Hundehaftpflichtversicherung – Änderungen 2011

Hundehaftpflichtversicherung – Änderungen 2011

Seit Juli 2011 ist für alle Hundehalter, die in Niedersachsen wohnen, der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Vierbeiner vorgeschrieben. Auch in anderen Bundesländern müssen sich Hundebesitzer auf Änderungen einstellen. In Hessen beispielsweise ist die Diskussion um die Hundeverordnung derzeit in vollem Gange. In Hamburg und Berlin besteht die Haftpflicht schon seit Anfang 2010. Was gilt es bei der Hundehaftpflicht zu beachten? Welche Tarife bieten einen ausreichenden Versicherungsschutz und sind trotzdem günstig?

Die Einzelvorschriften für die Mindestversicherungssumme sind je nach Bundesland ganz unterschiedlich. In Hamburg ist beispielsweise vorgegeben, dass eine Mindestdeckung von 1 Million Euro abgeschlossen wird (bei höchstens 500 Euro Selbstbeteiligung).

In Niedersachsen schreibt jetzt § 5 im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NhundG) für alle Hunde vor, die älter als sechs Monate sind, dass

  • eine Mindestversicherung von 500.000 Euro für Personenschäden
  • sowie von 250.000 Euro für Sachschäden

besteht. Vor der Entscheidung, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, macht es also Sinn, sich genau über die gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Bundesland zu informieren. Neben Niedersachsen, Berlin und Hamburg gibt es die Pflicht auch in Sachsen-Anhalt sowie (für Kampfhunde) in Nordrhein-Westfalen und in Thüringen.

Hundehalter haftet mit eigenem Vermögen

Der Abschluss einer Versicherung für den Tierhalter kann aber auch in allen anderen Bundesländern durchaus sinnvoll sein. Und das nicht nur, weil in absehbarer Zeit vielleicht etliche Gesetzgebungen sowieso nachziehen. Denn wenn der treue Vierbeiner aus Versehen oder in bester Hundeabsicht einen Schaden anrichtet, muss laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 833) der Halter in vollem Umfang haften. Ein folgenschwerer Biss oder die Auslösung eines Verkehrsunfalls kann dabei richtig teuer werden. Im Zweifelsfall kann das bis zu lebenslangen Zahlungen an Geschädigte und dem finanziellen Ruin ganzer Haushalte führen.

Mindestversicherungssumme beachten

Verbraucherschützer raten aus diesem Grund zu einer Mindestversicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro, also deutlich mehr als teilweise gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer nicht nur seine Bürgerpflicht erfüllen möchte, sondern auch die eigene zuverlässige Absicherung im Auge hat, sollte sich also in Ruhe überlegen, welcher Schutz hier angemessen ist. Der Gesetzgeber formuliert natürlich nur Minimalbedingungen, die als absolute Untergrenze erfüllt sein sollten. Neben der Versicherungssumme gehört bei der Suche nach der richtigen Assekuranz außerdem der jeweilige Versicherungsumfang mit auf den Prüfstand.

Günstige Hundehaftpflichtversicherungen finden

Wer einen Vergleich unterschiedlicher Anbieter für die Versicherung durchführen will, kann dazu beispielsweise den Tarifvergleich von tarifcheck24.com verwenden. Dort sind dann auch gleich Online-Anträge möglich und man kann sich bei Bedarf ausführlich beraten lassen. Bei einzelnen Versicherungen wie etwa bei Axa ist es außerdem möglich, per Tarifrechner die individuellen Beiträge je nach Hunderasse (von Afghane bis Irischer Wolfshund) online ausrechnen zu lassen.

Wer mehrere Versicherungsangebote einander gegenüberstellt, kann dann den passenden Tarif zu den günstigsten Konditionen für sich ausfindig machen. Online-Vergleiche gibt es auch bei aspect-online.de sowie bei tarifcheck24.com. Vor einem schnellen Vertragsabschluss kann bereits ein wenig recherchieren viele Euro sparen. Denn die Versicherungsbedingungen variieren von Anbieter zu Anbieter in manchen Fällen ganz erheblich.

Versicherungskonditionen vorab checken

Während man für manche beißwütigen Rassen richtiggehend suchen muss, um überhaupt eine Police zu erhalten, lassen sich etwa über die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bei manchen Haftpflichtversicherungen kräftige Tarifnachlässe erreichen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, beim Abschluss auch an eine Absicherung von Mietsachschäden sowie eventuelle Auslandsaufenthalte zu denken. Die Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro wird für Sachschäden wie für Personenschäden gleichermaßen angeraten. Achtung: Meistens ausgeschlossen vom Versicherungsumfang sind direkte Familienangehörige, also wenn der Hund die Kinder beißt… In diesem Fall greift gegebenenfalls nur eine separate Unfallversicherung.

Fazit
Bis zu 10.000 Euro Bußgeld drohen Hundebesitzern, die trotz bestehender Pflicht in ihrem Bundesland (z.B. in Niedersachsen) keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Schon aus diesem Grund lohnt eine nähere Beschäftigung mit dem Thema. Doch auch als generelle Vorsorgemaßnahme für unliebsame Vorfälle mit teuren finanziellen Folgen, ist ein Vertragsabschluss empfehlenswert. Sparen können Sie am besten, indem Sie für genau Ihre Hunderasse und individuelle Situation den preiswertesten Anbieter ermitteln.

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