Elektroschrott – bald keine Gebühr für Entsorgung mehr

Elektroschrott – bald keine Gebühr für Entsorgung mehr Falls Sie momentan in Keller oder schuppen alte Elektrogeräte horten, die Sie nicht mehr verwenden, sollten Sie sich mit der Entsorgung noch ein wenig Zeit lassen. Dank eines neuen Gesetzes sind Abfallbetriebe ab dem 24. März 2006 verpflichtet, den Elektroschrott kostenlos abzunehmen.

Bereits seit Anfang Dezember letzten Jahres darf der Handel nur noch Elektrogeräte mit Entsorgungsgarantie verkaufen. Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das im Frühjahr in Kraft trat, legt den Händlern sämtliche Kosten für das Recycling von Elektroschrott auf. So müssen ausrangierte Elektrogeräte wie alte Fernseher, Computer, Handys, aber auch Glühbirnen getrennt vom Hausmüll gesammelt und von den Herstellern verwertet werden.

Neben den Abfallbetrieben werden auch einzelne Hersteller die Rücknahme ihrer Produkte gratis anbieten. Fragen Sie schon jetzt bei Ihrem Händler nach dieser Möglichkeit, denn einige setzen das neue Gesetz bereits jetzt in die Tat um. Abzuwarten bleibt allerdings, ob sich der kostenlose Garantieservice nicht negativ auf den Kaufpreis auswirken wird und somit die Händler ihre Mehrkosten an den Käufer weitergeben.

Denn die Hersteller sind verpflichtet, den Schrott bei den entsprechenden Sammelstellen abzuholen, wiederzuverwerten oder fachgerecht zu entsorgen. Dabei sind bestimmte ökologische Standards zu erfüllen und auch die Sammelbehälter müssen von den Herstellern bereitgestellt werden.

Auch der Transport zur Sammelstelle kann weiterhin ins Geld gehen. Nur wenige Händler oder Abfallbetriebe bieten einen kostenfreien Abholservice an. Erkundigen Sie sich also vorher bei Anbietern in Ihrer Region.

Tipp: Wenn Sie mehr über das neue Gesetz, Voraussetzungen und Umsetzung erfahren möchten, können Sie alles wichtige in der Broschüre "Elektroschrott – vermeiden und verwerten" des Umweltministeriums nachlesen. Diese können Sie kostenfrei unter der Telefonnummer 0 18 88/30 50 bestellen oder unter www.bmu.de/publikationen herunterladen.

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