Für Haushaltsgeräte mit Erdgas einen Zuschuss beantragen

Wenn Sie sich einen Erdgasherd oder einen Erdgas-Wäschetrockner (ja, so etwas gibt’s) zulegen, können Sie einen Zuschuss von Ihrem Energieversorger erhalten. Die Angebote sind regional und von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Manchmal sind es 50 Euro, es können auch 200 Euro oder mehr sein.

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Für Haushaltsgeräte mit Erdgas können Sie einen Zuschuss beantragen. / © J – stock.adobe.com

Je nach dem, von welchem Energieunternehmen Sie ihr Gas beziehen, können Sie für Ihre Neuanschaffung eine kleinere oder auch größere finanzielle Unterstützung bekommen. Bei Spreegas erhalten Sie zum Beispiel 100 Euro Zuschuss zu Ihrem neuen Erdgasherd. Bei den Stadtwerken Werl sind es 200 Euro. Und auch die Stadtwerke Langenfeld-Monheim schießen bei einer Umstellung auf das Backen und Kochen mit Erdgas 200 Euro zu. Wie schon an dieser Aufzählung zu sehen, ist die Höhe der Zuwendungen ganz vom jeweiligen Betreiber abhängig und kann ziemlich schwanken. Ein Anspruch auf die Zuschüsse besteht nicht. Wie das Verfahren von der Beantragung bis zum Erhalt geregelt ist, ist jeweils beim Energieversorger zu erfahren. Ein schneller Blick auf die Internetseiten hilft da meistens weiter.

200 Euro Zuschuss für den Erdgas-Herd

Aber nicht nur der Erdgasherd wird bezuschusst, sondern auch andere Haushaltsgeräte, die mit Erdgas betrieben werden. Wer sich einen erdgasbetriebenen Terrassenstrahler für draußen anschafft, kann ebenso auf einen kleinen Geldsegen hoffen, wie jemand, der sich eine Erdgas-Steckdose legen lässt. Überhaupt ganz interessant, bei der Gelegenheit herauszufinden, was es alles an erdgasbetriebenen Dingen gibt. Wussten Sie schon, dass Sie sich auch einen Erdgas-Wäschetrockner in die Waschküche stellen können? 200 Euro zahlt Ihnen Spreegas dazu, wenn Sie sich für ein solches Gerät entscheiden. Bei den Stadtwerken Hilden sind es sogar 250 Euro, ebenso wie bei den Stadtwerken in Langenfeld.

50 bis 250 Euro für Haushaltsgeräte mit Erdgas vom Betreiber

Es lohnt sich also, sich ein wenig bei den Anbietern zu erkundigen, welche aktuellen Programme laufen. Durchschnittlich sind oft Beträge von an die 100 Euro, teils 150 oder 50 Euro an Zuschüssen für die Haushaltsgeräte möglich. Voraussetzung ist in der Regel, dass man Gas-Kunde beim Energieversorger ist, und das auch für eine gute Weile bleibt. Die Betreiber nutzen die Aktion natürlich gleichzeitig als eine Maßnahme zur Kundenbindung. Wer einen der Zuschüsse in Anspruch nimmt, legt sich dabei meist auch fest, für eine bestimmte Frist den Energieversorger nicht zu wechseln. Wer das sowieso nicht vorhatte, fährt damit natürlich bestens. Für alle anderen empfiehlt sich vor einer länger dauernden Festlegung, genau die Konditionen zu vergleichen.
Denn nur, um 100 Euro Zuschuss für einen neuen Erdgas-Grill zu bekommen, dann aber über Jahre vergleichsweise hohe Gas-Tarife zu bezahlen, lohnt sich die Sache sicher nicht. Stimmen die Konditionen aber, sind die Zuschüsse eine schöne Dreingabe.

Fazit: Wer mit seinem jetzigen Gas-Anbieter glücklich ist und sich einen Erdgasherd oder andere erdgasbetriebene Geräte anschafft, sollte auf jeden Fall nachfragen, ob es ein Angebot für einen Zuschuss gibt. Um 50 bis 250 Euro kann der Kauf so günstiger ausfallen. Vor einer langfristigen Bindung an den Energieversorger empfiehlt es sich allerdings, die Gas-Tarife gut zu vergleichen.

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