Führerschein mit 17 – Kfz-Versicherung sofort prüfen!

Jugendliche, die heutzutage den Führerschein mit 17 machen, dürfen nur in Begleitung eines mindestens 30jährigen Erwachsenen (Voraussetzung mindestens 5 Jahre Führerscheinbesitz sowie maximal 3 Punkte in Flensburg) Auto fahren.

fuehrerschein mit 17 kfz-versicherung
Bei einem Führerschein mit 17 ist zu prüfen, ob ein solcher Fahrer auch in der Kfz-Versicherung berücksichtigt ist. / © Björn Wylezich – stock.adobe.com

Das ist hinlänglich bekannt und wird sowohl von dem Sprössling als auch von den Eltern so umgesetzt.

Was viele aber vergessen ist, bei einem Führerschein mit 17 die Kfz-Versicherung auf ausreichenden Schutz zu prüfen.

Führerschein mit 17 – Klauseln in der Versicherung

Viele Eltern vergessen einfach zu prüfen, ob der Versicherungsschutz ihrer bestehenden Autoversicherung für ein begleitetes Fahren ab 17 auch völlig ausreichend. Daher sollten folgende Punkte geprüft werden:

  • Enthält die Versicherungspolice Klauseln, die im Falle eines Unfalles – verursacht durch das 17jährige Kind – dazu führen könnten, dass die Autoversicherung letztendlich nicht für den Schaden aufkommt.
  • Wurde ein Mindestalter für das Führen des Kfz in der Versicherungspolice festgelegt?
  • Wurden die Personen, die berechtigt sind das Auto zu fahren, sogar namentlich genannt?

Um im Zweifelsfall bzw. bei einem Unfall nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, weil der Versicherungsschutz nicht ausreichend war, sollten Sie den zuständigen Versicherungsvertreter kontaktieren und alle Punkte abklären.

Spartipp: Eine Zusage für den rundum geltenden Versicherungsschutz beim Führerschein mit 17, sollte im Anschluss von der jeweiligen Versicherung in Schriftform angefordert werden.

Das hat den Vorteil, dass bei einem eventuell daraus resultierenden Rechtsstreit ein eindeutiger Beweis von Seiten des Versicherungsnehmers vorgelegt werden kann, wer für die Schadensregulierung haftet.

Wichtig – Veränderungen sofort melden

Generell ist es jedem Fahrzeughalter dringend anzuraten, die aus dem Führerschein mit 17 resultierenden Veränderungen der jeweiligen Kfz-Versicherung in Schriftform mitzuteilen. Auf diese Weise wird erstmal die betroffene Versicherungsagentur von der Veränderung in Kenntnis gesetzt und muss nun ihrerseits tätig werden.

Entweder durch z.B. eine Beitragserhöhung, die den Versicherungsschutz für das begleitete Fahren mit 17 einschließt. Oder aber durch eine schriftliche Bestätigung des vorangegangenen Schreibens, womit auch gleichzeitig der bestehende Versicherungsschutz als ausreichend beschrieben wird.

Fazit
Wenn Sie ihrem Kind den Führerschein mit 17 genehmigen und eventuell auch finanzieren, dann prüfen Sie bitte sofort ihre Kfz-Versicherung. Nur wenn der 17jährige auch dort verankert ist, haben Sie ausreichenden Versicherungsschutz und müssen im schlimmsten Fall einen Schaden nicht selbst zahlen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*