Kurzarbeit: Arbeitsausfall durch Zuverdienst oder Weiterbildung sinnvoll nutzen

Einige Branchen sind immer wieder von Kurzarbeit betroffen. Nutzen Sie diese Zeit sinnvoll – mit einem Zuverdienst oder einer Weiterbildung.

Kurzarbeit: Zuverdienst und Weiterbildung
Kurzarbeit? Nutzen Sie die zusätzliche Zeit für Weiterbildung! | © Inti St. Clair / stock.adobe.com
Noch immer hat uns die Pandemie fest im Griff und zwingt so manche Branche erneut in die Kurzarbeit. Diese soll vermeiden, dass Mitarbeiter entlassen werden müssen. Leider geht sie mit einem geringeren Einkommen einher. Den Arbeitsausfall können Sie sinnvoll nutzen. Dies ist zum Beispiel möglich, indem Sie eine eine Weiterbildung absolvieren oder eine Nebenbeschäftigung ausüben.

In diesem Beitrag erfahren Sie zu einen, warum eine Weiterbildung während der Kurzarbeit sinnvoll sein kann und welche Fördermöglichkeiten es gibt. Zudem zeigen wir Ihnen, wie sich eine Nebenbeschäftigung auf das Kurzarbeitergeld auswirkt und welche Voraussetzungen diese erfüllen muss.

Während der Kurzarbeit weiterbilden

Weiterbildungen sind nicht nur während der Kurzarbeit eine gute Idee. Schließlich erhalten Sie dadurch eine bessere Qualifizierung, wovon auch Ihr Arbeitgeber profitiert. Zudem erhalten Sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln möchten.

Weiterbildungen während der Kurzarbeit bieten den Vorteil, dass dafür keine Arbeitszeit verloren geht. Zudem können Sie und Ihr Arbeitgeber durch die erlangten Kenntnisse nach der Kurzarbeit gestärkt in den regulären Betrieb zurück kehren. Zudem können Sie die Weiterbildung nutzen, um sich für einen krisensicheren Job zu bewerben, in dem Sie die erlangen Kenntnisse anwenden können.

Förderung der Weiterbildung

Möchten Sie eine Weiterbildung während der Kurzarbeit absolvieren, sollten Sie sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und einen Bildungsgutschein beantragen. Zudem sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen, um zu klären, ob und inwiefern er bereit ist, die Weiterbildungsmaßnahme zu fördern. Dank der Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit stehen Ihre Chancen gar nicht einmal schlecht. Denn mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurde mit Wirkung vom 01.01.2021 eine spezielle Förderung für Arbeitgeber beschlossen – befristet bis zum 31.07.2023.

Voraussetzungen für die Förderung einer Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit

Ob die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung während der Kurzarbeit fördert, liegt einzig und allein in deren Ermessen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es also nicht. Vielmehr müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Berufsabschluss liegt mindestens vier Jahre zurück
  • keine berufliche Weiterbildung (gefördert nach dem SGB III) innerhalb der letzten vier Jahre vor Antragstellung
  • zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gehen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinaus
  • Durchführung der Weiterbildung außerhalb des Betriebes, nicht mehr als 120 Stunden
  • Maßnahme und Träger für die Förderung zugelassen

Nebenverdienst während des Bezuges von Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit Zuverdienst
Verdienen Sie sich etwas zum Kurzarbeitergeld hinzu | © Gorodenkoff / stock.adobe.com
Da die Kurzarbeit mit Einkommenseinbußen einhergeht, liegt der Gedanke nahe, die Haushaltskasse aufzubessern. So können Sie sich zum Beispiel einen Nebenjob zu suchen, um das fehlende Einkommen auszugleichen. Dabei gibt es jedoch zu beachten, dass der Zeitpunkt der Aufnahme einer Nebenbeschäftigung einen Einfluss auf das Kurzarbeitergeld hat:

  • Üben Sie schon vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld einen Nebenjob aus, wird das daraus erzielte Einkommen nicht angerechnet.
  • Nehmen Sie den Nebenjob erst während des Bezuges von Kurzarbeitergeld auf, ist das daraus erzielte Einkommen anzurechnen.

