In vielen Bereichen des Alltags ist es heute möglich, die alltäglichen Kosten mit den Nachbarn zu teilen. Allein schon dadurch, dass mehrere Familien gleichzeitig, oder aber auch der Reihe nach auf eine einzelne Dienstleistung oder ein bestimmtes Produkt zugreifen.
Optimal können auf diese Art einige Ressourcen, vor allem in der direkten Nachbarschaft, untereinander aufgeteilt werden, was unweigerlich zu großen Einsparungen im Haushaltsbudget führen kann – 50 Prozent und mehr:
Spartipp 1 – Internetkosten mit den Nachbarn teilen
Ein perfektes Beispiel, wie Sie Kosten mit den Nachbarn teilen können, ist die Teilung einer bestehenden WLAN-Leitung, also die mehrfache Nutzung eines Internetzugangs. Ohne weiteres sind die Reichweiten moderner Router dabei vollkommen ausreichend, so dass sich sicherlich zwei Wohnungen in unmittelbarer Nähe – Haustür an Haustür – die Kosten eines Anschlusses teilen können und somit auch gleich 50 Prozent Einsparpotenzial erzielen.
Voraussetzung ist jedoch ein absolutes Vertrauensverhältnis beider Partner, da einer unweigerlich Anschlussinhaber ist und zugleich für den Internetzugang im kompletten Umfang haftet – auch bei zuwider eingestellten Inhalten des Partners. Außerdem muss auch die Privatsphäre beider Partner innerhalb dieser Gemeinschaft unbedingt in vollem Umfang geschützt und respektiert wird.
Extratipp: Jedoch sollte vor der gemeinsamen Nutzung eines Internetanschlusses immer geprüft werden, ob dies beim jeweiligen Anbieter (Netzbetreiber) auch von rechtlicher Seite aus genehmigt wird. Nicht dass am Ende noch Mehrkosten (Strafgebühren) auf beide Partner zukommen. Wobei bei offiziellen Anfragen erfahrungsgemäß oft ein positiver Bescheid von Seiten der Provider zu erwarten ist.
Spartipp 2 – Eine Tageszeitung für Alle
Eine weitere Möglichkeit, wie Sie Kosten mit den Nachbarn teilen können, ist die mehrfache Nutzung von Tageszeitungen und Zeitschriften. Nicht selten lesen gerade in Mehrparteienhäusern die einzelnen Bewohner die Tageszeitungen zu recht unterschiedlichen Zeiten. So dass mit ein wenig Organisationsgeschick eine Zeitung innerhalb eines abgesprochenen Terminplanes ohne weiteres an mehrere Nachbarn weitergegeben werden kann.
Bei Zeitschriften kann diese Zeitspanne sogar noch erweitert werden, weil diese oft nicht so dem aktuellen Zeitdruck unterliegen. Es gilt in beiden Fällen allerdings, das Gebot des ordentlichen Umgangs mit der Lektüre, damit jeder Teilnehmer letztendlich auch ein sauberes und lesbares Exemplar in Händen hält.
Extratipp: Bei Zeitschriften empfiehlt es sich, die Kosten anhand der Aktualität aufzuteilen. Der erste Leser bezahlt folglich etwas mehr, als der letzte Leser in der Reihenfolge. Zumal dieser auch noch die Entsorgung des Altpapiers organisieren muss!
Spartipp 3 – Elektrische Großgeräte teilen
Oftmals kann sich ein einzelner Haushalt die Anschaffung eines Großgerätes gar nicht mehr leisten. Besser geht dies vielfach in der Gemeinschaft, wenn sich beispielsweise mehrere Nachbarn zusammen elektrische Gartengeräte, einen Holzspalter, eine Wippsäge, einen Autobatteriestarter, ein Kopiergerät und dergleichen mehr anschaffen. Solche Geräte werden üblicherweise nicht täglich genutzt, deshalb ist es wirtschaftlich absolut ratsam, solche Kosten mit den Nachbarn zu teilen.
In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine Regelung zum Gebrauch der Geräte (z.B. für Reparaturkosten) in Schriftform zu verfassen. Damit am Ende der Kauf und die Nutzung der Geräte nicht zum großen Streit führen.
Extratipp: Sie können gerne auch mal Nutzungsgebühren für einzelne Geräte veranschlagen. Damit sich am Ende keiner in der Gemeinschaft benachteiligt fühlt, wenn er das Gerät nicht genauso oft nutzt, wie die anderen Nachbarn. Und zugleich können mit den Gebühren auch Zusatzkosten für die Gerätschaft beglichen werden – z.B. Zubehör kaufen, Reparaturen bezahlen, Ersatzteile beschaffen, usw.
Überdies kann eine Geräteteilung natürlich auch mit Autos, Motorrädern, Wohnwagen und Wohnmobilen, mit Autoanhängern, usw. erfolgen. Wobei in diesen Fällen wiederum untereinander ein besonderes Vertrauensverhältnis herrschen sollte.
Spartipp 4 – Jobsharing nutzen und richtig sparen
In einigen Fällen kann sogar ein nachbarschaftliches Jobsharing angestrebt werden – z.B. im Bereich von Hausmeistertätigkeiten in einem Wohnblock, bei der Kinderbetreuung, für Renovierungsarbeiten, usw.
So können beispielsweise zwei Mütter problemlos halbtags arbeiten – die eine vormittags, die andere nachmittags bzw. abwechselnd, je nach bestehendem Arbeitsvertrag – und gleichzeitig sind die Kinder immer bestens versorgt.
Oder aber ein gut bezahlter Winterdienst bzw. die sommerliche Gartenpflege in einem Wohnblock kann auf mehrere Bewohner aufgeteilt werden. Und vielleicht kann auch gleich noch der Nachbarblock in einen dann bestehenden Dienstplan mit aufgenommen werden.
Extratipp: Dabei können Sie entweder die Hausmeisterkosten gegenüber Firmen sparen, oder aber die Hausmeistertätigkeit als lukrativen Nebenjob betrachten.
Und auch Renovierungsarbeiten können problemlos in der Gemeinschaft ausgeübt werden, womit sich einiges an Kosten einsparen lässt. Der eine Nachbar malert und tapeziert, der andere kümmert sich um die Elektrik und wiederum ein anderer ist für die Heizungsanlage zuständig.
Fazit
Im Alltag gibt es viele Möglichkeiten seine eigenen Kosten mit den Nachbarn zu teilen. Überlegen Sie vorher genau, in welchen Fällen Sie sich darauf einlassen wollen und zu wem Sie genug Vertrauen haben. So lassen sich einige Kosten sparen.
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