IGeL-Angebote – Individuelle Gesundheitsleistungen kosten extra

IGeL hat nichts mit dem allseits bekannten, stacheligen Tier zu tun, sondern ist die Abkürzung für Individuelle Gesundheitsleistungen. Doch was bedeutet das? Jede gesetzliche Krankenversicherung hat einen Leistungskatalog. In diesem befinden sich u.a. ärztliche Leistungen, die für Patienten im Zuge einer Behandlung, Therapie oder Kur wichtig sind. Leistungen, die in diesem Leistungskatalog nicht beinhaltet sind, aber dennoch von Patienten erfragt werden, nennt man IGeL-Angebote. Dabei werden diese Angebote vom Arzt empfohlen oder sind ärztlich vertretbar.

individuelle gesundheitsleistungen kosten extra
IGeL-Angebote können sinnvoll für Ihre Gesundheit sein. / © xyz+ – stock.adobe.com

Zur Liste der IGeL-Angebote gehören folgende individuellen Gesundheitsleistungen:

1. Vorsorgeuntersuchungen

  • Facharzt-Check
  • General-Check
  • Kinder-Intervall-Check
  • Sono-Check
  • Brain-Check
  • Check-up Ergänzung
  • Früherkennung von Hautkrebs
  • Früherkennung von Karzinomen ohne Risikofaktoren
  • Früherkennung von Prostatakrebs
  • Glaukom Früherkennung
  • Früherkennung der Schwachsichtigkeit von Kindern

2. Ärztliche Serviceleistungen

  • Patientenwunsch nach ärztlichen Untersuchungen
  • Psychosoziale und intellektuelle Überprüfung im Kindes- und Vorschulalter
  • Wehrtauglichkeits-Untersuchung
  • Psychometrische Tests
  • Diät Beratung
  • Raucherentwöhnung
  • Behandlung in der Gruppe bei Fettleibigkeit
  • Beratungen bei Selbstmedikation und beim Zusammenstellen der Hausapotheke

 

3. Freizeit, Sport, Beruf und Urlaub

  • Beratungen vor einer Reise
  • Impfschutzberatung
  • Reiseschutz-Impfungen
  • Beratung im Bereich Sportmedizin
  • Vorsorge-Untersuchung im Bereich Sportmedizin
  • Fitness-Test
  • Berufseingangsuntersuchung
  • Eignungsuntersuchung für den Reise- und Sportbereich

4. Alternative Heilmethoden

  • Akupunktur

5. Wunschleistungen im Labordiagnostischen Bereich

  • Blutgruppenbestimmung
  • Labortest für Leber- und Nierenwerte, HIV-Test und Blutfettwertbestimmung
  • Metall-Allergie-Test

6. Umweltmedizin

  • Umweltmedizinisches Gutachten
  • Schadstoffmessungen
  • Wohnraumbegehungen
  • Erst- und Folgeanamnese
  • Umweltmedizinisches Biomonitoring

7. Sonstige Patienten-Wunschleistungen

  • Beschneidung
  • Künstliche Befruchtung
  • Kontaktlinsen-Anpassung
  • Früherkennung von Osteoporose
  • Zusätzliche Schwangerschaftsuntersuchung

Nun stellt sich für viele Patienten sicherlich die Frage, welche Untersuchungen sinnvoll sind und welche nicht. Pauschal kann dies sicherlich nicht beantwortet werden, auch nicht von Ihrem Arzt. Aber: wer von vorneherein Probleme mit diversen Dingen hat, der sollte mit seinem Arzt darüber sprechen. Wenn es ein Arzt ist, dem das Wohl seines Patienten wichtiger ist, als der schnöde Mammon – und das sollte eigentlich selbstverständlich sein – dann wird er auch nicht unnötige Untersuchungen durchführen, nur um den Patienten zu schröpfen. Im Prinzip muss jeder selbst entscheiden, was er für sich selbst als wichtig erachtet. Diese Entscheidung kann ihm keiner abnehmen. Der Arzt kann nur beratend zur Seite stehen. Vielleicht ist es auch sinnvoll, mehrere Meinungen einzuholen.

Zum Schluss noch ein paar Tipps, damit man mit dem Thema IGeL-Angebote vielleicht besser zu recht kommt:

  • Nicht gleich ja und Amen zu allem sagen, was der Arzt an Untersuchungen durchführen will
  • Vor einem „ja“ beim Arzt ruhig mal die Krankenkasse zum Thema befragen, sie kann evtl. weiterhelfen
  • Notwendige Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, deswegen das Angebot des Arztes genau prüfen
  • Bei eigenem Wunsch vor der Behandlung das Finanzielle abklären, nicht, dass es danach ein böses Erwachen gibt. Denn IGeL-Leistungen rechnet der Arzt direkt mit dem Patienten ab
  • Wenn ein Arzt eine IGeL-Behandlung ohne ihr Einverständnis durchführt und Ihnen danach eine Rechnung stellt, auf keinen Fall bezahlen. Eine solche Behandlung darf nur auf Wunsch des Patienten hin erfolgen, nicht, weil der Arzt es für richtig hält
  • Bei der Berechnung der IGeL-Angebote darf ein Arzt bis zum 3.5-fachen des Höchstsatzes berechnen. Dies bei einer Einwilligung besonders beachten

Wer diese Tipps berücksichtigt, wird sicherlich nicht sinnlos untersucht werden und muss Kosten zahlen, die nicht gerechtfertigt sind.

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