Um das zu verdeutlichen, haben wir hier für Sie ein Rechenbeispiel:

Kurzarbeit ohne Zuverdienst

Kurzarbeit mit Zuverdienst

Nebeneinkommen schon vor Beginn KurzarbeitNebeneinkommen erst nach Beginn Kurzarbeit
Nettoeinkommen vor Kurzarbeit2.500 Euro2.500 Euro2.500 Euro
Nettoeinkommen bei Kurzarbeit (40%)1.500 Euro1500 Euro1.500 Euro
Nebenjob nach Beginn Kurzarbeit------400,00 Euro
neues Nettogehalt------1.900 Euro
Kurzarbeitergeld (60% der Differenz des vollen und des verringerten Nettoeinkommens)600 Euro600 Euro400 Euro
Nebenjob vor Beginn Kurzarbeit---400,00 Euro---
Nettoeinkommen2.100 Euro2.500 Euro2.260 Euro

Tipp: Wenn Sie von Kurzarbeit betroffen sind, sollten Sie im Idealfall spätestens einen Tag vor dem Bezug des Kurzarbeitergeldes mit der Nebenbeschäftigung beginnen.

Besonderheiten beim Zuverdienst während der Pandemie

Aktuell gelten aufgrund der Pandemie andere Regeln bezüglich eines Nebenverdienstes während der Kurzarbeit. Denn dieser wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, solange er nicht die 450 Euro übersteigt. Übersteigt das Nebeneinkommen diese Grenze, wird es wie gehabt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Voraussetzung für einen Nebenverdienst während der Kurzarbeit

Möchten Sie einen Minijob während der Kurzarbeit ausüben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber um Erlaubnis fragen. Grundsätzlich gilt, dass Ihr Hauptarbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht grundlegend untersagen kann. Es gibt jedoch Aspekte, die ein Verbot der Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber rechtfertigen:

  • Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber:
    Möchten Sie eine Nebenbeschäftigung ausüben, darf diese nicht mit Ihrer Hauptarbeit konkurrieren. Arbeiten Sie beispielsweise in einem Unternehmen, dass sich an Großkunden richtet, können Sie in der gleichen Branche für private Kunden arbeiten. Sobald Sie sich mit Ihrer Arbeit aber auch an Großkunden wenden, würde dies eine unzulässige Konkurrenz darstellen.
  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz:
    Das Arbeitszeitgesetz legt Regelungen bezüglich der Arbeitszeit fest, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Danach darf die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten nicht über acht Stunden liegt. Zudem müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit mindestens 11 Stunden (ununterbrochen!) ausruhen können. Bei einem Vollzeitjob kann eine Nebenbeschäftigung schnell gegen diese Regelungen verstoßen.
  • Beeinträchtigte Arbeitskraft zur Zweitjob:
    Je nach Umfang der Nebenbeschäftigung kann diese Sie unter Umständen zu sehr beanspruchen. Infolge dessen können Sie Ihre Hauptarbeit womöglich nicht mehr zur vollen Zufriedenheit Ihres Arbeitgebers erfüllen, weil Sie vielleicht zu müde sind. In einem solchen Fall kann Ihr Hauptarbeitgeber unter Umständen eine weitere Ausübung der Nebentätigkeit untersagen.
  • Tendenzbetriebe:
    Sind Sie in einem Tendenzbetrieb tätig und möchten eine Nebentätigkeit aufnehmen, muss diese mit Ihrer Haupttätigkeit vereinbar sein. Sind Sie also beispielsweise bei der katholischen Kirche angestellt, ist es nicht angemessen, sich in einem Sexshop Geld dazu zu verdienen.