoren, die bei einigen Versicherungen in die Beitragsberechnung einfließen (weitere Infos: www.stiftung-warentest.de ).

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