Beim Hauskauf Notarkosten sparen – 5 Tipps

Beim Hauskauf Notarkosten sparen mit diesen 5 Tipps

Wer eine Immobilie kauft hat wirklich Augaben genug. Deshalb hier unsere 5 Tipps, wie Sie beim hauskauf Notarkosten sparen können.

Falls Sie sich für den Kauf einer Immobilie entscheiden, dann müssen Sie neben dem Kaufpreis noch verschiedene Nebenkosten einplanen, zu denen unter anderem auch die Notarkosten gehören. Bis zu zehn Prozent des Kaufpreises können hier insgesamt fällig werden. Jedoch haben Sie die Möglichkeit, bei den Kosten zu sparen, und zwar gleich auf mehreren Wegen. Grundsätzlich bestehen die besten Sparmöglichkeiten darin, den Kaufpreis so gering wie möglich zu halten, denn nahezu alle Gebühren richten sich prozentual am Kaufpreis der Immobilie aus. Im Einzelnen gibt es verschiedene Einsparmöglichkeiten beim Notar, die Sie beim Hauskauf nutzen können.

Tipp 1 – Auf ein Notaranderkonto verzichten

Die erste Einsparmöglichkeit besteht darin, dass Sie auf die Nutzung eines Notaranderkontos verzichten. Dieses Konto wird in vielen Fällen als „Sicherheit“ zwischengeschaltet und dient dazu, dass der Kaufpreis vom Notar bis zu vollständigen Abwicklung des Kaufs treuhändisch verwaltet wird. Nach Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch wird das Geld dann an den Verkäufer der Immobilie überwiesen. Für das Notarkonto wird eine Gebühr verlangt, die nicht selten mehrere Hundert Euro betragen kann. Auf das Notaranderkonto kann verzichtet werden, wenn Sie im Kaufvertrag genau regeln, wie die Zahlung erfolgen soll, Sie also die Zahlungsvoraussetzungen genau definieren. Bei der Vertragsgestaltung können Sie zuvor ebenfalls Kosten einsparen, indem Sie den Vertrag direkt beim Notar aufsetzen lassen und nicht zuvor durch den Anwalt oder Steuerberater ausfertigen lassen. In diesem Fall wird der Notar nämlich die stets notwendige Beratung nicht separat in Rechnung stellen.


Ähnliche Themen:
» Haus bauen – So reduzieren Sie die Kosten!
» Bausparen – Tipps von der Ansparphase bis zur Zuteilung
» So finden Sie den passenden Anwalt über das Internet!


Tipp 2 – Grundschuld beglaubigen statt beurkunden

Auch bei der Eintragung ins Grundbuch können Sie beim Hauskauf Notarkosten einsparen. Im Normalfall muss bei der Immobilienfinanzierung eine Grundschuld zugunsten der kreditgebenden Bank ins Grundbuch eingetragen werden. Diese Grundschuld wird meistens vom Notar beurkundet, was jedoch gar nicht zwingend erforderlich ist. So akzeptieren manche Banken zum Beispiel auch, wenn der Grundschuldentwurf seitens des Notars beglaubigt wird. Da das Beglaubigen deutlich preiswerter als das Beurkunden ist, können an dieser Stelle ebenfalls einige Hundert Euro eingespart werden.

Tipp 3 – Auf Auflassungsvormerkung verzichten

Ebenfalls keineswegs immer notwendig ist die Auflassungsvormerkung. Meistens wird die Auflassungsvormerkung genutzt, da sie dem Käufer der Immobilie die Sicherheit gibt, seinen Anspruch auf Eigentumsübertragung durchsetzen zu können. Ist der Verkäufer jedoch ein guter Freund, enger Bekannter oder sogar ein Familienmitglied, kann auf diese „Sicherheit“ meistens verzichtet werden.

Tipp 4 – Den Notar direkt fragen

Eine ebenfalls gute Möglichkeit zum Sparen bietet sich auch dann, wenn Sie selbst mit den Einsparmöglichkeiten nicht vertraut sind. Sie können nämlich den Notar beim ersten Gespräch auch ganz einfach fragen, an welchen Stellen Sie bei der Vertragsgestaltung Kosten einsparen können. Laut aktueller Gesetzeslage ist der Notar stets dazu verpflichtet, den Erben kostengünstigere Alternativen aufzuzeigen.

Tipp 5 – Kaufpreis niedriger ansetzen

Eine weitere Einsparmöglichkeit besteht in der Reduzierung der Kaufsumme, zumindest im notariell zu beurkundenden Kaufvertrag. Denn wie schon zuvor erwähnt, richtet sich die Höhe der Notargebühren am Kaufpreis aus. Wird dieser nun seitens des Käufers sowie des Verkäufers einvernehmlich niedriger als geplant angesetzt, können Kosten eingespart werden. Anschließend kann dann einfach die eigentliche Kaufsumme gezahlt werden, ohne dass für die Differenz nachträglich noch Notarkosten anfallen würden. Auch rechtlich sind Sie durch Zahlung des gesamten Kaufpreises abgesichert, denn durch die Zahlung wird der sogenannte Formmangel geheilt. Sie sollten in dem Zusammenhang allerdings beachten, dass der vertraglich niedergeschriebene Kaufpreis dennoch realistisch ist, denn sonst könnte sich der Notar auch weigern, die Beurkundung durchzuführen. Sie sollten also nicht etwa 10.000 Euro als Kaufpreis ansetzen, wenn die Immobilie einen Wert von 150.000 Euro hat.

Zusammengefasst noch einmal die wichtigsten Maßnahmen, wie Sie beim Hauskauf Notarkosten sparen

  • auf ein Notaranderkonto verzichten
  • Vertrag direkt beim Notar aufsetzen lassen
  • keine Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • Grundschuld nur beglaubigen lassen
  • Kaufpreis im Vertrag reduzieren
  • Notar nach Einsparmöglichkeiten fragen

4 Kommentare

  1. Zu Tipp 5…
    Wo vereinbart man denn mit dem Verkäufer den eigentlichen Kaufpreis und wo hat dieser die Sicherheit, dass nach beurkundetem Vertrag auch der vereinbarte Kaufpreis bezahlt wird? Nach welcher Summe wird die Grunderwerbsteuer, die Eintragung ins Grundbuch oder die Maklerprovision berechnet? Das ist wahrscheinlich eine Vereinbarung, die sehr auf Vertrauen basiert und nicht in Kenntnis anderer am Übertrag beteiligter Personen gelangen sollte, oder?
    Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

  2. Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich fand den Titel etwas verwirrend, weil man so wie ich es verstehe das Notaranderkonto nicht benötigt. Die eigentlichen Notarkosten denke ich mal wird das nicht beeinflussen. Jedenfalls sind die Tipps hier trotzdem sehr gut. Jetzt kann ich für die anstehenden Kaufverträge passende Fragen beim Notar stellen.

  3. Gut zu wissen, dass es Möglichkeiten gibt, Notarkosten zu sparen. Der Hauskauf ist ja eine teure Anschaffung, wo jeder Euro zählt. Gut zu wissen, dass einige Banken das Beglaubigen des Grundschuldentwurfs akzeptieren. Ich werde mich weiter danach erkundigen. Vielen Dank für die hilfreichen Informationen!

  4. Vielen Dank für diese super Tipps! Ich fand den Tipp 4 echt total gut. Einfach mit offenen Karten zu spielen und den Notar direkt drauf anzusprechen. Ich wusste gar nicht, dass der Notar verpflichtet ist, den Erben kostengünstigere Alternativen aufzuzeigen.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*